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eBay Richtlinien


14.03.2012 20:59 - Gestartet von Telly
3x geändert, zuletzt am 14.03.2012 21:03
Ich begrüße das Urteil. Wo kämen wir hin, wenn jeder eine Auktion vorzeitig beendet, wenn ihm der Preis nicht passt. Das unterstelle ich im vorliegenden Fall nicht mal. Aber es hat ja genau das zur Konsequenz.

Die Frau wäre gut beraten gewesen, dem anderen Interessenten zu sagen, dass er selbst ja ein Gebot abgeben könne. Man wollte sicher nur so "schlau" sein und die eBay-Gebühren einsparen.

Nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Müsste eBay als Konsequenz das vorzeitige Beenden künftig nicht ausschließen oder zumindest auf die Gefahren hinweisen?

Warum gibt es diese Funktion überhaupt?

Wenn ich in einer Auktion die Hand hebe, ist das bindend. Da kann ich auch nicht zurück.

Oder der Verkäufer kann auch nicht die Auktion stoppen. Aus welchen Gründen auch immer.

Wieso geht letzteres bei eBay?

Telly
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[1] delsol antwortet auf Telly
14.03.2012 21:11
Benutzer Telly schrieb:

Nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Müsste eBay als Konsequenz das vorzeitige Beenden künftig nicht ausschließen oder zumindest auf die Gefahren hinweisen?

Warum gibt es diese Funktion überhaupt?

Für den Fall des zufälligen Untergangs der Kaufsache, z.B. wenn das Fahrrad, das zum Kauf angeboten wird, nach Auktionsbeginn gestohlen wird.
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[1.1] SoloSeven antwortet auf delsol
14.03.2012 22:20
Benutzer delsol schrieb:
Benutzer Telly schrieb:

Nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Müsste eBay als Konsequenz das vorzeitige Beenden künftig nicht ausschließen oder zumindest auf die Gefahren hinweisen?

Warum gibt es diese Funktion überhaupt?

Für den Fall des zufälligen Untergangs der Kaufsache, z.B. wenn das Fahrrad, das zum Kauf angeboten wird, nach Auktionsbeginn gestohlen wird.

Im höherpreisigen Segment, die leidige Erfahrung habe ich bei gefühlten 50 % aller von mir beobachteten "Auktionen", wird vor dem Ende abgebrochen.
Ebay, ein Sammelbecken von verkäufern, denen immer etwas gestohlen, zerstört oder sonstwas wird!?
Ich hege erhebliche Zweifel an der Seriosität solcherart von Geschäftsgebahren, da der zu ersteigernde gegenstand einige Zeit später wieder beim selben, oder sinnigerweise bei "angeschlossenen" Falschmünzern wieder dort auftaucht.
Das Urteil ist zu begrüßen.
Hoffentlich spricht es sich rum.
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[1.1.1] Telly antwortet auf SoloSeven
16.03.2012 00:45
Benutzer nasowa schrieb:
.... und wieder haben viele NULL Ahnung ... sorry ... :-)

wenn ich etwas Höherpreisiges einstelle, dann sichert man solche Gebote gefälligst durch ein sogenanntes "Mindestgebot" ab (kostet aber zusätzlich) oder aber man lässt einen Bekannten (oder auch Fake) pro forma mitbieten, etwa in der Höhe, die man ersatzlos fokussiert, wo ist denn das Problem dabei?

Du hättest Dir einiges sparen können, wenn Du erst den ganzen Thread gelesen hättest.

Telly
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[1.1.2] SoloSeven antwortet auf SoloSeven
16.03.2012 09:21

einmal geändert am 16.03.2012 09:27
Benutzer nasowa schrieb:
.... und wieder haben viele NULL Ahnung ... sorry ... :-)

wenn ich etwas Höherpreisiges einstelle, dann sichert man solche Gebote gefälligst durch ein sogenanntes "Mindestgebot" ab (kostet aber zusätzlich) oder aber man lässt einen Bekannten (oder auch Fake) pro forma mitbieten, etwa in der Höhe, die man ersatzlos fokussiert, wo ist denn das Problem dabei?

Null Ahnung?
Was Du so an betrügerischen Dingen treibst, steht auf einem anderen Blatt und hier nicht zur Diskussion.
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[1.1.2.1] nasowa antwortet auf SoloSeven
16.03.2012 18:32
Was Du so an betrügerischen Dingen treibst, steht auf einem anderen Blatt und nicht zur Diskussion.

Hallo, SoloSeven,

ich wäre vorsichtig(er) an Deiner Stelle, anderen so etwas zu unterstellen, so ein Schuss könnte durchaus auch mal nach hinten losgehen. Es war nicht meine Intension, eine Anleitung zum unlauteren Handeln zu geben, sondern ich wollte lediglich die theoretischen Möglichkeiten darstellen.
Ganz klar distanziere ich mich von betrügerischen Aussagen oder Aktionen, da so etwas defintiv nicht meiner Lebensphilosophie entspräche.

MfG
NaSoWa

p.s.: Dein Beitrag über Claudi Roth wäre da eher ein Fall für eine Strafverfolgungsbehörde, weil Du hier personell angreifst und verunglimpfst. Man sollte schon auch Toleranz ernst nehmen und üben, indem man andere Meinungen gelten lässt. (https://www.teltarif.de/forum/s45999/2-6.html)
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[1.1.2.1.1] SoloSeven antwortet auf nasowa
17.03.2012 08:38

2x geändert, zuletzt am 17.03.2012 08:54
Benutzer nasowa schrieb:
Was Du so an betrügerischen Dingen treibst, steht auf einem anderen Blatt und nicht zur Diskussion.

Hallo, SoloSeven,

ich wäre vorsichtig(er) an Deiner Stelle, anderen so etwas zu unterstellen, so ein Schuss könnte durchaus auch mal nach hinten losgehen.

Blödsinn. Du hast doch selber geschrieben:

https://www.teltarif.de/forum/s46061/1-34.html

Zitat: "Wenn Ich etwas Höherpreisiges einstelle"

Ist dieser, Dein Beitrag, so plötzlich verschwunden, wie so manche ebay Auktion?
Ich sehe ihn jedenfalls nicht mehr. Betrug und Verschleierung scheinen wohl etwas zu sein, mit dem Du des öfteren hantierst.

p.s.: Dein Beitrag über Claudi Roth wäre da eher ein Fall für eine Strafverfolgungsbehörde, weil Du hier personell angreifst und verunglimpfst. Man sollte schon auch Toleranz ernst nehmen und üben, indem man andere Meinungen gelten lässt. (https://www.teltarif.de/forum/s45999/2-6.html)

*Gähn* Jetzt zittern mir die Knie.
Claudia Roth ist ein Vorzeigemitglied der Grünen und somit auch eine Vorzeigefigur für Deutschland.. Sie läuft wie eine bemalte Litfasssäule herum, ob ökologische Farbe oder nicht:
Hier werde ich immer meine Meinung zu sagen und Claudia Roth kann darüber lachen oder weinen.
Ich werde auch weiterhin meine Meinung über den Fahnenflüchtling Wulff kundtun, etc.
Ich bezahle diese Leute, wie es Millionen andere auch tun, über meine Steuergelder. Deshalb möchte ich auch Kritik üben dürfen, wenn mir etwas am Auftreten dieser Herrschaften nicht passt, wie jeder andere Chef an seinen Mitarbeitern auch!
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[1.1.2.2] spunk_ antwortet auf SoloSeven
17.03.2012 12:34
Benutzer SoloSeven schrieb:

ab (kostet aber zusätzlich) oder aber man lässt einen Bekannten (oder auch Fake) pro forma mitbieten, etwa in der Höhe, die man ersatzlos fokussiert, wo ist denn das Problem dabei?

Null Ahnung?
Was Du so an betrügerischen Dingen treibst, steht auf einem anderen Blatt und hier nicht zur Diskussion.

ebay erfreut es, denn es entsteht zusätzlicher Umsatz und damit Gewinn und später wird das Produkt wohl erneut angeboten.

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[1.2] nasowa antwortet auf delsol
16.03.2012 00:27
sorry, aber....

irgendwie habt Ihr alle KEINE AHNUNG, warum denn alles so komplizieren, wenn es doch viel einfacher ginge?

ich schmeiss die Bieter raus, verewige die in meiner Käufersperrliste und ... später dann beende ich eine laufende Auktion ... wer sollte da noch Recht geltend machen können und welche bitte?:-)

it's so easy
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[1.2.1] Telly antwortet auf nasowa
16.03.2012 00:42
Viel einfacher scheint mir eigentlich die Editierfunktion auf teltarif zu sein. Schaue sie Dir doch mal bitte kurz an, bevor Du Dir zweimal selbst antwortest. :-)

Ansonsten danke für die Infos. Die Links mag ich mir jetzt nicht mehr ansehen. Vielleicht magst Du mir trotzdem kurz erklären, wieso man Bieter alle rauswerfen kann?

Ich glaube Dir, dass es geht; finde ein solches Verhalten aber asozial.

@ garfield, der Du das hoffentlich liest: Genau weil es immer solche, nennen wir sie mal Akteure gibt, ist Deine Gesellschaftsform nicht umsetzbar!

Telly
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[1.2.1.1] nasowa antwortet auf Telly
16.03.2012 04:16
Benutzer Telly schrieb:
Editierfunktion: zweimal selbst antwortest. :-)

Ansonsten danke für die Infos.

Ich glaube Dir, dass es geht; finde ein solches Verhalten aber asozial.


Hallo, Telly,

das war wohl ein Versehen mit den Eigenantworten, sorry :-)
Ich schreite nicht ständig durch alle Foren dieser Welt, tue das eher selten oder rein zufällig, comprende?

Asozial? Das ist ein Begriff der Willkür, der meist nur beansichtigt, sein Pendant zu degradieren, weil man sich womöglich über was geärgert hat?

Goethe umschrieb das so:
Man kann uns niedrig behandeln, jedoch nicht erniedrigen.

Im übrigen ist "asozial" eigentlich "neben der Gesellschaft", d.h. anarchistisch. Und das ist der Ebaybeitrag als freie Meinungsäusserung nun wirklich nicht :-)
Er stellte nur etwas gerade bzw. machte etwas bewusst, was viele nicht zu wissen scheinen. Und Richter haben schon gar keine Ahnung von eBay, das ist hinreichend bekannt.

Man hat in eBay NIE ein Problem, wenn man sich an die Spielregeln hält; was natürlich voraussetzt, dass man diese auch kennt.

Das mit dem Rauswurf bestimmter Mit-Bieter ist in meinen Augen indes eine feine Sache. Es kommt doch öfters vor, dass irgendein Fuzzi aus niederen Beweggründen (Neid, Abgunst, Ärger, Verdruss, Langeweile....usw.?) einfach mitbietet, ohne eine Kaufabsicht zu haben oder nur, weil er einen gern negativ bewerten möchte. Ich hab so was alles schon erlebt. Deshalb bin ich skeptisch bei Null-Bewertungs-Accounts oder bei solchen, die seit z.B. 5 Jahren existieren, aber nie bzw. kaum genutzt wurden. Damit hat man dann meistens hinterher Ärger und Probleme.
Es gibt auch Members, mit denen man schon mal negative Effahrungen gemacht hat, all diese Spezies kann man bequem ausgrenzen bzw. im Falle von Geboten halt canceln und das ist doch auch sehr gut so. Why not?
Und ich wollte nur zum Ausdruck bringen, wenn man das beachtet (Angebote löschen...), dann kann einen selbst bei einem späteren Komplettabbruch einer Auktion niemand mehr belangen :-)
Man sollte sich bei eBay nur tummeln, wenn man sich einigermassen auskennt, ansonsten hat man halt Pech gehabt.
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[1.2.1.1.1] Telly antwortet auf nasowa
16.03.2012 05:49
Danke für die Erklärungen. Ich verkaufe so gut wie nichts und bin fast nur Käufer auf eBay. Von daher waren mir diese Probleme fremd. Kann jetzt aber grundsätzlich die Möglichkeit zum kicken verstehen.

Und ich wollte nur zum Ausdruck bringen, wenn man das beachtet (Angebote löschen...), dann kann einen selbst bei einem späteren Komplettabbruch einer Auktion niemand mehr belangen :-)

Dein Smiley verrät Dich hier. Wenn man nämlich Bieter rauskickt, die sehr wohl eine Kaufabsicht hatten, dann nenne ich dieses Verhalten asozial. Und dabei bleibe ich.

Telly
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[1.2.1.1.1.1] tosho antwortet auf Telly
16.03.2012 06:14
Volle Zustimmung.
Entweder spiele ich bei ebay mit, dann halte ich mich auch an die Spielregeln oder ich lasse es halt.
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[1.2.1.1.1.2] nasowa antwortet auf Telly
16.03.2012 09:13
Benutzer Telly schrieb:
>
...Smiley verrät hier... Wenn man nämlich Bieter


1. ein Simley ist für gewöhnlich ein Ausdruck von Freundlichkeit , quasi das versinnbildlichte, virtuelle Lächeln ... und ich bin ja ein Philantrop :-)

2. Gebotsstreichungen bei eBay ... macht wohl sicher niemand just for fun, sondern hat dafür ein/sein Motiv, einen triftigen Grund (den er ja sogar auch angeben muss; so viel Logik sollte man des besseren Verständnisses wegen schon besitzen

3. wer so eine Herangehensweise dann wie bezeichnet oder gar diffamierend entstellt, wäre mir offen gestanden schnuppe, so etwas würde mich nicht tangieren >gähn< :-))

4. in diesem Sinne: allen hier einen wunderschönen Tag
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[1.2.1.1.1.2.1] Telly antwortet auf nasowa
16.03.2012 12:08
2. Gebotsstreichungen bei eBay ... macht wohl sicher niemand just for fun, sondern hat dafür ein/sein Motiv, einen triftigen Grund (den er ja sogar auch angeben muss; so viel Logik sollte man des besseren Verständnisses wegen schon besitzen

Meine Logik sagt mir, dass Leute, die nicht den erzielten Preis bekommen und die genannte Strategie anwenden, dies nicht als Grund angeben.

Telly
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[1.2.1.1.1.2.1.1] nasowa antwortet auf Telly
16.03.2012 18:25
Benutzer Telly schrieb:
2. Gebotsstreichungen bei eBay ... macht wohl sicher niemand just for fun, sondern hat dafür ein/sein Motiv, einen triftigen Grund (den er ja sogar auch angeben muss; so viel Logik sollte man des besseren Verständnisses wegen schon besitzen

Meine Logik sagt mir, dass Leute, die nicht den erzielten Preis bekommen und die genannte Strategie anwenden, dies nicht als Grund angeben.

Telly

ich tendiere dazu und plädiere dafür, dass Fairness immer noch die beste aller Strategien ist

unseriöse und illegale Versuche halte ich für definitiv nicht geeignet

eBay bietet jedem die legale Option, gegen einen kleinen Aufpreis seine Auktionen durch sogenannte Mindestgebote abzusichern, dann braucht es keiner List und Tücke

ich mache das jedenfalls so, wenn ich wirklich mal was dort einstelle, wobei ich meist mit Festpreisen arbeite und "Preisvorschlag unterbreiten" anbiete, sodass ich ein solches Problem so oder so gar nicht hätte

"Es ist ganz natürlich, dass man anstößt, sobald man der Strömung nicht folgt." [André Gide]

p.s.: ich bin zwar journalistisch, aber nicht juristisch vorbelastet und ich gebe hier lediglich meine rein persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder, alles ohne Gewähr, von illegalen Ratschlägen oder/und Aktionen distanziere ich mich deutlich und vehement :-)
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[2] noplease antwortet auf Telly
15.03.2012 05:11
@Telly:
Das kommt davon, wenn Anbieter die Bedingungen für den Marktplatz, auf dem sie anbieten, gar nicht lesen oder zwar lesen, aber nicht verstehen. Und bei denen, die etwas davon verstanden haben, findet man dann oft diese tollen, sinnlos umherkopierten Sätze, die als Beschwörungsformel eine etwaige Haftung für das eigene Tun am Ende doch noch verhindern sollen... ;)
Es gibt zum Beispiel noch immer Leute, die eine Onlineauktion mit einer echten Auktion verwechseln und den Herrn eBay höchstpersönlich für einen amtlich bestellten Hammerschwinger halten.
Also muss es auch Leute geben, die meinen, sich an Verträge nicht halten zu müssen und andere dazu nötigen, unsere Gerichte zu bemühen.

Dass es die Möglichkeit der außerplanmäßigen Beendigung nach wie vor gibt, ist primär dem Umstand geschuldet, dass man grundsätzlich immer erst einmal von der Ehrlichkeit ausgehen darf und es auch vernünftige Gründe dafür gibt, das zu tun. eBay warnt, wenn es bereits Gebote gegeben hat, durchaus und die erlaubten Gründe für eine vorzeitige Beendigung sind auch recht überschaubar.

Wir treffen in so gut wie jedem Bereich doch immer wieder auf Mitmenschen, die Dinge einseitig zum eigenen Nutzen auslegen, die Gelegenheiten zum eigenen Vorteil ausnutzen und von denen Einzelne laut und deutlich darum betteln, ihre Lektionen auf die etwas härtere Art zu lernen. Warum soll das bei eBay nicht auch so sein?!

@Thema:
Das ist nicht das erste Urteil zu dem Thema, das haben andere Verkäufer auch schon versucht und sind damit auf die Nase gefallen.
Siehe hier: http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

Wer sich auch nur ein wenig einliest, dem ist klar:
Ein auf eBay angebotener Artikel ist entsprechend den eBay-Grundsätzen und Geschäftsbedingungen grundsätzlich (es gibt klar benannte Ausnahmen) immer ein verbindliches Verkaufsangebot. Wer anbietet, der erklärt (und verpflichtet sich), genau das Angebotene zu den genannten Bedingungen zu verkaufen. Punkt.
Bei Sofortkauf nimmt der Käufer das verbindliche Angebot an und wusch-peng-o-Wunder hat man dank zweier übereinstimmender Willenserklärungen einen Vertrag.
Bei eBay-Auktionen ist der eindeutige Gewinner und somit Käufer immer, wer bei Auktionsende (wann auch immer das ist) Höchstbietender ist, also rechtzeitig und wirksam das höchste Gebot abgegeben hat. Streichungen von Geboten, die nicht auf Wunsch des Bieters erfolgten, ändern daran nichts.
Das ist einfach zu verstehen und ziemlich eindeutig, oder?!
Verlegt ein Anbieter das Auktionsende zeitlich nach vorne, ist das dessen Entscheidung. Da der Bieter keinen Einfluss darauf hat, darf es nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden.
Und wie das Gericht richtig festgestellt hat, schützt einen der richtige Startpreis (oder je nach Rubrik auch ein Mindestgebot) vor zu niedrigen Erlösen.

Das bedeutet aber auch, dass ein Anbieter ab dem Einstellen eines Artikels dafür zu sorgen hat, dass diesem nichts zustößt - er hat also alles in seiner Macht stehende und Zumutbare zu tun (oder eben zu unterlassen), um einen Untergang der Sache zu verhindern. Wer also z.B. während der Laufzeit einer Auktion mit dem angebotenen Porsche Rennen fährt und dabei die Beschaffenheit so nachhaltig verändert, dass, ... , muss damit rechnen, am Ende aus eigener Tasche ein Fahrzeug im Zustand wie angeboten beschaffen und aushändigen zu müssen.

Wird behauptet, der Kater des Hauses wäre auf der Flucht vor dem Nachbarhund, der plötzlich ins Haus gerannt ist, so über das Sideboard gesemmelt, dass das antike, überaus komplette Meißner Kaffeeservice, das ich für sagenhafte 13,50 ersteigert habe, nun in Scherben liegt, ist es an mir als Käufer das zu glauben und den Verkäufer wegen unsachgemäßer Aufbewahrung in Anspruch zu nehmen, indem ich es z.B. anderweitig erwerbe oder bei Sotheby's ersteigere und von ihm die Differenz einfordere. Oder ich glaube es dem Verkäufer nicht - dann wäre das allerdings in der Tat Betrug, wenn dieser nicht einen angemessen großen Haufen Scherben mit dem richtigen Dekor zur Entlastung vorweisen kann. Kommt das bei einem Verkäufer auffällig bzw. mehrfach vor, könnte zum möglichen Betrug noch Vorsatz kommen - da ist übrigens bereits der Versuch strafbar, das zischt dann ganz ordentlich vor Gericht.

Hat man als Käufer den Verkäufer nachweislich erfolglos dazu aufgefordert, die angebotene Sache zum (in dem Fall durch Ablauf der Auktion) vereinbarten Preis zu liefern, kann man durchaus eine Ersatzbeschaffung zu einem marktüblichen Preis vornehmen und den Differenzbetrag vom Verkäufer als Schadenersatz einfordern.
Siehe auch hier: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-zu-niedriger-preis.htm
Ohne vorherige Ankündigung sollte man das natürlich nicht tun und man sollte auch am besten vorher schon zu klären versuchen, ob der Verkäufer wirklich auch in der Lage sein könnte, diesen Betrag zu leisten.

Das Urteil ist also absolut nachvollziehbar und folgerichtig.
Man kann wirklich hoffen, dass es sich bei den einen oder anderen 'Schönwetter-Anbietern' schnell herumspricht.
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[2.1] grafkrolock antwortet auf noplease
15.03.2012 10:12
Benutzer noplease schrieb:
Wird behauptet, der Kater des Hauses wäre auf der Flucht vor dem Nachbarhund, der plötzlich ins Haus gerannt ist, so über das Sideboard gesemmelt, dass das antike, überaus komplette Meißner Kaffeeservice, das ich für sagenhafte 13,50 ersteigert habe, nun in Scherben liegt, ist es an mir als Käufer das zu glauben und den Verkäufer wegen unsachgemäßer Aufbewahrung in Anspruch zu nehmen, indem ich es z.B. anderweitig erwerbe oder bei Sotheby's ersteigere und von ihm die Differenz einfordere.
Das wird nicht funktionieren. Wenn der Verkäufer die Gründe für den Verlust der Ware nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigebührt hat bzw. den Verursacher nicht in Haftung nehmen kann, wirst Du als Käufer allenfalls Dein Geld wiedersehen. Nicht umsonst gibt es stets auch Begriffe wie "höhere Gewalt". Ein Kaufvertrag ist nie völlig unwiderruflich.

Vergessen wir auch nicht, daß es sich hierbei nicht um einen kommerziellen Verkaufsprozess handelt, sondern um einen privatrechtlichen Gelegenheitsverkauf á la Flohmarkt, für den andere Gesetze gelten.
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[2.1.1] RE: eBay Richtlinien-WEISSER RITTEr
syndikus_R antwortet auf grafkrolock
15.03.2012 11:12

2x geändert, zuletzt am 15.03.2012 11:22
Tja, die Frau wäre gut beraten gewesen einen Weissen Ritter zu beauftragen!!

Mit einem anderen Account, der im Idealfall auf eine andere Person registriert ist, läßt sich doch ein "sicherer" Preis bietet. Wenn DANACH die Auktion beendet wird, wäre derjenige rechtmäßiger Käufer. Und man kann Verträge grundsätzlich einvernehmlich aufheben oder die Erfüllung aussetzen...

Betrug? Nein, wer wird dabei geschädigt?

Wenn ein Wohnwagen für 56,- herzugeben ist, dann ist einzig der Verkäufer geschädigt, auch wenn ich eigentlich nicht dagegen bin, das Dummheit nicht ungestraft bleiben solle.
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[2.1.1.1] spunk_ antwortet auf syndikus_R
15.03.2012 20:04
Benutzer syndikus_R schrieb:

Mit einem anderen Account, der im Idealfall auf eine andere Person registriert ist, läßt sich doch ein "sicherer" Preis bietet. Wenn DANACH die Auktion beendet wird, wäre derjenige


eben:
und dieses "pushen" freut sogar ebay denn dadurch werden die Verkazufspreise ja höher.

seltsam aber dass es die Funktion Mindestpreis trotzdem gibt.
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[2.1.1.2] tosho antwortet auf syndikus_R
16.03.2012 06:22
Benutzer syndikus_R schrieb:
Tja, die Frau wäre gut beraten gewesen einen Weissen Ritter zu beauftragen!!

...

Betrug? Nein, wer wird dabei geschädigt?

Ein weißer Ritter ist bei ebay meines Wissens nicht zulässig, wenn natürlich auch schwer nachzuweisen.
Geschädigt werden dabei ebay, das seine Provision nicht kriegt und der "rechtmäßige" Höchstbieter.
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[2.1.2] niveaulos antwortet auf grafkrolock
15.03.2012 11:13

einmal geändert am 15.03.2012 11:14
Vergessen wir auch nicht, daß es sich hierbei nicht um einen kommerziellen Verkaufsprozess handelt, sondern um einen privatrechtlichen Gelegenheitsverkauf á la Flohmarkt, für den andere Gesetze gelten.

Zum einen handelt es sich sowohl bei einer Privatperson wie bei einer Firma um eine privatrechtliche Handlung. (Privatrechtlich ist im Gegensatz zu Öffentlich-Rechtlich alles, worin keine staatlichen oder kommunalen Stellen eingebunden sind) Zum anderen unterscheiden sich bei Verkäufen an Privatpersonen durch eine Firma durchaus Gewährleistungen, Rückgaberechte etc. Wo aber bei den grundsätzlichen Rechtsnormen für den Verkaufsakt selbst die sich aus dem Schuldrecht ergeben die Unterschiede liegen sollen erkäre bitte mal.
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[2.1.2.1] grafkrolock antwortet auf niveaulos
15.03.2012 11:33
Benutzer niveaulos schrieb:
Wo aber bei den grundsätzlichen Rechtsnormen für den Verkaufsakt selbst die sich aus dem Schuldrecht ergeben die Unterschiede liegen sollen erkäre bitte mal.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber soweit ich weiß, bezieht sich der Kaufvertrag bei einem Flohmarktverkauf beispielsweise auf den Verkauf "dieses" Artikels, nicht auf "einen" solchen.
Jedenfalls glaube ich nicht, daß es vor Gericht durchsetzbar wäre, in einem solchen Fall auf Kosten des Verkäufers die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes durchzusetzen, da der Käufer ja ausdrücklich den spezifischen (gebrauchten) Artikel erworben hat, nicht etwa EINEN Wohnwagen vom Typ XY.

Ansonsten stimme ich allerdings dem Vorschreiber zu, die Beklagte hätte es im vorliegenden Fall einfacher haben können, nämlich so, wie es Gang und Gäbe ist: Mit einem "befreundeten" Account den gewünschten Mindestbetrag bieten, und bei Mißerfolg Transaktion "in gegenseitigem Einvernehmen" abbrechen. So fallen weder Gebühren an, noch erhält irgendwer Grund zur Klage.
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[2.1.2.1.1] Telly antwortet auf grafkrolock
15.03.2012 13:12
Ansonsten stimme ich allerdings dem Vorschreiber zu, die Beklagte hätte es im vorliegenden Fall einfacher haben können, nämlich so, wie es Gang und Gäbe ist: Mit einem "befreundeten" Account den gewünschten Mindestbetrag bieten

Das mag üblich sein. Erlaubt ist es laut eBay nicht. Fällt eBay auf, dass sowas wiederkehrend auftritt, so werden die betreffenden Konten gesperrt. Das finde ich übrigens auch korrekt so.

Wer einen Mindestpreis möchte, soll das gleich angeben und dafür die eBay-Gebühren zahlen. Wenn einem die zu hoch sind, dann eben kein eBay nutzen.

Telly
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[2.1.2.1.1.1] DarkstylezMusic antwortet auf Telly
15.03.2012 13:18
Da muss ich Telly zustimmen. Ich bin der Meinung, dass es eine Frage der Fairnes ist, sich an die gegeben Richtlinien zu halten. Wenn ein Verkäufer dumm genug ist, einen hochwertigen Artikel für den "Standard 1 € Preis" einzustellen nur um Kosten zu sparen dann muss er sich nicht wundern wenn er keinen annehmbaren Preis erziehlt. Da die eBay Gebühren beim besten Willen nicht den Rahmen des Möglichen sprengen ist das unnötige Pfennigfuchserei.

Gruß
DarkstylezMusic
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[2.1.2.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf DarkstylezMusic
15.03.2012 14:41

einmal geändert am 15.03.2012 14:41
Benutzer DarkstylezMusic schrieb:
Da die eBay Gebühren beim besten Willen nicht den Rahmen des Möglichen sprengen ist das unnötige Pfennigfuchserei.
Ebay verlangt bei KFZ u.ä. Festpreise, die ich jenseits von Gut und Böse finde. Wer seinen Porsche dort verkauft, mag den Preis in Ordnung finden. Für einen Motorroller oder einem nicht mehr ganz TÜV-taugliches Auto mit einem Preis von vielleicht 200 Euro aber 50 Euro Einstellgebühr/Provision abzuziehen, ist alles andere denn als Fairness zu bezeichnen.
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[2.1.2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf grafkrolock
15.03.2012 16:13
Für einen Motorroller oder einem nicht mehr ganz TÜV-taugliches Auto mit einem Preis von vielleicht 200 Euro aber 50 Euro Einstellgebühr/Provision abzuziehen, ist alles andere denn als Fairness zu bezeichnen.

Dann verkaufe dort nix oder lebe mit dem erzielten Verkaufspreis, der sich nach Angebotsende ergibt.

Telly
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[2.1.2.1.1.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf Telly
15.03.2012 16:29
Benutzer Telly schrieb:
Dann verkaufe dort nix oder lebe mit dem erzielten Verkaufspreis, der sich nach Angebotsende ergibt.
Das steht natürlich jedem frei.
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[2.1.2.1.1.1.2] GrößterNehmer antwortet auf DarkstylezMusic
18.03.2012 23:41
Benutzer DarkstylezMusic schrieb:
Da muss ich Telly zustimmen. Ich bin der Meinung, dass es eine Frage der Fairnes ist, sich an die gegeben Richtlinien zu halten. Wenn ein Verkäufer dumm genug ist, einen hochwertigen Artikel für den "Standard 1 € Preis" einzustellen nur um Kosten zu sparen dann muss er sich nicht wundern wenn er keinen annehmbaren Preis erziehlt. Da die eBay Gebühren beim besten Willen nicht den Rahmen des Möglichen sprengen ist das unnötige Pfennigfuchserei.
Das hat nichts mit Dummheit zu tun. Man muss sich nur klar machen, was theoretisch passieren kann: der Artikel kann für diesen einen Euro (oder eben für ein weit unter dem eigentlichen Wert liegenden Betrag) verkauft werden. Ich bin seit 10 Jahren bei ebay registriert, hab viel dort gekauft und immer auch mal wieder was verkauft. Eigentlich immer zum Startpreis von einem Euro. Wenn man nicht gerade etwas verkauft, was nur für sehr wenige Leute interessant ist (z.B. einen sperrigen Kleiderschrank, der nur selbst in einem Ort fernab der Zivilisation abgeholt werden kann) erzielt man meistens doch einen recht guten Preis. Ich habe mal ein Handy aus einer Vertragsverlängerung (lang ists her...) zu einem höheren Preis verkauft, als ein gewerblicher Anbieter das gleiche Handy neu zum Sofortkaufen-Preis angeboten hat.

Solche 1 Euro-Preise laden dazu ein einfach mal ein paar Euro zu bieten. Es gibt aber die Leute, die dann nur noch den Blick auf ihre "Meine Gebote"-Liste haben und bei steigendem Preis zu dem Punkt mitbieten, wo sie meinen, dass ihnen der Artikel diesen Preis wert ist, ohne zu prüfen, ob man ihn anderweitig sogar günstiger bekommen könnte.

Es hilft natürlich immer eine ausführliche Beschreibung des Artikels zu haben, bei der eigentlich keine Fragen offen bleiben. Bestenfalls sollte diese auch noch "professionell" aussehen, also ansprechend gestaltet mit aussagekräftigen Bildern. Das ist ja heutzutage kein Problem mehr mit Einstell-Tools, wie GarageSale oder den ebay-Templates. Früher habe ich sogar noch richtigen HTML-Code für meine Artikel geschrieben... :) Mit Angeboten wie "Ich verkaufe hier einen gebrauchten Scanner XY. Viel Spaß beim Bieten!" wird man sicherlich nicht besonders erfolgreich sein.

Die ganzen Posts hier zum Thema "wie breche ich eine Auktion rechtssicher/nach ebay-"Loopholes" ab" sind zwar interessant, aber nicht fair. Klar, wenn jetzt bei einem Sturm mein Apfelbaum auf den angebotenen Wohnwagen kracht, möchte ich die Auktion abbrechen können. Aber weil ich es mir aus irgendeinem Grund plötzlich doch anders überlegt habe, ist es nicht fair den bisherigen Bietern oder Beobachtern gegenüber mit irgendeinem Vorwand irgendwie "aus der Sache rauszukommen", weil "es mir ja keiner nachweisen kann". Ich habe auch schon Sachen bei ebay verkauft, die zum Teil noch in der ungeöffneten Originalverpackung bei mir rumlagen, wo dann nicht der ursprüngliche Kaufpreis erreicht wurde. Ist mir ein oder zwei Mal passiert, aber ist jetzt kein Beinbruch. Manchmal verliert man und manchmal gewinnen die Anderen. Deswegen würde ich aber nicht versuchen, mich irgendwie aus der Nummer rauszuschummeln.

Meine Sichtweise: sobald ich auf "Einstellen" geklickt habe, ist die Sache weg, ich weiß nur noch nicht, was ich dafür kriege.

Mal so als Denkanstoß für alle kreativen Regelinterpretöre: wie findet ihr das, wenn ihr auf einen tollen Artikel bei ebay bietet, das Ganze bis zum Schluss auch unter eurem Höchstgebot bleibt, dann aber plötzlich in letzter Sekunde ein 0 Bewergungen-Käufer euch überbietet, der Artikel am nächsten Tag aber plötzlich wieder beim selben Verkäufer auftaucht? Oder wenn zwei Bieter einen von euch eingestellten Artikel früh in der Auktion ziemlich hoch bieten, so dass kein anderer Käufer mehr Interesse hat, und dann plötzlich kurz vor Ende der Auktion einer sein Gebot von 200 auf 2 Euro runterkorrigiert, so dass der zweite Bieter den Zuschlag für 2,50 EUR kriegt? Nicht geil, oder? Habe beides schon erlebt. Beim Verkauf allerdings nicht so krass, aber ich hatte es schon, dass ich mehrere gleichartige Artikel in einzelnen Auktionen verkauft habe, wobei ein Bieter bei allen Auktionen der Höchstbietende war. Nach dem Zuschlag auf eine Auktion hat er dann bei den anderen Auktionen alle Gebote runterkorrigiert, so dass der Preis bei diesen Auktionen kurz vor Schluss drastisch gefallen ist. Hab es zwar bei ebay gemeldet, hat mir aber auch nichts genützt. Ob der Bieter wenigstens gesperrt wurde, hat ebay nicht rausgerückt.

Zurück zum Thema: so einen Wohnwagen für 50 Euro zu verkaufen ist natürlich blöd. Aber hätte die Dame die Auktion zu Ende laufen lassen, wäre vermutlich ein vernünftiger Preis erzielt worden. Und wenn es tatsächlich einen anderen Kaufinteressenten gegeben hat (z.B. einen Arbeitskollegen oder Nachbarn), dann wäre es der beste Weg gewesen, diesem zu sagen, er solle auf ebay mitbieten. Habe ich auch schon gemacht, als Bekannte von mir erfahren haben, dass ich etwas auf ebay verkaufe, an dem sie auch Interesse hatten. In einem Fall haben sie den Artikel günstiger erhalten, als sie mir "bar auf die Kralle" geben wollten, in einem anderen Fall hat jemand anderes den Zuschlag erhalten, wodurch ich vermutlich einen höheren Verkaufspreis erzielt habe. Aber in beiden Fällen war das legitim, da tatsächliches Kaufinteresse bestand. Wenn teltarif im Artikel schreibt, dass man den anderen Interessenten nahelegen soll, auf ebay mitzubieten, sehe ich das nicht (wie andere hier im Forum) als Aufruf jemanden den Artikel ohne Kaufinteresse hochbieten zu lassen.

Halt meine Meinung.

Gruß
GrößterNehmer
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[2.1.2.1.1.1.2.1] Telly antwortet auf GrößterNehmer
19.03.2012 00:29
Nach dem Zuschlag auf eine Auktion hat er dann bei den anderen Auktionen alle Gebote runterkorrigiert, so dass der Preis bei diesen Auktionen kurz vor Schluss drastisch gefallen ist.

Ich bin entsetzt. Wie geht das?

Und vor allem, warum geht das?

Es gibt glaube ich irgendwas mit Irrtum. Doch mehrere Angebote in kurzer Zeit zurückziehen kann mir niemand mit Irrtum erklären und sollte doch auch automatisch durch eBay unterbunden werden können.

Telly
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[2.1.2.1.1.1.2.1.1] GrößterNehmer antwortet auf Telly
19.03.2012 01:47
Benutzer Telly schrieb:
Nach dem Zuschlag auf eine Auktion hat er dann bei den anderen Auktionen alle Gebote runterkorrigiert, so dass der Preis bei diesen Auktionen kurz vor Schluss drastisch gefallen ist.

Ich bin entsetzt. Wie geht das?

Und vor allem, warum geht das?

Es gibt glaube ich irgendwas mit Irrtum. Doch mehrere Angebote in kurzer Zeit zurückziehen kann mir niemand mit Irrtum erklären und sollte doch auch automatisch durch eBay unterbunden werden können.
Keine Ahnung, ob das jetzt noch geht, oder ob man vielleicht automatisch gesperrt wird, wenn man das macht. Bei meinen Verkäufen habe ich es jedenfalls schon mehrfach erlebt, dass Bieter Gebote zurückgezogen haben. Das konnte man in der Gebotsübersicht sehen ("zurückgezogene Gebote anzeigen"). Dadurch hat der Zurückzieher natürlich die Möglichkeit das Höchstgebot des vorherigen Bieters zu sehen (da das eigene Gebot 50 Cent drüber liegt). Theoretisch kann man sich dadurch mehrere Auktionen sichern und nach erfolgreichem Zuschlag die anderen Auktionen wieder freigeben. Das bedeutet natürlich, dass das Höchstgebot dann 50 Cent über dem Höchstgebot des dritten Bieters liegt. Wenn der Höchstbieter kurz vor Ende der Auktion sein Gebot zurück zieht, kann das natürlich deutliche Folgen für den Verkaufspreis haben.

Beispiel:
3. Bieter: 50 EUR
2. Bieter: 75 EUR
1. Bieter (der zurück zieht): 100 EUR

Zieht der Höchstbieter sein Gebot nun zurück, sinkt das Höchstgebot von 75,50 EUR auf 50,50 EUR.
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[2.1.2.1.1.2] grafkrolock antwortet auf Telly
15.03.2012 14:38

einmal geändert am 15.03.2012 14:39
Benutzer Telly schrieb:
Das mag üblich sein. Erlaubt ist es laut eBay nicht. Fällt eBay auf, dass sowas wiederkehrend auftritt, so werden die betreffenden Konten gesperrt.
Die reagieren noch nicht mal, wenn man sich berechtigterweise über etwas beschwert. Die Wahrscheinlichkeit, daß sporadische Vorgänge dieser Art bei denen auffallen, geht gegen Null.
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[2.1.2.1.1.2.1] Telly antwortet auf grafkrolock
15.03.2012 16:09

einmal geändert am 15.03.2012 16:24
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Das mag üblich sein. Erlaubt ist es laut eBay nicht. Fällt eBay auf, dass sowas wiederkehrend auftritt, so werden die betreffenden Konten gesperrt.
Die reagieren noch nicht mal, wenn man sich berechtigterweise über etwas beschwert. Die Wahrscheinlichkeit, daß sporadische Vorgänge dieser Art bei denen auffallen, geht gegen Null.

Alles was nicht automatisch abläuft, ist bei eBay, PayPal aber auch zum Beispiel Amazon problematisch. Eine Beschwerde erfordert eine Handlung durch einen Menschen. Das ist immer schwierig.

Doch wenn ein System Alarm schlägt, dann sperrt es auch automatisch die Konten und fertig. Da braucht keiner auch nur einen Finger zu rühren.

Siehe automatisch gesperrte PayPal-Konten, nur weil Du z. B. im selben Haus, wie ein auffälliger PayPal-Kunde wohnst.

Telly
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[2.1.2.1.1.3] spunk_ antwortet auf Telly
15.03.2012 20:07
Benutzer Telly schrieb:

Das mag üblich sein. Erlaubt ist es laut eBay nicht. Fällt eBay

ich finds in den bedingungen aber nicht.

Wer einen Mindestpreis möchte, soll das gleich angeben und dafür die eBay-Gebühren zahlen. Wenn einem die zu hoch sind, dann eben kein eBay nutzen.

wieso?
amazon hat höhere Kosten.
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[2.1.2.1.1.3.1] Telly antwortet auf spunk_
15.03.2012 21:02
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Telly schrieb:

Das mag üblich sein. Erlaubt ist es laut eBay nicht. Fällt eBay

ich finds in den bedingungen aber nicht.

http://pages.ebay.de/help/policies/seller-shill-bidding.html

Dass die ebay-Grundsätze zu beachten sind, hast Du in den AGB ja gelesen.

Wer einen Mindestpreis möchte, soll das gleich angeben und dafür die eBay-Gebühren zahlen. Wenn einem die zu hoch sind, dann eben kein eBay nutzen.

wieso?
amazon hat höhere Kosten.

Dann ist es ja erst recht nicht zu verstehen, warum man dieses Hochbieten mitmacht.

Telly
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[3] nasowa antwortet auf Telly
16.03.2012 00:21
Ref.:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Abbruch-einer-eBay-Auktion-bei-Verlust-der-Ware-berechtigt-1257896.html.


Bei Verlust oder Beschädigung darf man sehr wohl seine Auktionen
vorzeitig beenden.
Was jedoch die KRUX dabei ist und viele so nicht wissen bzw. nicht
beachten, ist:
dass jeder Verkäufer einen potentiellen Käufer/Mitbieter per Vordruck
aus der Schar
der Bietenden ausschliessen kann (Stichwort: GEBOT STREICHEN). Ein
Grund hierfür
fände sich allemal, wenn man z. B. einen Fake oder Spassbieter
vermutet usw.!
Sobald ich Gebote und damit Bieter gestrichen habe (das Recht hat
definitiv jeder
Verkäufer!), kann ich auch getrost eine laufende Auktion beenden, die
dann quasi
ja "bieterlos" wäre. Und dagegen könnte der Gelackmeierte und
Betroffe nämlich
GAR NICHTS machen, schon gar nicht gerichtlich einklagen, it's so
easy :-)
Leider haben auch Richter und Gerichte nicht immer den rechten
Durchblick über
die Causa eBay und schon gar nicht über deren Gepflogenheiten und
Regeln und
selbst versierten Anwälten fehlt oft die Kenntnis und Routine in und
um eBay.
Und da Ebaykäufer und -verkäufer auch zuweilen zu wenig Ahnung von
der Materie
haben, kommen solche Ulk-Urteile zu guter letzt bei Gerichten heraus
:-)
Die Wohnwagentante hätte nur vor Auktionsabbruch alle bereits
abgegebenen
Gebote korrekt canceln müssen und erst danach die Auktion beenden z.
B.
unter der Prämisse: gestohlen oder beschädigt usw.!
Eine zweite, durchaus zulässige Variante, die rechtlich wasserdich
scheint,
wäre 1. der vorzeitige Auktionsabbruch mit der Begründung "Fehler im
Angebot"
und das sofortige Wiedereinstellen mit etwas veränderten Parametern
(Textstellen).
Und solange diese "wiedereingestellte Auktion" keine neuen Beiter
aufweist, könnte
man selbige also schnell, unbürokratisch und problemlos wieder
VORZEITIG BEENDEN!
Und: niemand könnte irgendwen belangen.
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[3.1] nasowa antwortet auf nasowa
16.03.2012 00:23
NACHTRAG

p.s.:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CancelBidShow&guest=1

http://pages.ebay.de/help/sell/contextual/cancel-bid-example.html

DAS KOMMT EINEM HAUS- BZW. LADENVERBOT (NUR HALT VIRTUELL) GLEICH.
SELBSTVERSTÄNDLICH KANN ICH DARF ICH MIR DIE POTENTIELLEN KÄUFER UND
MITBIETER IN EBAY AUSSUCHEN! HIER GILT DAS REGELWERK DER PLATTFORM
EBAY ZUVORDERST! MIT ZIVILRECHT KÖNNTE MAN DA GAR NIX ERREICHEN, AUCH
NICHT BEI VORZEITIGEM ABBRUCH EINER AUKTION (ABER NUR DANN: WENN MAN
DIE BIDDER ZUVOR GECANCELT HAT!)
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[3.1.1] nasowa antwortet auf nasowa
16.03.2012 00:25
eBay & CO:

man muss sich mit denen beschäftigen, muss ihre Wirkungsweisen verstehen und durchschauen, dann ist es auch kein Problem, sich zu etablieren bzw. zu wehren :-)

wobei ich glaube, dass Amazon (zumindest hier in Deutschland) an eBay vorbeiziehen wird, weil es einfach besseren Kundendienst anbietet und spätestens ab Sommer mit der Geldverwaltung viele Verkäufer dort abspringen werden
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[3.1.2] tosho antwortet auf nasowa
16.03.2012 06:29
Deine shift Taste klemmt
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[3.2] tosho antwortet auf nasowa
16.03.2012 06:28
Benutzer nasowa schrieb:
Ref.:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Abbruch-einer-eBay-Auktion-bei-Verlust-der-Ware-berechtigt-1257896.html.

Was jedoch die KRUX dabei ist und viele so nicht wissen bzw. nicht beachten, ist: dass jeder Verkäufer einen potentiellen Käufer/Mitbieter per Vordruck aus der Schar der Bietenden ausschliessen kann (Stichwort: GEBOT STREICHEN).

Das Angebot stand zum Zeitpunkt des Abbruchs bei 53€. Wie erkläre ich jetzt ebay, dass ich ALLE, die bisher geboten haben für Spaßbieter halte?
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[3.2.1] Telefonschlumpf antwortet auf tosho
16.03.2012 08:11


Das Angebot stand zum Zeitpunkt des Abbruchs bei 53€. Wie erkläre ich jetzt ebay, dass ich ALLE, die bisher geboten haben für Spaßbieter halte?

Ebay fragt Dich danach überhaupt nicht... Von daher keine Erklärung notwendig.
Ich habe es zwar noch nicht gemacht, "zittere" aber jedes mal bei Bietern mit 0 Bewertungspunkten und z.B. Mitgleid seit 2005 ;-)
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[3.2.2] nasowa antwortet auf tosho
16.03.2012 09:32

Das Angebot stand zum Zeitpunkt des Abbruchs bei 53€. Wie erkläre ich ebay, dass ich ALLE, die bisher geboten haben für Spaßbieter halte?
>

- meinem Wissensstande nach gab es auf den Wohnwagen, auf welchen sich ja der Bericht bzw. das Gerichtsurteil (das achso seltsame...)bezog, lediglich EIN Gebot

- ich wollte Unwissenden lediglich die Option "Gebote CANCELN" zeigen, die viele nicht zu kennen scheinen

- wenn man also (warum auch immer)vorhandene Gebote streicht und später die gesamte Auktion vorzeitig beendet, auf welche es dann ja DE FAKTO keine Angebote mehr gäbe, dann könnte juristisch auch niemand mehr klagen

- mit einer solchen Prämisse ... bräuchte man ja theoretisch auch nicht alle Bieter canceln, sondern nur den letzten, die anderen waren eh überboten und hätten somit einen Anspruch sowieso verwirkt

- es steht auch gross und breit geschrieben, sobald man ein Angebot vor Ablauf beenden will, dass ZUVOR ALLE Gebote gestrichen werden müssten/sollten, was aber meist unterbleibt, weil jeder meinte, das passiere dann automatisch, sobald man auf weiter clicke ... mit ungeahnten Folgen wie hier aufgezeigt

- wobei ich auch rein juristische GROBE FEHLER an dem Verfahren und Urteil erkenne, denn man sollte schon unterscheiden zwischen einem Angebot und einem Kauf; ganz anders wäre der Fall nämlich, wenn besagte Auktion normal geendet hätte mit einem Kauf eines Höchstbieters und der Verkäufer DANN, also im Nachhinein, Gründe benannt hätte, warum er nun doch nicht mehr verkaufen könne oder wolle...da macht ein Prozess durchaus Sinn und der Zuschlag FÜR den Bieter/Käufer wäre gerecht, wohingegen ein läppisches Angebot eben noch KEINE Kaufhandlung darstellt, denn ... und jetzt kommt's: auch ein Bieter kann und darf sein Gebot im Nachhinein noch zurückziehen, also canceln, das haben die Richter wohl nicht gewusst oder bei ihrer Wertung glatt ausgeblendet (fälschlicherweise), vgl. hier: http://pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html

- summa summarum befürchte ich, dass eBay ein Sammelsurium an bekannten und nichtbekannten Unwägsamkeiten sein kann, warum ich immer dringend davor warne, unbekümmert dort zu agieren und sich tunlichst vorab gründlichst zu informieren, das gilt für Kauf wie Verkauf, weil beides höchst problematisch sein kann
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[3.2.2.1] Telly antwortet auf nasowa
16.03.2012 12:16
Benutzer nasowa schrieb:

Das Angebot stand zum Zeitpunkt des Abbruchs bei 53€. Wie erkläre ich ebay, dass ich ALLE, die bisher geboten haben für Spaßbieter halte?
>

- meinem Wissensstande nach gab es auf den Wohnwagen, auf welchen sich ja der Bericht bzw. das Gerichtsurteil (das achso seltsame...)bezog, lediglich EIN Gebot

Wie kann es bei einem Startpreis von einem Euro und einem Gebot zu 53 Euro als Höchstgebot kommen?

Telly
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[3.2.2.2] schnorfel antwortet auf nasowa
16.03.2012 14:26
Benutzer nasowa schrieb:

- wobei ich auch rein juristische GROBE FEHLER an dem Verfahren und Urteil erkenne, denn man sollte schon unterscheiden zwischen einem Angebot und einem Kauf; ganz anders wäre der Fall nämlich, wenn besagte Auktion normal geendet hätte mit einem Kauf eines Höchstbieters und der Verkäufer DANN, also im Nachhinein, Gründe benannt hätte, warum er nun doch nicht mehr verkaufen könne oder wolle...da macht ein Prozess durchaus Sinn und der Zuschlag FÜR den Bieter/Käufer wäre gerecht, wohingegen ein läppisches Angebot eben noch KEINE Kaufhandlung darstellt, denn ... und jetzt kommt's: auch ein Bieter kann und darf sein Gebot im Nachhinein noch zurückziehen, also canceln, das haben die Richter wohl nicht gewusst oder bei ihrer Wertung glatt ausgeblendet (fälschlicherweise), vgl. hier:
http://pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html


Dieser Beitrag ist der schlagende Beweis dafür, dass es eben manchmal doch besser ist, im Falle der Unkenntnis einfach ruhig zu sein anstatt einen juristischen Gesinnungsaufsatz zu schreiben, aus dem sich ergibt, dass der Betreffende die Grundregeln der Rechtgeschäftslehre noch nicht einmal vom Hörensagen kennt.