Bundesrat lehnt neue Zugriffsregeln auf Bestandsdaten ab
Bundesrat stimmt gegen Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft
Bild: Bundesrat
Der Bundesrat lehnt die geplanten höheren Hürden für
den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und
Internetnutzern ab. Die neuen Vorgaben für Sicherheitsbehörden, die
zur Strafverfolgung und Terrorabwehr auf sogenannte Bestandsdaten
zugreifen wollen, fanden bei der Sitzung der Länderkammer heute
in Berlin nicht die nötige Mehrheit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen, allerdings mit Einschränkungen.
Gesetz muss wohl in den Vermittlungsausschuss
Bundesrat stimmt gegen Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft
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Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung könnten nun den
Vermittlungsausschuss anrufen, und versuchen, dort eine Lösung zu
finden. Dieses Gremium ist je zur Hälfte mit Vertretern von Bundesrat
und Bundestag besetzt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte
auf Nachfrage, es sei eine wahrscheinliche Option, dass die
Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Eine
verbindliche Aussage sei derzeit aber noch nicht möglich.
Zu den sogenannten Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers. Bisher waren solche Datenabfragen allgemein zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass dies nur noch bei einer konkret drohenden Gefahr zulässig ist, weshalb das Gesetz geändert werden musste.
Bestandsdaten umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails und auch keine Verkehrsdaten, aus denen zum Beispiel ersichtlich ist, wer wann mit wem telefoniert hat.
Die Verfassungsrichter hatten die Bestandsdatenauskunft übrigens 2012 schon einmal beanstandet.