Benutzer flatburger schrieb:
Guten Tag zusammen,
die Grundlagen für die Einspeiseverpflichtung sind historisch überholt und gehören gesetzlich abgeschafft.
Es ergäbe sich hieraus allerdings ein schweres Legitimationsproblem für die Rundfunkgebühren. Vielleicht nicht unbedingt rechtlich (Abstrakte Gebührenpflicht) aber durchaus moralisch. Man stelle sich vor ein KNB speist die ÖR tatsächlich nicht mehr ein. Wie will man da noch die Gebührenpflicht für Zwangsverkabelte sauber rechtfertigen, die real weder DVB-T(2), noch DVB-S2 empfangen können.
Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich persönlich würde sofort für eine Verschlüsselung der Öffentlich-Rechtlichen Sender auf allen Plattformen plädieren. Die Rundfunkgebühren sind nämlich auch nicht marktgerecht und wettbewerbsverzerrend. Das müssen sich die ÖR negativ anrechnen lassen. Entweder wir haben einen TV-Markt oder wir haben keinen TV-Markt.
Die restlichen Kabelnetzbetreiber ausser Vodafone und UM bekommen auch kein Geld.
Ebenso nicht die Telekom und deren Wettbewerber und diese speisen ebenfalls ein.
Es handelt sich somit bei der Einspeisevergütung und Übertragungsverpflichtung um eine Wettbewerbsverzerrung.
Jein. Prinzipiell hast du unter der Betrachtung des reinen Marktaspekts recht. Bei der Einspeisevergütung kann ich jedenfalls voll mitgehen, Bei der Übetragungsverpflichtung allerdings nicht. Es handelt sich hier um ein höherrangiges Gestaltungsrecht der Medienlandschaft durch den Gesetzgeber (was auch mehrere Rechtsgutachten ergeben haben). Im Übrigen gilt Must-Carry ja auch für einige bedeutende nicht ÖR-Marktteilnehmer. Das ist also kein Markteingriff, der nur den ÖR zu Gute kommt.
Das Thema ist einfach komplex. Und entwirren kann man es nur, wenn man 100 % auf Liberalisierung setzt, die auch die ÖR beinhaltet.