Benutzer fab schrieb:
"Sie erhalten einen Aktivitätsbonus von 5€, wenn Sie mindestens einmal im Monat einen Anruf tätigen oder eine SMS versenden, somit kommen Sie auf 9,95€ bzw. 14,95€"
(Sorry für die langsame Antwort, ist aber m.E. recht wichtig):
Auf derselben Seite steht aber auch: "Grundgebühr/Paketpreis
im 1.-12. Monat *1 9,95 €/Monat"
Und hinter der Fußnote *1 steht nichts davon, dass die Grundgebühr eigentlich 5 Euro höher ist.
Ergo gilt:
* Grundgebühr von 9,95 €/Monat
* Aktivitätsbonus von 5 €/Monat
* Monatliche Kosten inklusive Aktivitätsbonus: 9,95 €/Monat
Das ist in sich widersprüchlich. Nach AGB-Gesetz darf der Verbraucher dann zu seinen Gunsten diejenigen Klauseln streichen, die den Widerspruch verursachen (siehe §305c Abs. (2) BGB). Im rechtlichen Sinne ist also der Nachsatz: "somit kommen Sie auf 9,95€ bzw. 14,95€" einfach zu ignorieren. Der Rest ist ja in sich widerspruchsfrei.
Korrekt nach Urteil wäre die Nennung einer GG von 14,95 €/Monat, und die
Angabe von 5 € Aktivitätsbonus. Gerne dürfen in der Tabelle auch zwei Zeilen stehen: Grundgebühr ohne Aktiviätsbonus und GG nach Abzug des Aktivitätsbonus.
Bei der Anschlussgebühr ist die Darstellung schon korrekt; da stehen 29,90 € in der Tabelle, und der Hinweis, dass man sich diese per SMS zurückholen kann. Nur bei der
Kai