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die haben den Markt nicht verstanden


04.03.2015 09:48 - Gestartet von DerWatz
Der Gemüsehändler (Kabelanbieter)
kann doch nicht von den Bauern (ÖRs)
erwarten, dass er für die Äpfel (Sendungen der ÖRs)
Geld von den Bauern bekommt,
dafür, dass er diesen den Kunden
als Nahrung (Dienstleistung) verkauft.

Wie doof sind die?

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[1] LtotheH antwortet auf DerWatz
04.03.2015 14:12

einmal geändert am 04.03.2015 14:18
Benutzer DerWatz schrieb:
Der Gemüsehändler (Kabelanbieter) kann doch nicht von den Bauern (ÖRs) erwarten, dass er für die Äpfel (Sendungen der ÖRs) Geld von den Bauern bekommt,
dafür, dass er diesen den Kunden
als Nahrung (Dienstleistung) verkauft.

Wie doof sind die?

Falsche Analogie. In diesem Falle hat der Bauer das Obst schon an den Kunden verkauft (Rundfunkbeitrag) und braucht die Infrasstruktur des Händlers um das Obst an den Kunden zu bringen. Somit fungiert deR Händler nicht als Zwischenhändler für das Obst sondern als Speditör und erbringt damit eine Leistung dem Bauer gegenüber.
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[1.1] tokiox antwortet auf LtotheH
04.03.2015 15:12
Benutzer LtotheH schrieb:
Benutzer DerWatz schrieb:
Der Gemüsehändler (Kabelanbieter) kann doch nicht von den Bauern (ÖRs) erwarten, dass er für die Äpfel (Sendungen der ÖRs) Geld von den Bauern bekommt,
dafür, dass er diesen den Kunden
als Nahrung (Dienstleistung) verkauft.

Wie doof sind die?

Falsche Analogie. In diesem Falle hat der Bauer das Obst schon an den Kunden verkauft (Rundfunkbeitrag) und braucht die Infrasstruktur des Händlers um das Obst an den Kunden zu bringen. Somit fungiert deR Händler nicht als Zwischenhändler für das Obst sondern als Speditör und erbringt damit eine Leistung dem Bauer gegenüber.

Analogie zwar richtig, doch möchte der Händler auch seine Kunden nicht verlieren und sollte sich diese Früchte schon in die Theke legen.

Fakt ist doch, dass hier 2mal abkassuert wird. Im Gegensatz zu Sat.

1. Von den Sendern. Bei den ÖR über die GEZ von uns.
2. Vom Kabelkunden. Also auch uns.

Gut bin kein Kabelkunde; wegen der Solidarität halt.

Das heißt also der Konzern möchte uns nur das zur Verfügung stellen, was mindestens 2mal bezahlt wurde.

Wenn es da nicht mal eine Überlegung wert wäre eine Alternative zu suchen. Mit DVB-T und DVB-S2, aber auch Entertain, könnte ja schon eine gefunden sein. Falls eine fehlt außer abschalten gerne ergänzen.
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[1.1.1] DerWatz antwortet auf tokiox
05.03.2015 07:27
... richtig,
in einem richtigen Markt,
würde nur einer zur Kasse gebeten
und dass auch nur einmal.
Mann darf auch nicht vergessen,
dass unser Kabelnetz mit Steuergeldern gebaut wurde,
bevor es privatisiert wurde.
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[1.1.1.1] tokiox antwortet auf DerWatz
05.03.2015 14:00
Es muss ja diesen armen Kabelanbietern an so vielem mangeln:

Anstand, Vernunft usw.

Also nun mal echt. Wenn nur noch der Kunde zahlen müsste wäre ggf. Der Preis geringfügig höher, aber die GEZ bräuchte dann nicht mehr so viel. Und diese Quersubventionierung von Fon und Net fiele endlich weg.

Natürlich konnte es auch anders herum gehen wie beim Sat. Kunde erhalt Tv für lau, auch keine Quersubventionierung.

Mal eine Überlegung wert.
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[1.1.1.2] DurdenTyler antwortet auf DerWatz
16.06.2015 22:21
Benutzer DerWatz schrieb:
... richtig,
in einem richtigen Markt,
würde nur einer zur Kasse gebeten
und dass auch nur einmal.
Mann darf auch nicht vergessen, dass unser Kabelnetz mit Steuergeldern gebaut wurde, bevor es privatisiert wurde.

Genau und das Netz läuft ja auch noch genau so wie früher und es wurden nicht Milliarden investiert um es zu erneuern und instand zuhalten.

Warum bietet die Telekom Ihren Telefon Anschluss kostenlos an? Immerhin wurde das Telekom Netz auch mal mit Steuergeldern gebaut.
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[1.2] Ole42 antwortet auf LtotheH
05.03.2015 14:50
Benutzer LtotheH schrieb:
Somit fungiert deR Händler nicht als Zwischenhändler
für das Obst sondern als Speditör und erbringt damit eine Leistung dem Bauer gegenüber.

Falsch.

Der Bauer bringt das Obst zum Marktstand. Der Endkunde beauftragt jemanden, für ihn zum Marktstand zu fahren und das Obst (das er dem Händer schon bezahlt hat) abzuholen, weil er keine Lust hat, selbst hinzufahren. Warum sollte dafür der Obsthändler bezahlen?

Der Grundversorgungsauftrag der ÖR deckt die Produktion eines von privaten Wirtschaftsinteressen unabhängigen Programmes und deren Verbreitung dergestalt, dass grundsätzlich jeder ohne außergewöhnliche Beschwernisse sie empfangen kann, ab.

Was dieser "Jedermannempfang" bedeutet, hat sich mit der Zeit geändert. Heute dürfte er bzgl. Fernsehen damit abgedeckt sein, dass die Programme via Satelit abgestrahlt werden (der Marktstand in der Analogie). Damit können alle mit einer handelsüblichen Satelitenempfangsanlage (bzw. in Mehrparteienhäusern mittels lokaler Kopfstation) die Sender empfangen.
Wer sich keine Empfangsanlage aufs Dach stellen will, beauftragt einen Kabelanbieter, das Programm für ihn vom Satelliten (Marktstand) abzuholen und ins Haus an den Fernseher zu liefern. Wer das zu bezahlen hat, dürfte klar sein.

Die Zahlung der ÖR ist nur historisch zu verstehen. Als Satelitenempfang noch unerschwinglich war, bedeutete Grundversorgung nur terrestrisch. Da das nicht überall zu leisten war, hat der ÖR Kabeleinspeisung subventioniert und dadurch Sendemasten erspart.

Seitdem die Grundversorgung durch die Satelitenausstrahlung erfüllt wird, nimmt der Kabelanbieter den ÖR keine Grundversorgungsaufgabe mehr ab. Die ÖRen sparen nichts, wenn Kabelprovider das Programm einspeisen, denn dem Sateliten ist es egal, wie viele Empfänger auf ihn gerichtet sind.

Also werden schon seit Jahren die Kabelbetreiber nur im Auftrag ihrer Kunden tätig, nicht mehr in Wahrnehmung einer öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsaufgabe. Ergo waren die Zahlungen schon lange einzustellen.
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[1.2.1] LtotheH antwortet auf Ole42
05.03.2015 16:50
Benutzer Ole42 schrieb:
Der Grundversorgungsauftrag der ÖR deckt die Produktion eines von privaten Wirtschaftsinteressen unabhängigen Programmes und deren Verbreitung dergestalt, dass grundsätzlich jeder ohne außergewöhnliche Beschwernisse sie empfangen kann, ab.

Was dieser "Jedermannempfang" bedeutet, hat sich mit der Zeit geändert. Heute dürfte er bzgl. Fernsehen damit abgedeckt sein, dass die Programme via Satelit abgestrahlt werden (der Marktstand in der Analogie). Damit können alle mit einer handelsüblichen Satelitenempfangsanlage (bzw. in Mehrparteienhäusern mittels lokaler Kopfstation) die Sender empfangen.

Seitdem die Grundversorgung durch die Satelitenausstrahlung erfüllt wird, nimmt der Kabelanbieter den ÖR keine Grundversorgungsaufgabe mehr ab. Die ÖRen sparen nichts, wenn Kabelprovider das Programm einspeisen, denn dem Sateliten ist es egal, wie viele Empfänger auf ihn gerichtet sind.

Deiner Logik nach jedoch dürften die Kabelanbieter die Verbreitung des ÖR einstellen, den es geht ja über Satelit.

Im Kabelbereich teilt sich nunmal der Kunde und der Zulieferer die Kosten der Bereitstellung, ein Konzept das ja die Telekommunikationunternehmen auch mit übernehmen wollen. Meiner Meinung nach haben sich die ÖR viel zu weit aus dem Fenster gelehnt und werden ganz böse auf die Nase fallen.
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[1.2.1.1] Ole42 antwortet auf LtotheH
05.03.2015 18:04
Benutzer LtotheH schrieb:

Deiner Logik nach jedoch dürften die Kabelanbieter die Verbreitung des ÖR einstellen, den es geht ja über Satelit.

Grundsätzlich ja. Dann können die aber auch gleich ihr (Fernseh)geschäft einstellen, denn wer nimmt schon Kabelfernsehn, wenn er zusätzlich Satelit oder DVB-T braucht, um die ÖR zu bekommen.
Allerdings haben die Kabelanbieter eine gesetzliche Verpflichtung zur Einspeisung der Grundversorgung, daran hängen die ja ihre Klage auf und verlangen vorm BGH eine Entschädigung. Eine solche setzt jedoch einen Schaden voraus - und den haben sie nicht, weil ihr Geschäft ja darin besteht, Kunden Anschlusse zu verkaufen, mit denen sie sich eine eigene Empfangseinrichtung ersparen. Sie haben also tatsächlichen einen Nutzen daraus, dass sie für den Content nicht zahlen müssen.

Im Kabelbereich teilt sich nunmal der Kunde und der Zulieferer die Kosten der Bereitstellung,

Ein Argument der Kabelanbieter, das jeder Grundlage entbehrt. Denn genauso könnte ein Programmanbieter argumentieren: Du erwirtschaftest Erlöse damit, dass Du unser Programm deinen Kunden lieferst, entweder Du zahlst dafür, oder wir beliefern Dich nicht mehr.

ein Konzept das ja die Telekommunikationunternehmen auch mit übernehmen wollen.

Natürlich wollen die das - und haben da keine Chance. Denn dann müssten sie ihren Kunden vor Vertragsschluss mitteilen, welche Internetdienste durch ihre Flat nicht erreicht werden können oder gedrosselt werden. Als Einschränkung der Haupleistungspflicht klar und deutlich, nicht in den AGB versteckt. Wie schnell die Kunden da den Provider wechseln, kann man sich vorstellen...

Natürlich gilt auch hier, dass die Contentanbieter den Spieß umdrehen könnten: Man stelle sich mal vor, Google käme auf die Idee, Geld von den Providern für den Aufruf von Youtube zu fordern und blendet bei allen DTAG-Kunden ein "sehr geehrter Kunde der Deutschen Telekom, leider zahlt uns die DTAG kein Geld für die Nutzung unserer Inhalte. Daher erhalten Sie nunmehr 5 Minuten Werbung, bevor Sie den gewünschten Clip sehen können. Um dies zu vermeiden, wechseln Sie bitte zu einem Provider, der uns Nutzungsentgelte zahlt. Beispielsweise bei 1&1 können sie unsere Videos sofort sehen. Vielen Dank für ihr Verständnis.

Meiner Meinung nach haben sich die ÖR viel zu weit aus dem Fenster gelehnt und werden ganz böse auf die Nase fallen.

Ich sehe es eher umgekehrt: Sollten sie vorm BGH unterliegen, beginnt der Untergang des Kabelfernsehnens. Denn das einzige, was problematisch ist, ist der gesetzliche Zwang der Kabelbetreiber, die Grundversorgung einzuspeisen. Einer Zahlung an die Kabelanbieter steht aber öffentliches Recht entgegen:
Gebühren sind anhand der Kosten zu bemessen.
Bis zum Sateliten fällt alles eindeutig unter die Grundversorgung und darf mit Gebühren wieder eingetrieben werden. Danach wirds aber kritisch: Kosten, die von Kabelprovidern erhoben werden, nutzen nur den Kabelkunden und fallen nur dort an. Sie dürften gebührenrechtlich also nicht auf alle Rundfunkteilnehmer umgelegt werden. Konsequenz wäre eine Änderung des Rundfunkgebührenrechts; Kabelkunden müssten eine höhere Rundfunkgebühr bezahlen als Nicht-Kabelkunden. Je nachdem, welcher Kabelanbieter was fordert, müsste zukünftig bei der GEZ-Anmeldung der Kabelanbieter angegeben und von der GEZ eine gestaffelte Gebühr erhoben werden.
Nach aktueller EU-Rechtspechung zu Flughafengebühren, die im Reisepreis mit ausgewiesen sein müssen, könnte es sogar passieren, dass die Kabelprovider die Mehrgebühren in ihrer Werbung mit ausweisen müssen...

Die bis 2013 geltende Regelung war nur zulässig, weil zu Beginn der "Kabelisierung" Satelitenempfang privat noch unerschwinglich war. Durch Kabelnetz konnten zusätzliche, für die Abdeckung der Grundversorgung erforderliche Sendeanlagen eingespart werden.
Diese Randbedingungen waren schon 2003 nicht mehr erfüllt. Trotdem wurde - gebührenrechtlich bedenklich - noch bis 2013 eine Einspeisevergütung an die Kabelanbieter gezahlt.

Dadurch, dass die vorm BGH geforderten Einspeiseentgelte aus Gebühren zu finanzieren wären, würde es sich zudem um eine Subventionierung des kabelnetzes handeln. Diese wäre EU-rechtlich unzulässig, da sie andere Telekommunikationsanbieter diskriminiert.

Wie man sieht, wäre ein Sieg von KD vorm BGH ebenfalls eine Niederlage, denn die sich zwingend ergebenden Folgen einer gestaffelten, für Kabelkunden höheren Rundfunkgebühr wäre in der wettbewerblichen Wirkung ("nur 19,99 €/Mon zzgl. 1,50 höherer Rundfunkgebühr") sogar schlimmer als der Einnahmeverlust, den sie momentan haben.
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[1.2.1.1.1] merkasan antwortet auf Ole42
06.03.2015 08:50

einmal geändert am 06.03.2015 08:50
Man hätte es einfach nicht soweit kommen lassen dürfen. Es sollte klar geregelt werden, dass die Kabelnetzbetreiber alle ÖR Programme kostenfrei in höchstmöglicher Qualität einspeisen.

Jetzt ist schon davon die Rede, dass die Parteien sich einigen müssen, was darauf hinausläuft, dass doch irgendwie Kohle in Richtung der Kabelnetzbetreiber fließt, die dann allen Beitragszahlern aufgedrückt wird.

Für mich hat das ganze ohnehin dazu geführt, dass ich Kabel einfach kündigen werde und mir stattdessen Vodafone TV hole, wo es ja gar kein Thema ist, dass alles in HD empfangbar ist. Die Kunden sind ansonsten vielleicht einfach etwas faul und lassen sich zu viel gefallen von den Anbietern.
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[1.2.1.1.1.1] IMHO antwortet auf merkasan
16.06.2015 11:36
Benutzer merkasan schrieb:
Man hätte es einfach nicht soweit kommen lassen dürfen. Es sollte klar geregelt werden, dass die Kabelnetzbetreiber alle ÖR Programme kostenfrei in höchstmöglicher Qualität einspeisen.

Warum sollte sich der Staat überhaupt einmischen? Ich bin für weitestgehende Marktliberalisierung im Rahmen der Idee einer Netzneutralität.
Der Sender zahlt die Ausstrahlung, der Empfänger zahlt die Empfangsanlage. Den Kabelbetreibern wird die Verpflichtung zur Verbreitung der ÖR gestrichten. Und dannn sollen die Kabelbetreiber schauen, welche Kunden sie für ein Programmangebot bekommen, bei dem es heißt "nur Private Sender keine ÖR"

Das Kabelnetz ist ein Accessnetz seiner Kunden und der Peeringpunkt liegt außerhalb. Meinetwegen schreibt man fest, dass die ÖR den Kabelnetzbetreibern günstige Peeringbedingungen anbieten müssen und von den Kabelnetzbetreibern keinesfalls mehr Geld verlangen dürfen als was die Auslieferung des Streams an den Kabelnetzbetreiber kostet. Aber sonst? Schlanker Staat - basta.

Die ÖR senden per Antennenfunk in allen Gebieten und es ist mir ein Dorn im Auge dass ein Rundfunksender etwas dafür zahlen soll, damit er weniger Kunden auf der Funkstrecke hat. Die ÖRs zahlenn schon einmal die ganze Distribution per Funk. Es ist Entscheidung der Kunden, sich keine Antenne aufs Dach setzen zu wollen. Diese Entscheidung braucht nicht noch vom ÖR subventioniert werden. Warum werden die GEZ-Gelder für zwei redundante Vertreibswege ausgegeben? völliger Blödsinn.

Der Staat subventioniert ja auch nicht die Fernsehgeräte zum Empfang der Tagesschau. Es gibt keinen volkswirtschaftlichen Auftrag Kabelnetzbetreiber zu subventionieren. Die sollen dankbar sein wenn sie das ÖR-Programm berechnungsfrei bekommen. Und wenn die im Standardpaket kein BR-Alpha streamen wollen ist das das Binnenverhältnis zwischen Kunde und Kabelnetzbetreiber. Auch das geht weder den Rundfunkrat noch das GEZ-Auszahlungsverhalten was an.
Die Kabelnetzbetreiber wurden privatisiert, die sollen sich wie Private Unternehmen am Markt behaupten und versuchen durch attraktive Angebote Kunden zu gewinnen. Nicht mehr - nicht weniger.
Die brauchenn nicht alles ÖR zu senden und die Fernsehkonsumenten brauchen nicht Kabelkunde zu werden.
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[1.2.1.1.1.2] DurdenTyler antwortet auf merkasan
16.06.2015 22:29
Benutzer merkasan schrieb:
Man hätte es einfach nicht soweit kommen lassen dürfen. Es sollte klar geregelt werden, dass die Kabelnetzbetreiber alle ÖR Programme kostenfrei in höchstmöglicher Qualität einspeisen.

Jetzt ist schon davon die Rede, dass die Parteien sich einigen müssen, was darauf hinausläuft, dass doch irgendwie Kohle in Richtung der Kabelnetzbetreiber fließt, die dann allen Beitragszahlern aufgedrückt wird.

Für mich hat das ganze ohnehin dazu geführt, dass ich Kabel einfach kündigen werde und mir stattdessen Vodafone TV hole, wo es ja gar kein Thema ist, dass alles in HD empfangbar ist. Die Kunden sind ansonsten vielleicht einfach etwas faul und lassen sich zu viel gefallen von den Anbietern.

Du bist der Hammer, Kabel Deutschland gehört zu Vodafone.
Eine Vergütung für die Einspeisung ist im TV Markt üblich, oder warum gibt es wohl TV über Sat noch kostenlos. die Firma SES Astra ist kein Wohltäter sondern die TV Anstalten mieten Kapazität zur Ausstrahlung auch die ÖR.
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[1.2.1.1.1.2.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf DurdenTyler
17.06.2015 00:21
Benutzer DurdenTyler schrieb:
Du bist der Hammer, Kabel Deutschland gehört zu Vodafone.

Warum denn? Er hat doch mit allem recht. Du bist der Hammer... Vodafone hat auf KD massiv eingewirkt, dass trotzdem eingespeist wird (auch wenn KD absichtlich runterskaliert). Bei Unity läuft dagegen gar nix.

Eine Vergütung für die Einspeisung ist im TV Markt üblich, oder warum gibt es wohl TV über Sat noch kostenlos.

Äpfel und Birnen mein lieber! Und du kommst mit Pferdeäpfeln daher. Es gibt keinen Einheitlichen TV-Markt, sondern drei technisch grundverschiedene Teilmärkte mit DVB-T/S/C! Die Einspeiseentgelte für DVB-C sind ein WELTWEIT EINMALIGES, deutsches Unikum, welches als ungerechtfertigtes Privileg ausgerechnet noch nur den beiden größten KNB auf dem Markt zu Teil wird. Das ist pervers und Wettbewerbsverzerrend. Hinzu kommt der Umstand, dass bei DVB-C eine unmitellbare Kundenbezirhung zwischen dem Infrastrukturanbieter und dem Endkunden besteht. Es werden horrende, UNREGULIERTE Kabelgebühren von den Endkunden an UM und KD entrichtet, welche im Einzelnutzervertrag fast die doppelte Höhe der TAL-Entgelte (die übrigens auch niemand direkt an die Telekom zahlt) entgelte erreichen. Bist du zu doof die Krücke zu entdecken? Zahlt man als DVB-S-Kunde an Astra denn Satgebühren oder als DVB-T-Kunde an Media Broadcast Antenbengebühren? Nein, es gibt hier keine Kundenbeziehung, darum Zahlen bier die Programmveranstalter selbst für die technische Infrastruktur, wenn sie über die beiden Plattformen verbreitet werden wollen. Im Kabel gibt es dafür keine Grundlage, da der Kunde hier direkt vom technischen Betreiber abkassiert wird. Also hör' mir bloß auf mit diesen dummen Geschichten. Fakt ist, dass die KNB ungerechtfertigt doppelt kassieren. Die sollen sich entscheiden, von wem sie bezahlt werden wollen und wonach sie dich richten wollen. Wer Einspeisegebühren haben will, darf keine Kabelgebühren mehr verlangen. Basta.

die Firma SES Astra ist kein Wohltäter sondern die TV Anstalten mieten Kapazität zur Ausstrahlung auch die ÖR.

Im Kabel kauft sich der Kunde für bis zu 18,90 € im Monat die gesamte erforderliche Infrastruktur für die Verbreitung einschließlich Kapazität UND erwartet dafür auch zu recht ein möglichst gutes TV-Programm. DVB-C ist per se eine besondere Form des Pay-TV! Das haben die beiden großen Kabelnetzbetreiber und Leute wie du noch immer nicht begriffen. Tragisch!
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[1.2.1.1.1.3] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf merkasan
16.06.2015 23:53
Benutzer merkasan schrieb:
Jetzt ist schon davon die Rede, dass die Parteien sich einigen müssen, was darauf hinausläuft, dass doch irgendwie Kohle in Richtung der Kabelnetzbetreiber fließt, die dann allen Beitragszahlern aufgedrückt wird.

Nein, kein Sorge. Die Einigung kann auch darin bestehen, dass man sich nicht einig ist. Es gibt schließlich keineN Kontrahierungszwang. Für ganz falsch halte ich diese Aufforderung auch nicht. Wenn die Einigung z. B. von vorn herein ein Nullsumenspiel beinhaltet bzw. intendiert (die ÖR leisten Serviceentgelte in exakter Höhe der eigenen Rechteabgabenforderung, die ggü. den KNB besteht), dann kann das ein sehr fruchtbares und insgesamt befruchtendes Ergebnis für den gesamten Deutschen Free-TV werden. Für alle Sender, auch Private(!) sinken in diesem Modell die Ausstrahlungskosten via DVB-C enorm und der KNB hat seinerseits keine Verpflichtung seinerseits Zahlungen zu leisten. Er muss sich nur noch mit 2 Fragen beschäftigen: 1. Wollen meine Kunden das sehen? 2. Habe ich noch Platz im Kabel für dieses Programm? Wenn nicht und 1. positiv beschieden werden kann - welches Schrottprogramm kicke ich dafür aus meinem Angebot? Win-Win für Kunden und KNB, die sich auf Grund der Einspeiseentgelte nie mit diesen Fragen auseinandergesetzt haben. Wer zahlt kommt rein - wer nicht mehr zahlt fliegt. Alles andere interessiert im alten Einspeisemodell nicht.