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rechtlicher bestand der neuen klausel


03.04.2013 16:27 - Gestartet von nukumichi
hat sich denn der vzbv überhaupt schon dazu geäußert, ob er die neue Formulierung der Klausel für wirksam hält? Ich denke dies ist nicht der Fall. Ich verstehe nicht, wieso Talkline vor Gericht Geld verpulvert, haben die sonst nichts zu tun?
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[1] NeroC antwortet auf nukumichi
03.04.2013 16:37
Muss ich denn mit so einem Unternehmen überhaupt einen Mobilfunkvertrag abschließen? Nein! Selbst die "Drillisch-Gruppe hat dazu gelernt. Meine Deutschland-Sim braucht ich nicht zurückgeben. Ein Pfandentgelt wurde mir auch nicht berechnet.
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[1.1] krillehb antwortet auf NeroC
03.04.2013 16:50
Frage mich, wer bei solchen Handybuden überhaupt einen Vertrag abschliesst......
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf krillehb
03.04.2013 18:39
Benutzer krillehb schrieb:
Frage mich, wer bei solchen Handybuden überhaupt einen Vertrag abschliesst......


das lohtn sich sofern dieser SOFORT nach Abschluss zum Ende der Lafuzeit gekündigt wird das geht dann problemlos übers Kontaktformular denn eine schriftliche Kündigungsbestätigung kommt dann ja garabntiert rechtzeitig)
die Provisionsauszahlungen der H#ndler sind mindestens so hoch wie die Gesamtkosten in 2 jahren.