Fernsehen

Kabelverband untermauert Forderung nach TV-Vergütung

Der Verband der Kabelnetzbetreiber (Anga) begrüßt eine Erklärung der Netzallianz. Sie könnte Klarheit bei TV-Einspeiseentgelten bringen. Seit 2012 tobt ein Streit zwischen den Anbietern und den Sendern.
Von Thorsten Neuhetzki

Wer muss für das TV-Signal zahlen? Wer muss für das TV-Signal zahlen?
Foto: dpa
Der Verband Deutscher Kabelnetz­betreiber (ANGA) begrüßt die gemeinsame Erklärung zu Einspeise­entgelten, auf die sich die in der Netzallianz vertretenen Unternehmen und Verbände mit dem Bundes­ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geeinigt haben. Wie gestern bereits berichtet, werden in der Erklärung die Länder aufgefordert, die Entgeltlichkeit von gesetzlichen Übertragungs­pflichten (Must-Carry-Inhalte) festzuschreiben.

Hintergrund der Erklärung ist ein Streit zwischen ARD/ZDF und den großen Kabelnetz­betreibern. Die Sender berufen sich auf die Must-Carry-Definition und wollen keine Entgelte mehr für die Einspeisung der Signale in die Kabelnetze zahlen. "Dass der Transport von Inhalten angemessen vergütet werden muss, ist eine Selbst­verständlich­keit und wird von uns und unseren Mitgliedern seit langem gefordert", so ANGA-Präsident Thomas Braun. "Wir freuen uns, dass das BMVI dieses Anliegen unterstützt und setzen darauf, dass es diese Forderung gegenüber den Ländern jetzt auch aktiv vorantreiben wird."

Wer muss für das TV-Signal zahlen? Wer muss für das TV-Signal zahlen?
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Die europäische Universal­dienstrichtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ein angemessenes Entgelt für den Transport von Must Carry-Inhalten festzulegen. Eine entsprechende Regelung in Deutschland müsste auf Ebene der Länder erfolgen. In dem Rechtsstreit zwischen den Sendern und Kabelnetz­betreiber hatte zuletzt das BGH im vergangenen Juni geurteilt.

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