Kabelverband untermauert Forderung nach TV-Vergütung
Wer muss für das TV-Signal zahlen?
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Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) begrüßt die gemeinsame Erklärung zu
Einspeiseentgelten, auf die sich die in der Netzallianz vertretenen Unternehmen und
Verbände mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geeinigt
haben. Wie gestern bereits berichtet, werden in der Erklärung die Länder aufgefordert,
die Entgeltlichkeit von gesetzlichen Übertragungspflichten (Must-Carry-Inhalte) festzuschreiben.
Hintergrund der Erklärung ist ein Streit zwischen ARD/ZDF und den großen Kabelnetzbetreibern. Die Sender berufen sich auf die Must-Carry-Definition und wollen keine Entgelte mehr für die Einspeisung der Signale in die Kabelnetze zahlen. "Dass der Transport von Inhalten angemessen vergütet werden muss, ist eine Selbstverständlichkeit und wird von uns und unseren Mitgliedern seit langem gefordert", so ANGA-Präsident Thomas Braun. "Wir freuen uns, dass das BMVI dieses Anliegen unterstützt und setzen darauf, dass es diese Forderung gegenüber den Ländern jetzt auch aktiv vorantreiben wird."
Wer muss für das TV-Signal zahlen?
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Die europäische Universaldienstrichtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ein angemessenes
Entgelt für den Transport von Must Carry-Inhalten festzulegen. Eine entsprechende Regelung in
Deutschland müsste auf Ebene der Länder erfolgen. In dem Rechtsstreit zwischen den Sendern und
Kabelnetzbetreiber hatte zuletzt das BGH im vergangenen Juni geurteilt.