Themenspezial: Verbraucher & Service Abgelehnt

Bundesrat lehnt neue Zugriffsregeln auf Bestandsdaten ab

Der Gesetz­ent­wurf für höhere Hürden für den staat­lichen Zugriff auf persön­liche Daten von Handy- und Inter­net­nut­zern ist im Bundesrat durch­gefallen. Jetzt muss er wohl in den Vermitt­lungs­aus­schuss.
Von dpa /

Bundesrat stimmt gegen Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft Bundesrat stimmt gegen Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft
Bild: Bundesrat
Der Bundesrat lehnt die geplanten höheren Hürden für den staat­lichen Zugriff auf persön­liche Daten von Handy- und Inter­net­nut­zern ab. Die neuen Vorgaben für Sicher­heits­behörden, die zur Straf­ver­fol­gung und Terror­abwehr auf soge­nannte Bestands­daten zugreifen wollen, fanden bei der Sitzung der Länder­kammer heute in Berlin nicht die nötige Mehr­heit.

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hatte die Vorgaben zum Zugriff auf Bestands­daten im vergan­genen Jahr bean­standet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktu­ellen Rege­lungen, aller­dings mit Einschrän­kungen.

Gesetz muss wohl in den Vermitt­lungs­aus­schuss

Bundesrat stimmt gegen Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft Bundesrat stimmt gegen Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft
Bild: Bundesrat
Bundesrat, Bundestag oder Bundes­regie­rung könnten nun den Vermitt­lungs­aus­schuss anrufen, und versu­chen, dort eine Lösung zu finden. Dieses Gremium ist je zur Hälfte mit Vertre­tern von Bundesrat und Bundestag besetzt. Ein Spre­cher des Bundes­innen­minis­teriums sagte auf Nach­frage, es sei eine wahr­schein­liche Option, dass die Bundes­regie­rung den Vermitt­lungs­aus­schuss anrufen werde. Eine verbind­liche Aussage sei derzeit aber noch nicht möglich.

Zu den soge­nannten Bestands­daten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Pass­wörter und die Bank­ver­bin­dung sowie die IP-Adresse eines Compu­ters. Bisher waren solche Daten­abfragen allge­mein zur Gefah­ren­abwehr, zur Verfol­gung von Straf­taten und Ordnungs­wid­rig­keiten und zur Erfül­lung nach­rich­ten­dienst­licher Aufgaben erlaubt. Die Karls­ruher Richter entschieden jedoch, dass dies nur noch bei einer konkret drohenden Gefahr zulässig ist, weshalb das Gesetz geän­dert werden musste.

Bestands­daten umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails und auch keine Verkehrs­daten, aus denen zum Beispiel ersicht­lich ist, wer wann mit wem tele­foniert hat.

Die Verfas­sungs­richter hatten die Bestands­daten­aus­kunft übri­gens 2012 schon einmal bean­standet.

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