Umstritten

Politiker: Massenhafte Funkzellenabfrage "unverzichtbar"

Immer wieder wurden Berliner Supermärkte überfallen. Als die Ermittler sahen, dass stets dasselbe Handy an den Tatorten vorkam, konnten sie den Verdächtigen fassen. Doch die Funkzellenabfrage bleibt umstritten.
Von mit Material von dpa

Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann
Bild: dpa
Straftätern übers Handy auf die Spur kommen: Berliner Ermittler fragten im Vorjahr in 500 Verfahren Daten von Funkzellen ab. Das geht aus dem Bericht hervor, den Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) heute im Berliner Senat vorlegte. Ohne Funkzellenabfrage wäre in den letzten Jahren eine ganze Reihe von schweren Verbrechen nicht aufgeklärt worden, betonte Heilmann. Sie sei unverzichtbar. "Wir hätten Mörder nicht gefasst, die jetzt noch frei herumlaufen würden."

Im ersten Quartal dieses Jahres wurde demnach in 167 Verfahren diese Methode angewandt. Im gesamten Jahr 2013 wurden laut Angaben in 305 Verfahren Handydaten oder mobile Internetverbindungen ausgewertet.

Bei der Abfrage einer Funkzelle werden für einen begrenzten Zeitraum die darin angemeldeten Mobilfunkgeräte erfasst, jedoch nicht der Inhalt der Gespräche.

Trotz richterlicher Anordnung bleibt Methode umstritten

Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann
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Die Strafprozessordnung sieht strenge Regeln vor. Demnach darf die Abfrage nur von einem Richter angeordnet werden, nachdem die Staatsanwaltschaft sie beantragt hat. 2014 sei kein Antrag der Strafverfolgungsbehörden abgelehnt worden, hieß es. In den Strafverfahren ging es laut Heilmann um Mord, Raub, Totschlag, Brandstiftung und Drogenkriminalität.

CDU-Politiker Heilmann betonte, wer den Verzicht auf die Funkzellenabfrage fordere, schützt Kriminelle. Oft gebe es erst mit den erhobenen Daten den entscheidenden Ermittlungsansatz.

Das gelte auch für die Verkehrsdatenspeicherung. Die zehnwöchige Speicherfrist, die jetzt beschlossen wurde, sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, so der CDU-Politiker. Der Zeitraum sei aber zu knapp. "Aus meiner Sicht sollte die Speicherfrist sechs Monate betragen."

In Ausschüssen des Abgeordnetenhauses war 2014 gefordert worden, dass Polizei und Justiz jährlich einen Bericht zur Abfrage von Handydaten vorlegen. Die Analyse des Justizsenators wird nun an das Parlament übermittelt.

Massenüberwachung schließt stets Unbeteiligte mit ein

Bereits vor zwei Jahren hat der Berliner Datenschutzbeauftragte die massenhaften Funkzellenabfragen kritisiert und vor Missbrauch gewarnt. In technischer Hinsicht besteht das Problem darin, dass die Verkehrsdaten aller Handys in einer bestimmten Funkzelle abgefragt werden, wobei regelmäßig auch ein großer Anteil nichtbeteiligter Personen erfasst wird.

Das System kann auch nicht unterscheiden, ob sich in der Funzelle eine Person mit einem besonders hohen Schutzniveau aufhält wie beispielsweise Geistliche, Rechtsanwälte, Journalisten oder Ärzte. Auch der Bundestag hatte sich bereits mit der Ermittlungsmethode beschäftigt.

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