Auto und Handy

"Handy-Blitzer": Datenschützer zunächst gegen Bußgeld

Vor knapp zwei Wochen ist ein neuer "Handy-Blitzer" gestartet. Dass bereits im Test­betrieb Bußgelder erhoben werden, könnte recht­lich bedenk­lich sein, meint der Daten­schutz­beauf­tragte des Landes.
Von dpa /

Der oberste Daten­schützer von Rhein­land-Pfalz sieht beim Pilot­pro­jekt eines neuen "Handy-Blit­zers" derzeit die Erhe­bung von Bußgel­dern kritisch. "Wir haben im Vorfeld gesagt: Wir würden nicht empfehlen, jetzt schon Bußgeld­bescheide zu machen", sagte der Landes­beauf­tragte für den Daten­schutz und die Infor­mati­ons­frei­heit in Rhein­land-Pfalz, Dieter Kugel­mann, der Deut­schen Presse-Agentur in Trier.

Denn die Rechts­grund­lage, auf der das System Monocam aktuell von der Polizei Trier getestet werde, sei eher "wackelig".

"Anlasslos" filmen

Handy-Blitzer-System "Monocam" Handy-Blitzer-System "Monocam"
Bild: picture alliance/dpa | Harald Tittel
Die Erklä­rung: Die Kamera filme bei dem Über­wachungs­system zunächst einmal alle vorbei­fah­renden Fahr­zeuge ab und erhebe dabei "anlasslos" Bilder von Fahr­zeug­füh­rern und Kenn­zei­chen. Auch wenn eine Spei­che­rung erst erfolge, wenn die Soft­ware ein Handy und eine typi­sche Hand­hal­tung für Handy­nut­zung beim Fahrer erkenne, brauche es aus daten­schutz­recht­licher Sicht für die vorhe­rige Daten­erfas­sung einer spezi­ellen gesetz­lichen Grund­lage, sagte Kugel­mann.

Rhein­land-Pfalz ist das erste Bundes­land, das seit dem 1. Juni das in den Nieder­landen entwi­ckelte System Monocam testet: zunächst drei Monate von der Polizei Trier, dann drei Monate von der Polizei Mainz. Bei dem System steht eine Kontroll­kamera erhöht über dem Verkehr und über­mit­telt per Live­stream Daten auf das Laptop der Poli­zisten in einem in der Nähe stehenden Kontrollbus. Auf die "Über­wachung Handy­verbot" werden Fahrer zurzeit mit einem Schild hinge­wiesen.

100 Euro und 1 Punkt in Flens­burg

Das rhein­land-pfäl­zische Innen­minis­terium teilte mit, dass direkt nach der Aufnahme speziell geschulte Poli­zisten einen fest­gestellten mögli­chen Verstoß bewerten würden, bevor dieser an die zentrale Bußgeld­stelle zur Bear­bei­tung weiter­geleitet werde. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt in Flens­burg.

Man sei sich mit Kugel­mann "völlig einig, dass ein über den sechs Monate andau­ernden Pilot­betrieb hinaus­gehender Einsatz der Monocam einer spezi­ellen gesetz­lichen Grund­lage bedürfte", sagte die Spre­cherin des Minis­teriums. Jetzt werde aller­dings "erst einmal auf einer allge­meinen Rechts­grund­lage zur Daten­erhe­bung getestet und der Pilot im Anschluss bewertet". Weiteren Schritten sei "vor einer Evalua­tion nicht vorzu­greifen", teilte sie mit.

"Extra gesetz­liche Grund­lage"

Nach Angaben von Kugel­mann war eine von ihm ange­regte Verpi­xelung der perso­nen­bezo­genen Daten vor Fest­stel­lung von Verstößen laut Hersteller tech­nisch nicht möglich gewesen. "Und wir haben gesagt: Okay. Für das Pilot­pro­jekt, drücken wir ein biss­chen die Augen zu. Für die sechs Monate." Dann könne die Polizei schauen, ob und wie die Technik genau funk­tio­niere. Für eine dauer­hafte Einfüh­rung aber brauche es "eine extra gesetz­liche Grund­lage". Denn schließ­lich sei es so, dass 99,9 Prozent der Leute, die foto­gra­fiert würden, ja nichts gemacht hätten.

Kugel­mann betonte, der Zweck des neuen Systems sei gut und die Erhö­hung der Verkehrs­sicher­heit erstre­bens­wert. "Da spricht ja nichts gegen. Aber erst einmal die Gesamt­bevöl­kerung abfilmen und dann hinterher gucken, das geht halt nur, wenn man das recht­lich absi­chert." Wenn man jetzt Bußgeld­bescheide mache, müsse man mit Einsprü­chen rechnen. "Dann geht das vors Gericht und das Gericht entscheidet so oder so."

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