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Rechtsfrage zum SIM-Tausch


26.01.2012 12:34 - Gestartet von wolfbln
3x geändert, zuletzt am 26.01.2012 12:49
Also nun hat es mich auch getroffen. Als Discotel-classic Kunde bin ich zu Vodafone (gott sei dank nicht O2!)zwangsmigriert worden.

Ich bin jedoch zur Zeit in Überesee und kann meine SIM-Card gar nicht in Empfang nehmen, da sie an meine Heimatadresse nach Deutschland geliefert wurde. Allerdings laufen über diese SIM-Nr. Betreuer- und wichtige Anlagekonten (per mobilTAN), wo nun erhebliche finanzielle Forderungen auf mich zukommen könnten, da ich sie nicht verwalten kann....

Ich habe erstmal kein besonderes Problem mit der Migration von T-mob zu Vodafone, allerdings mit der Art, wie Drillisch dies realisiert.

MEIN ABLAUF
Dez 11: Erste Meldungen über teltarif, Betrugsvorwurf der Telekom, Gerüchte über SIM-Kartentausch

Anfang Jan 12: Meine Email Anfrage über den Portierungstermin an Drillisch wird mit Standard-Blabla ohne Termin beantwortet.

19.1.12: Erhalte Email über "Modernisierung" meiner SIM, kein Wort über Abschaltung der alten, Netzmigration oder Termin.

25.1.12 14:22: erhalte SMS: "Bitte legen Sie ihre neue SIM Karte am 26.1. in Ihr Handy ein. Ihre alte wird im Laufe des 26.1. abgeschaltet."

25.1.12. 18:00: Anruf bei der Hotline über Skype. Migrationsdatum ist nicht mehr zu stoppen, da von Vodafone vorgegeben. Hotline kann keine Lösung anbieten.

26.1.12: Seit 0h geht die SIM nicht mehr.

Die neue SIM liegt, wenn ich Glück habe in Deutschland in der Post.

Wie gesagt: aus der Nicht-Erreichbarkeit können mir nun ernsthafte rechtliche und finanzielle Folgen erwachsen, da bestimmte Konten nur über SMS-TAN mit dieser SIM zugänglich sind, die ich frühestens im Februar in den Händen halte.

Drillisch gab mir keine Möglichkeit rechtzeitig zu reagieren. Ein Mobiltelefon hat man ja eben, um nicht an seiner Meldeadresse kontinuierlich erreichbar zu sein. Dafür braucht man ja kein Handy, sondern einen Festnetzanschluss. Kann ein (solventer) Anbieter wirklich ohne Verschulden oder Zutun des Kunden innerhalb eines Tages einfach eine SIM-Card ohne längere Ankündigung ungestraft abschalten? Durch dieses Verhalten wird mir nun Schaden zugefügt. Welche Möglichkeit besteht für mich auf dem Klageweg die Haftung weiterzugeben? Gibts da Chancen???
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[1] niveaulos antwortet auf wolfbln
26.01.2012 12:55
Wie schätzt ihr die Haftung von Drillisch auf einem Klageweg ein?
Drillisch gab mir keine Möglichkeit rechtzeitig zu reagieren. Ein Mobiltelefon hat man ja eben, um nicht an seiner Meldeadresse kontinuierlich erreichbar zu sein. Dafür brauche ich kein Handy, sondern einen Festnetzanschluss. Durch dieses Verhalten wird mir nun Schaden zugefügt. Welche Möglichkeit besteht für mich auf dem Klageweg die Haftung weiterzugeben?

Gute Frage. Letzlich hat ein Anbieter die Möglichkeit, AGBs zu ändern wenn er das ausreichend kommuniziert, übliche Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten einhält etc. Dass du wegen eines Aufhaltes im Ausland dabei für eine Zeit nicht erreichbar ist fällt in der Regel in deine eigene Verantwortlichkeit und kann dem Vertragspartner nicht angelastet werden da er davon auch nicht ausgehen muss. (Gutes Beispiel hierfür ist, wenn einem ein gerichtlicher Mahnbescheid etc. zugeht - die Frist gilt dann immer ab Einwurf in den Briefkasten da eben der Empfänger selbst sicherzustellen hat, dass er dafür sorgt diese Post auch zu erhalten. Ein längere Abwesenheit von der gemeldeten Anschrift gilt in der Regel nicht als Grund für einen Fristverzug, ähnlich wird sicherlich hier auch zu argumentieren sein)

Eben vorausgesetzt, er hat ausreichend lange Fristen eingehalten. Da könnte aus meiner Sicht eher ein Angriffspunkt liegen, denn wenn man sich die zeitliche Abfolge so ansieht dann scheint der Anbieter eher kurzfristig gehandelt zu haben und ja auch auf explizite Nachfragen nicht reagiert zu haben, also keine Möglichkeit zur rechtzeitigen Reaktion eingeräumt zu haben obwohl du alles in deiner Möglichkeit getan hast an Informationen zu kommen.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast solltest du das Risiko evtl. wagen - vorausgesetzt, du hast einen nachweisbaren finanziellen Schaden erlitten und keine Möglichkeit gehabt diesen zu vermeiden. Ausgang würde ich aber in der Tat eher als ungewiss einstufen.