Editorial: Die unbeendbare Auktion
Fragwürdig: Internetauktion auch bei vorzeitigem Abbruch gültig
Foto: teltarif.de
Wenn auf ebay eine Auktion vorzeitig beendet wird oder die
Artikelbeschreibung wesentlich ergänzt oder überarbeitet wird, ist
Ärger vorprogrammiert: Der bis dato
Höchstbietende fühlt sich um ein Schnäppchen gebracht. Selbst, wenn
die Wahrscheinlichkeit, dass bis Auktionsende wirklich kein weiteres
Gebot eingeht und der günstige Preis unverändert bleibt, in der
Praxis doch sehr, sehr gering ist. Erfahrungsgemäß gehen bei
eBay-Auktionen in den letzten fünf Minuten mehr Gebote ein, als in
den ersten fünf Tagen.
Dennoch urteilte das Landgericht Detmold jüngst (Aktenzeichen: 10 S 163/11) wie auch schon das Amtsgericht Detmold zugunsten des Bieters für einen gebrauchten Wohnwagen, wo der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendet hatte, um das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen. Dem Bieter muss dem Urteil zufolge das Fahrzeug nun für 56 Euro verkauft werden, oder zumindest die Differenz zum normalen Wert von ca. 2000 Euro erstattet werden.
Fragwürdig: Internetauktion auch bei vorzeitigem Abbruch gültig
Foto: teltarif.de
Nicht nur wegen der eBay-Tendenz, dass erst in letzter Sekunde
Gebote in realistischer Höhe abgegeben werden, ist das Urteil weltfremd.
Denn der eigentliche Geschädigte von vorzeitiger Auktionsbeendigung zum
anderweitigen Verkauf ist die Plattform eBay, der Provisionseinnahmen
entgehen, und nicht der leer ausgegangene Mini-Bieter: Hätten sich
Verkäufer und späterer Käufer nicht darauf geeinigt, eBay außen vor
zu lassen, und hätte der Käufer sein Gebot ganz normal auf eBay
abgegeben, wäre der Mini-Bieter ja ebenfalls leer ausgegangen!
Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn die Auktion tatsächlich zum Mini-Preis zu Ende gegangen ist. Dann muss der Verkäufer zu diesem Preis auch liefern. Aber auch da kann es Ausnahmen geben, insbesondere, wenn nachweislich wegen technischer Probleme die üblichen last-Minute-Gebote nicht abgegeben werden konnten.
Am Ende bleibt dennoch ein einfacher Tipp: Wer keinen Ärger mit dem bisherigen Höchstbietenden will, sollte Auktionen nicht abbrechen, und auch anderweitig gefundene Interessenten zu einem Gebot via eBay bitten. Ebenso sollte man die Beschreibung der Ware vor dem Einstellen genau prüfen, denn bei wesentlichen Änderungen an der Ausschreibung sind vergleichbare Konflikte vorprogrammiert.