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HAHAHAHAHAHAHA


26.04.2013 08:06 - Gestartet von skycab
Was fällt denen auch ein unsere schönen öffentlich-rechtlichen Programme nicht zu senden!?

Die sollen froh sein, dass sie überhaupt hier, in unserem schönen Deutschland, senden dürfen!

Ich finde man sollte denen noch eine Strafe aufdrücken, so 5-50Mio Euro für sinnlose Beschäftigung der Gerichte mit aussichtslosen Klagen.
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[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf skycab
26.04.2013 12:31
Benutzer skycab schrieb:
Was fällt denen auch ein unsere schönen öffentlich-rechtlichen Programme nicht zu senden!?

Die sollen froh sein, dass sie überhaupt hier, in unserem schönen Deutschland, senden dürfen!

Ich finde man sollte denen noch eine Strafe aufdrücken, so 5-50Mio Euro für sinnlose Beschäftigung der Gerichte mit aussichtslosen Klagen.

+ 1

Das sehe ich auch so.
Die "Rechtsposition" von KD ist absolut unhaltbar und entspringt reinem Wunschdenken. Das habe ich von Anfang an schon überall gesagt. Diese Vollspacken werden dennoch bis zum BGH zeihen und Niederlage für Niederlage einstecken...
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[1.1] Ole42 antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
05.03.2015 15:40
Ganz unhaltbar ist die Position von KD natürlich nicht, denn die ÖR benötigen Bandbreite, die auch lukrativer genutzt werden könnten. Die Kabelanbieter sind allerdings gesetzlich zur Einspeisung der Grundversorgungsprogramme verpflichtet.
Insofern ist es schon so, dass die Kabelanbieter sich zu Recht auf einen 'enteignungsgleichen Eingriff' berufen können. Formal hätten sie damit eindeutig Recht, allerdings wäre die Entschädigung fraglich. Denn letztlich bieten sie die Bereitstellung eines Programmpaketes ihren Kunden an, so dass alleine die für sie kostenfreie Verfügbarkeit der Programme ein Vorteil ist - und kein Schaden.
Wären sie nicht zur Unterstützung ihrer Verhandlungsposition bockig, würden sie die Programme schon deshalb einspeisen, weil sie damit werben können, wie viele Programme sie doch bereit stellen.
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[1.1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf Ole42
16.06.2015 23:32
Benutzer Ole42 schrieb:
Ganz unhaltbar ist die Position von KD natürlich nicht, denn die ÖR benötigen Bandbreite, die auch lukrativer genutzt werden könnten.

Natürlich ist sie unhaltbar, wie der BGH hier erwartbar klar bestätigt bzw. aufgezeigt hat. Das war vor 2, 3 Jahren schon so. (Du hast hoffentlich auch auf das Datum meines Vorbeitrags geachtet. Bisher ist alles genau so eingetreten, wie ich es geschrieben hatte.

Die Kabelanbieter sind allerdings gesetzlich zur Einspeisung der Grundversorgungsprogramme verpflichtet.

Nein, das gilt nur für den Analogbereich. Und zwar landesspezifisch. Ich schreibe auch schon seit Jahren, dass die endgültige Digitalisierung und das Must-Carry im Digitalbereich endlich medienpolitisch angegangen werden muss um Klarheit zu schaffen. Hierzu gehört meines Erachtens nach auch das festzuschreibende Verbot der Einspeiseentgelterhebung bei gleichzeitig bestehender Kabelgebührenerhebung ggü. den Kunden. Um den dümmlichen Kabelnetzbetreibern einen Weg zu ebnen, nimmt man Pay-TV-Modelle hiervon aus und erlaubt ggü. Free-TV-Anbietern eine Servicepausche zu fiktiven Verrechnungszwecken um die KNB von Urheberrechtsabgaben zu befreien. Dann gingen alle Stakeholder - KNB, Private, ÖR potentiell Null auf Null aus dem Geschäft. Pay- und Free-TV lägen dann gleichberechtigt im alleinigen Ermessen der Sender, unter dem Vorbehalt, dass natürlich die Netzbetreiber bestimmen, welches Programm ihrem Programmportfolio zu Ruhm und Ehre gereicht.

Insofern ist es schon so, dass die Kabelanbieter sich zu Recht auf einen 'enteignungsgleichen Eingriff' berufen können.

Quark! Man nimmt lediglich den betroffenen 2 KNB (von weiteren 5 größeren und hunderten Kleineren der Branche, denen solche Begehrlichkeiten völlig fremd sind, willst du offenbar nicht sprechen) einen Teil Einnahmen, den sie bis zuletzt nur noch aus überkommenen, historischen Gründen erhielten, die heute nicht mehr gültig sind. Das hat rein gar nichts mit einer Enteignung zu tun! Einspeiseentgelte wurden nur aus einem einzigen Zweck eingeführt: Um den teuren Koaxnetzaufbau für Kabel-TV stark co-zu-finanzieren. Diese Zweckbindung ist längst entfallen. Heute steht insbesondere für die beiden großen KNB ganz Eindeutig nicht das TV-Geschäft, sondern TK- und Internetservices im Fordergrund. Faktisch subventionieren Einspeiseentgelte damit IP-Dienste. Das ist Wettbewerbsverzerrung pur und das Gegenteil von Netzneutralität. Auf die DSL-Provider wird von allen Seiten wegen deren Streben nach privilegierten Services vorgeworfen. Youtube soll nicht an die Telekom zahlen müssen aber ARD und ZDF an Unitymedia und KD-Vodafone? Nein, hier stimmt was in deiner Denke nicht...

Formal hätten sie damit eindeutig Recht, allerdings wäre die Entschädigung fraglich.

Nein, eben nicht. Siehe Hintergründe oben, siehe deutliche BGH-Tendenz!

Denn letztlich bieten sie die Bereitstellung eines Programmpaketes ihren Kunden an, so dass alleine die für sie kostenfreie Verfügbarkeit der Programme ein Vorteil ist - und kein Schaden.

Die ÖR in HD zur Verfügung zu stellen, die man selbst kostenlos auf 1a-Signalzuführung gratis bekommt ist kein Schaden. Richtig. Deshalb gehören diese auch eingespeist. Die Arschl*cher von KNB haben ihre Kunden aber ABSICHTLICH in Geiselhaft genommen bzw. tun es bis heute. Die Alternative wäre gewesen, die ÖR in HD unverzüglich einzuspeisen und mit den ÖR-Anstalten zu vereinbaren, dass man dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt einer späteren, finalen gerichtlichen Entscheidung oder eines (außer)gerichtlichen Vergleichs mit Rückwirkung bis zum Vertragsschluss keine Entgelte mehr erhebt. ARD und ZDF hätten das doch sofort unterzeichnet (da in vorteilhafter Rechtsposition) und die Kunden wären außen vor geblieben und würden seit Jahren ihre neue Programme genießen. Die KNB machten jedoch eine ganz große Show daraus und glaubten, die eigenen Kunden instrumrntalisieren zu können. Dabei haben sie die Situation der Kunden, die gleichzeitig auch GEZ-Zahler sind und von der Zahlungsverweigerung finanziell unmittelbar profitieren, völlig verkannt. Die große Mehrheit der Kabelkunden von UM und KD hegt inzwischen einen tiefen Groll gegen das Vorgehen der beiden. Der Schuss ging gewaltig nach hinten los. Außer Michael S. aus B. und Chris S. aus E. sowie einer Hand voll 150 %-iger KNB-Mitarbeiter und einem Resthäufchen Ultra-KNB-Fanbois macht sich niemand mehr dir hanebüchenen Pseudoargumente der beiden großen zu eigen.

Wären sie nicht zur Unterstützung ihrer Verhandlungsposition bockig, würden sie die Programme schon deshalb einspeisen, weil sie damit werben können, wie viele Programme sie doch bereit stellen.

Eben drum. Und sie hätten dies DEFINITIV tun können, ohne die Kunden für dumm zu verkaufen und in Geiselhaft zu nehmen. Gerade habe ich beschrieben wie. Ihre eigene Rechtsposition hätte das nicht geschwächt, dafür aber die eigene Reputation bei den Kunden gestärkt bzw. zumindest erhalten. Aber wie gesagt, die haben sich ganz bewusst dagegen entschieden in übler Absicht. Und genau darum wünsche ich den beiden seit Anbeginn des "Streits" auch nur die Pest an den Hals. Ich will dass sie für ihre Arroganz und Dummheit richtig bluten und büßen müssen. Und ich bin fest überzeugt - das werden sie auch am Ende. Das Spiel ist bald aus. Mir als betroffenem Kunden ist allein der Gedanke daran eine enorme Genugtuung.
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[2] hornyboy antwortet auf skycab
16.06.2015 18:26
Benutzer skycab schrieb:
Was fällt denen auch ein unsere schönen öffentlich-rechtlichen Programme nicht zu senden!?

Die sollen froh sein, dass sie überhaupt hier, in unserem schönen Deutschland, senden dürfen!

Ich finde man sollte denen noch eine Strafe aufdrücken, so 5-50Mio Euro für sinnlose Beschäftigung der Gerichte mit aussichtslosen Klagen.
Was du hier von dir gibst,kann man nicht kommentieren!!! Ich kann es nicht glauben!!! entweder hast du 100 Jahre hinter dem Mond gelebt,oder du kennst auf deinem Bauernhof nicht die vorteile von der digitalen Technik!!!
"unsere schönen öffentlich-rechtlichen"....ich könnt brüllen vor Lachen,ehrlich!!!!