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Ich bin sicher


28.03.2012 20:20 - Gestartet von mohlis
auch nach dieser Entscheidung des OLG werden die Anbieter weiter das Geld für die Herausgabe des Restguthabens weiter kassieren. Genauso wie es mit den Gebühren für Rücklastschriften ist. Diese werden ja auch nach wie vor weiter gezockt, obwohl schon vor Jahren vom BGH entschieden wurde, dass das nicht zulässig sei.
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[1] dokuso antwortet auf mohlis
28.03.2012 21:14
Benutzer mohlis schrieb:
auch nach dieser Entscheidung des OLG werden die Anbieter weiter das Geld für die Herausgabe des Restguthabens weiter kassieren.

Welche sind das denn derzeit so? Fonic, Xtra, O2, debitel, alle hatten mir mein Guthaben ohne Abzug überwiesen (gut, sind jetzt nur ein paar ausgewählte Anbieter).

Genauso wie es mit den Gebühren für Rücklastschriften ist. Diese werden ja auch nach wie vor weiter gezockt, obwohl schon vor Jahren vom BGH entschieden wurde, dass das nicht zulässig sei.

Das sind doch zwei Paar Schuhe.

Bei Prepaid will der Kunde den an den Anbieter vergebenen Kredit nun unverzinst zurück.

Bei Rücklastschriften hat der Anbieter unerwartete(!) Kosten (fehlende Liquidität, Zinsen,...), weil irgendeine Trantüte nach der dritten Rechnung bemerkt, dass der Vertrag eigentlich doch nichts für ihn ist (und wohl nur wegen des Eifons unterschrieben wurde).
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[1.1] ElaHü antwortet auf dokuso
28.03.2012 22:33
Solomo/ Vistream hat früher auch eine Gebühr für Guthabenauszahlung einbehalten. Inzwischen wird diese nicht mehr erhoben