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Sehr seltsam


20.07.2017 13:17 - Gestartet von CBS
Die Kündigung sei also nicht wirksam, weil man anscheinend nicht unabhängig voneinander kündigte? Man geht davon aus, dass die Einsparungen kein Grund gewesen seien. Wie sollen die ÖR denn kündigen? Jetzt noch einmal, ohne zuvor drüber zu reden - und dies auch beweisen? Eine Nichtabsprache zu beweisen dürfte generell sehr schwierig sein - oder gab es Beweise einer Absprache? Wenn bspw. der SWR in der Presse verkündet, wir kündigen den Vetrag und der WDR liest das und gibt das auch an die Presse weiter... naja.

Gleichzeitig heisst es, ÖR und Kabel seien aufeinander angewiesen, anscheinend egal, ob man nun per DVB-T oder Sat, jeder unabhängig von den Kabelgesellschaftern, schauen könnte. (Ich gehe einmal davon aus, dass immer ein Weg, Sat oder DVB-T mit den zustehenden Programmen, gehen würde.) Wenn jemand Zwangsverkabelt ist, ist dies ja bedingt durch diese Einspeisevorgaben aus der Steinzeit. Via DVB-T2 HEVC könnte man sogar alle 18 ÖR Haupt-ÖR bundesweit auf den zur Verfügung stehenden Layern in HD verbreiten.

Soll das im Endeffekt erstmal bedeuten, man kann gar nicht mehr kündigen? Vielleicht sollten die ÖR mal darüber nachdenken, die Programme bei nicht selbst in Auftrag gegebener Verbreitung, nicht kostenlos zur Weiterverbreitung zur Verfügung zu stellen, wie es sonst auf der Welt auch üblich ist.