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Komisch, dass teltarif ausgerechnet das Galaxy S


01.02.2012 22:39 - Gestartet von roko
- immerhin das meistverkaufte Samsung-Smartphone - im Artikel verschweigt. Keine Zeit bei Samsung anzufragen?
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[1] Kuch antwortet auf roko
01.02.2012 23:20
Hallo,

Benutzer roko schrieb:
- immerhin das meistverkaufte Samsung-Smartphone - im Artikel verschweigt. Keine Zeit bei Samsung anzufragen?

darüber hatten wir schon separat berichtet:

https://www.teltarif.de/samsung-galaxy-s-...

Das Galaxy S bekommt offiziell kein Update auf Android 4.0.

Alexander Kuch
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[1.1] mattes007 antwortet auf Kuch
02.02.2012 07:21

einmal geändert am 02.02.2012 07:34
Benutzer Kuch schrieb:
Das Galaxy S bekommt offiziell kein Update auf Android 4.0.

Alexander Kuch

Im Artikel steht allerdings das SGS+.
Ist es definitiv oder nur aus einem Facebook-Blog?

Was ich komisch finde ist, dass viele andere Hersteller auf viel weniger Performanten Geräten ein Update hinbekommen.

Warten wir mal ab, denn Samsung hat ja schon mehrfach seine Meinung geändert.

NACHTRAG: Vielleicht gibt es ja hier rechtskundige Menschen oder die Rechtsabteilung von teltarif.de
KANN MAN DURCH EINE SAMMELKLAGE SAMSUNG DAZU ZWINGEN UPZUDATEN? (Immerhin gibt es doch ein Abkommen zwischen Google und den Herstellern.)

Da Samsung ja schon alle Gerichte von Innen kennt ;)...müsste dies ja für sie nichts neues sein :). Wenn es möglich wäre (mit Erfolgsaussicht ;) ), dann würde ich den Anfang machen. Die 150Euro Selbstbeteilung bei meiner RV wäre es mir wert...

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[1.1.1] Kuch antwortet auf mattes007
02.02.2012 09:07
Hallo,

Benutzer mattes007 schrieb:
Im Artikel steht allerdings das SGS+. Ist es definitiv oder nur aus einem Facebook-Blog?

Mitteilungen, die ein Unternehmen auf seinen regulären Facebook-Accounts macht, sind offiziell.

NACHTRAG: Vielleicht gibt es ja hier rechtskundige Menschen oder die Rechtsabteilung von teltarif.de KANN MAN DURCH EINE SAMMELKLAGE SAMSUNG DAZU ZWINGEN UPZUDATEN?

Als Redakteur darf ich zwar keine Rechtsberatung geben, aber nach deutschem Recht gibt es meines Erachtens keine Rechtspflicht für ein Unternehmen, ein funktionierendes Gerät upzudaten. Anwendbar wären:

- Gewährleistung und Mängelhaftung: Dazu müsste man dem Hersteller nachweisen, dass das Gerät mit dem ursprünglich ausgelieferten Betriebssystem mangelhaft war. Da dies aber nicht der Fall war: auf diesem Weg wohl keine Chance.

- Produkthaftungsgesetz: Auch hier geht es darum, dass der Hersteller die beim Verkauf gemachten Versprechungen einhalten muss. Wenn bereits beim Kauf auf der Beschreibung stand "wird auf jeden Fall auf Android 4.0 upgedated" - dann könnte man eine Klage erwägen. Aber wenn sie das (aus gutem Grund) nicht gemacht haben: wohl keine Aussicht auf Klage-Erfolg.

(Immerhin gibt es doch ein Abkommen zwischen Google und den Herstellern.)

... und wer weiß, was da drinsteht? Außer den beiden Firmen wohl kaum jemand. Das werden sie aus gutem Grund kaum veröffentlichen.

Wenn es möglich wäre (mit Erfolgsaussicht ;) ), dann würde ich den Anfang machen. Die 150Euro Selbstbeteilung bei meiner RV wäre es mir wert...

... dann einfach mal zusammen mit einem Rechtsanwalt bei der eigenen Rechtsschutzversicherung nachfragen. Ich glaube kaum, dass die da eine Erfolgsaussicht sehen.

Jeder Weltkonzern beschäftigt heute ein Heer von Anwälten und Rechtsexperten - und die werden bei jeder offiziellen Verlautbarung darauf achten, dass man dem Unternehmen daraus keinen Strick drehen kann.

Alexander Kuch
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[1.1.1.1] bholmer antwortet auf Kuch
05.03.2012 17:41
Ich bin zwar auch kein Jurist, aber man kauft das Gerät mit den zugesicherten Eigenschaften. Fehler müssen behoben werden, zumindest in der Gewährleistungszeit.
Alles andere ist Goodwill oder Firmenpolitik. Keiner Firma kann es verwehrt werden zu entscheiden, irgendwo einen Strich zu ziehen um den Verkauf von neuen Geräten anzukurbeln. Ob sich ein Hersteller damit beliebt macht, ist eine andere Frage.
Die Entscheidung, ein solches Update anzubieten, könnte natürlich zu einer Kundenbindung an den Hersteller führen, der dann irgendwwann das Nachfolgemodell kauft, wenn die Hardware zu veraltet ist. Ob sich das lohnt,müssen die Marketingexperten beurteilen. Mit der Machbarkeit hat das wenig zu tun.

Bert