Themenspezial: Verbraucher & Service Auskunft

Polizei informiert Handybesitzer über Funkzellenabfrage

Seit 2018 plant der Berliner Senat, dass Bürger ermit­teln können, ob ihre Daten im Rahmen einer Funk­zel­len­abfrage von Ermitt­lungs­behörden abge­fragt wurden. Nun ist das Auskunfts-System endlich fertig.
Von dpa /

Berliner können sich über Funkzellenabfrage informieren Berliner können sich über Funkzellenabfrage informieren
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Mehrere Jahre nach der Ankün­digung durch den Senat können sich Berliner ab diesem Mitt­woch infor­mieren lassen, ob ihre Handy­nummer bei einer Funk­zel­len­abfrage der Polizei erfasst wurde.

Berlin startet dann als erstes Bundes­land ein soge­nanntes Trans­parenz­system für die Funk­zel­len­abfrage. Nötig dafür ist eine frei­wil­lige und kosten­lose Anmel­dung unter fts.berlin.de, wie die Senats­jus­tiz­ver­wal­tung mitteilte. Weitere Infor­mationen will Justiz­senator Dirk Behrendt (Grüne) am Mitt­woch bekannt­geben. Berliner können sich über Funkzellenabfrage informieren Berliner können sich über Funkzellenabfrage informieren
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Was ist eine Funk­zel­len­abfrage?

Bei der Funk­zel­len­abfrage fordert die Polizei von den Kommu­nika­tions­firmen alle Tele­fon­num­mern an, die zu einem bestimmten Zeit­raum in einer bestimmten Funk­zelle regis­triert waren. So sollen Straf­täter iden­tifi­ziert werden.

So wurden im Jahr 2017 in Berlin mehr als 59 Millionen Daten­sätze erhoben, davon 15,2 Millionen Tele­fonate. Die Polizei fragte in 426 Ermitt­lungs­ver­fahren 474 Funk­zellen ab. Die Methode kam bei Ermitt­lungen zu Mord, Totschlag, Raub­taten oder schwerem Dieb­stahl zum Einsatz. In den Jahren danach stiegen die Zahlen weiter.

Über das neue Funk­zel­len­abfragen-Trans­parenz-System (FTS) erhalten die ange­mel­deten Handy­besitzer künftig per SMS nach Abschluss eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens Bescheid, wenn die eigene Mobil­funk­nummer in der Abfrage erfasst wurde. Danach sollen die Daten gelöscht werden.

Tech­nische Umset­zung verzö­gerte sich

Behrendt hatte das Vorhaben bereits 2018 vorge­stellt und von "bürger­recht­lichem Neuland" gespro­chen. Die Umset­zung verzö­gerte sich offenbar unter anderem aus tech­nischen Gründen.

Funk­zel­len­abfragen sind in der Straf­pro­zess­ord­nung gere­gelt. Sie müssen demnach von der Staats­anwalt­schaft bean­tragt und von einem Richter geneh­migt werden. Laut Justiz gibt es in Berlin einige tausend Funk­zellen, die für die Staats­anwalt­schaft in Frage kommen.

Ein weiteres Ermitt­lungs-Instru­ment außer der Funk­zel­len­abfrage ist die Stille SMS. In Berlin wurden wieder hunderttau­sende davon verschickt.

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