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Fragen (zum BNetzA-Beschluß BK3b-12/007)


13.10.2012 11:20 - Gestartet von Ali.As
Teltarif (Henning Gajek) schreibt:
| Per Beschluss (BK3b-12/007) wurde auf Antrag der
| Deutschen Telekom AG der Telogic Germany GmbH
| durch die Bundesnetzagentur bereits am 31. August
| weitgehend die gleichen Auflagen wie ihrem
| Rechtsvorgänger vistream gemacht, nämlich
| dass ein Mobilfunkanbieter ein Monopol für
| Anrufzustellung in sein eigenes "Netz" besitzt
| und daher jedem Netzbetreiber, der danach fragt
| einen Zugang schalten muss.
| Derzeit besteht nach unserer Kenntnis nur eine
| Verbindung vom Festnetz der Deutschen Telekom
| zum virtuellen Netz von Telogic.
(https://www.teltarif.de/telogic-vistream-...?...)


Warum hat die TELEKOM diesen Antrag gestellt?
Hatte sie kein Interesse daran,
den bei Telogic ankommenden Traffic wie geschehen
nach Belieben komplett abknipsen zu können?

Warum haben die ANDEREN NETZBETREIBER diesen Antrag NICHT gestellt?
Hatten sie kein Interesse daran,
daß ihre Kunden Telogic-Anschlüsse erreichen könnnen?

Und warum war dieser Antrag und der BNetzA-Beschluß ÜBERHAUPT NOTWENDIG?
Hat TELOGIC anderen Netzbetreibern vorher den Netzzugang verwehrt?
Hatte Telogic kein Interesse daran,
aus allen Netzen erreichbar zu sein?

Fragen über Fragen.
Um Antwort wird gebeten.
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[1] talk antwortet auf Ali.As
13.10.2012 18:31
Hallo,

Benutzer Ali.As schrieb:

Warum hat die TELEKOM diesen Antrag gestellt?

Meines Erachtens ist die Formulierung von Teltarif ("... auf
Antrag der Telekom...") etwas mißverständlich.

Dazu muß man etwas weiter ausholen (alles nach bestem Wissen
und ohne Gewähr - ich hoffe das alles interessiert hier auch
irgendjemanden ;-)):

Meines Wissens wurde dieses Verfahren bei der Bundesnetzagentur
nicht auf Antrag der Telekom durchgeführt, sondern von Amts
wegen. Die BNetzA reguliert ja seit ein paar Jahren auch die
Terminierung in den Mobilfunknetzen. Dazu muß sie auch
regelmäßig überprüfen, ob die Marktmacht noch vorhanden ist
bzw. ob noch Regulierungsbedarf besteht. Dafür gibt es
Verfahren, wie das hier angesprochene.

Vor einigen Monaten hatte die BNetzA zunächst den Entwurf einer
Regulierungsverfügung für die Terminierung im Telogic-Netz
veröffentlicht. Siehe hierzu:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK3-GZ/2012/BK3-12-007_BKV/BK3-12-007_RV_Entwurf_BKV.html?nn=76940

Zu diesem Entwurf ist eine einzige Stellungnahme eingegangen -
die der Deutschen Telekom. Zu finden auf

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK3-GZ/2012/BK3-12-007_BKV/BK3-12-007_Stellungnahmen_BKV.html?nn=76940

Die Stellungnahme der Telekom ist u.a. deshalb interessant,
weil es dort heißt:

"Erfahrungen [...] mit einzelnen Zusammenschaltungspartnern
[...] haben darüberhinaus gezeigt, dass - abstrakt - zumindest
auf die Möglichkeit der bewusst missbräuchlichen Vereinnahmnung
von Mobilfunktermin­ierungsentgelten hingewiesen werden muß".

Die vorläufige Regulierungsverfügung selbst findet sich unter:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK3-GZ/2012/BK3-12-007_BKV/BK3-12-007_vorl%C3%A4ufige_Regulierungsverf%C3%BCgung_BKV.html?nn=77772

Die Telekom selbst hat (vereinfacht formuliert) in ihrer
Stellungnahme im wesentlichen beantragt, Telogic die von der
BNetzA angedachten Verpflichtungen aufzuerlegen. Oder etwas
salopp formuliert: Die Telekom stimmte in erster Linie den
Vorschlägen der BNetzA zu.

Weil sie (die Telekom) hier etwas beantragt (also Antragsteller
ist), wird sie auch als solcher benannt. Aber wie gesagt: So
wie ich das sehe, geht das Verfahren als solches *nicht* auf
irgendwelche Anträge o.ä. der Telekom zurück.

Warum haben die ANDEREN NETZBETREIBER diesen Antrag NICHT gestellt?
Hatten sie kein Interesse daran, daß ihre Kunden Telogic- Anschlüsse erreichen könnnen?

Soweit ich weiß, haben die Mobilfunknetze durchsetzen können,
daß man - wenn man das regulierte Standardangebot nutzen will -
als Zusammenschaltungspartner meist mehrere Übergabestandorte
erschließen und den Verkehr dorthin auch ursprungsnah zuführen
muß.

Das ist eine Menge Aufwand. Ich gehe davon aus, daß auch bei
den "großen Vier" (Mobilfunknetze von Telekom, Vodafone,
e-plus, o2) nur wenige Carrier die regulierten Vorprodukte
nach Standardangebot nutzen.

Wholesale-Terminierungen gibt es auf dem deutschen und
internationalen Markt zu quasi jedem beliebigen Ziel
in reichlicher Auswahl. Auch wenn unter Umständen der ganze
Traffic am Schluß über einen einzigen Netzübergang (z.B.
zwischen der Deutschen Telekom und dem Zielcarrier X) geht.

An den gängigen Minutenbörsen gibt es die Terminierung in
die deutschen Mobilfunknetze teilweise schon zu Preisen, die
nur geringfügig über den bekannten IC-Entgelten liegen (und das
sind keineswegs alles irgendwelche Fünfmal-um-die-Welt-über-
einen-nassen-Draht-Routings).

Und Telogic dürfte als kleines Netz mit sicher auch
vergleichsweise geringem Minutenvolumen für viele Carrier
auch nicht "wichtig" genug für eine direkte Zusammenschaltung
gewesen sein.

Und warum war dieser Antrag und der BNetzA-Beschluß ÜBERHAUPT NOTWENDIG?
Hat TELOGIC anderen Netzbetreibern vorher den Netzzugang verwehrt?
Hatte Telogic kein Interesse daran, aus allen Netzen erreichbar zu sein?

Wie gesagt: Nach meinen Erkenntnissen handelt es sich eher um
eine Art "routinemäßige Überprüfung", wie die aktuelle
Marktsituation aussieht und ob noch Regulierungsbedarf besteht.

cu talk
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[1.1] Ali.As antwortet auf talk
23.10.2012 10:29
Hallo talk,

mit gänzlich inakzeptabler Verspätung ;-)
wollte ich mich noch ganz herzlich für Deine äußerst informative Antwort bedanken,
die meine Fragen vollständig beanwortet hat
(und mir darüber hinaus verdeutlicht hat,
wie viel Du :-) und wie wenig ich :-( doch weiß).



Benutzer Ali.As schrieb:
Warum hat die TELEKOM diesen Antrag gestellt?

Benutzer talk schrieb:
Meines Erachtens ist die Formulierung von Teltarif ("... auf Antrag der Telekom...")
etwas mißverständlich.

Du bist aber auch ein Netter!
Ich hätte wahrscheinlich einfach gesagt: "Die Formulierung von Teltarif ist falsch."



Benutzer talk schrieb:
Dazu muß man etwas weiter ausholen (... ich hoffe das alles interessiert hier auch irgendjemanden ;-)):

Zumindest mich hast Du damit glücklich ;-) gemacht.

Hab mir letzte Woche schon und auch jetzt nochmal Deinen Beitrag mehrfach konzentriert durchgelesen.

Hab mir außerdem auf den verlinkten Seiten die PDFs runtergeladen und angesehen - und war war förmlich erschlagen von dem Wust an zig Seiten Text! Bürokratie, Bürokratie!
Na wenigstens mußten dafür keine Bäume sterben (da papierlose, elektronische Dokumente).


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Dieser Beitrag antwortet auf:
https://www.teltarif.de/forum/s47739/65-2.html