Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer montaxx schrieb:
Die Gerichte sollten übrigens auch einmal prüfen,ob beispielsweise 25 Euro dafür gerechtfertigt sind,dass ein Mitarbeiter ein einziges Mal Daten eines Neukunden eingibt ("Anmeldegebühr").
Gibts die noch irgendwo? :-)
Oh ja,die ist nach wie vor Bestandteil der meisten Verträge.Ich weiß,Sie wollen vermutlich darauf hinaus,dass die Firmen gelegentlich Werbeaktionen durchführen und diese Gebühr erlassen oder dass man sich diese Gebühr hier und da durch Absenden einer SMS ersparen kann.Dies sind aber Ausnahmen,Aktionen eben,jedoch nicht die Regel.Diese "Kleinigkeit" sollte man beachten.