Thread
Menü

Verstehe ich nicht ganz


21.01.2012 14:10 - Gestartet von ippel
So ganz werde ich aus diesem Beitrag nicht schlau.

Entweder es gab keinen richterlichen Beschluß, der die dargestellte Überwachung in Friedrichshain legitimierte. Dann stellt sich die Frage, warum Mobilfunkkonzerne überhaupt auf freundliche Bitten einer Staatsanwaltschaft reagieren.

Oder es gab einen richterlichen Beschluß. Dann war die Maßnahme auch rechtmäßig.

Letzteres sollte dann aber dringend dazu führen, daß die zugrundeliegenden Gesetze überprüft und ggf. geändert werden. Allerdings sehe ich da ohne eine freiheitliche Verfassung in Deutschland nur wenig Chancen. Spätestens mit der Vorratsdatenspeicherung hat sich das dann aber sowieso erledigt.
Menü
[1] Kuch antwortet auf ippel
21.01.2012 19:14
Hallo,

im Bericht findet sich ein Link auf das neunseitige PDF-Dokument bei netzpolitik.org; darin ist auch die richterliche Anweisung des Amtsgerichts Tiergarten. Es lag also ein richterlicher Beschluss vor und gegen den können sich die Netzbetreiber nicht wehren.

Sie haben sich allerdings schon mehrfach gegen die Herausgabe der Daten gewehrt, wenn kein gerichtlicher Beschluss vorlag, sondern nur eine Aufforderung von Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Es stellt sich also nicht so sehr die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Einsatzes, sondern eher nach der Sinnhaftigkeit, tausende Datensätze von unbescholtenen Mobilfunkkunden im Sinne einer Rasterfahndung durchzuforsten, wenn der Täter bei der Tat möglicherweise nicht einmal ein Handy dabei hatte (oder eines mit einer gebrauchten SIM, die auf jemand anders oder auf einen Phantasienamen registriert ist). Ganz zu schweigen von der Frage, ob die Daten von der Übergabe bis zur Sichtung auf einem absolut sicheren Server liegen, bei dem kein Hacker reinkommt...

Alexander Kuch