Benutzer arndt1972 schrieb:
Also wenn ich alleine den letzten Absatz lese, konnten alleine drei Schwerverbrecher damit
dingfest gemacht werden. ...
Die Datenschutzbeauftragten sollten sich mal
fragen lassen, ob sie noch was merken!
Was ist wichtiger: ein Datenschutz von
potentiell Kriminellen (wie gesagt, die
Einsatzzahle selber ist so gering, da liegen
wir bei 0,0...%) oder die Sicherheit der
Bevölkerung?!
Na, zum Glück bist Du ja angeblich nicht in der FDP,
denn sonst würde Dir bei Deiner "Abwägung" von Bürgerrechten gegen Law and Order womöglich ein Parteiausschlußverfahren drohen! ;-)
Und hast Du Probleme mit dem Lesen und Verstehen, wie Du sie immer Deinem Intimfeind Sushi vorwirfst?
Die Bedenken der Datenschutzbeauftragten beziehen sich natürlich
NICHT auf die Überwachung solcher Schwerverbrecher wie den drei genannten,
sondern auf die großflächige Überwachung von (Gegen-) Demonstranten à la Sack-sen.
Oder sind für Dich Gegendemonstranten eines Neo.na.zi-Aufmarsches "potentiell Kriminelle", die die "Sicherheit der Bevölkerung" bedrohen?
Dann würdest Du womöglich besser IN den Aufmarsch passen. :-(
Mich als jemanden, der "Rechtsstaat" nicht als "Law and Order" mißversteht, hat jedenfalls eine ganz andere Stelle im Artikel aufhorchen lassen:
| In Artikel 10 des Grundgesetzes steht,
| dass das Briefgeheimnis sowie das Post-
| und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind.
| Damit müssen alle Überwachungsvorgänge
| richterlich angeordnet sein oder es muss
| "Gefahr im Verzug" herrschen.
| ...
| Mit der "stillen SMS" wird allerdings
| der Kommunikationsvorgang nur simuliert
| - damit brauchen die Entwicklungsbehörden
| gar keine richterliche Anordnung für die
| Überwachung.
(
https://www.teltarif.de/stille-sms-funkzelle-... )
Ich habe die Befürchtung,
daß eine solche Argumentation à la
"Hö, hö, wir greifen nicht in das Fernmeldegeheimnis ein,
weil wir ja gar nicht kommunizieren"
das Grundrecht aushebelt.
Vielleicht könnte ja z. B. spaghettimonster mal was dazu sagen.
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https://www.teltarif.de/forum/s44731/1-1.html