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alternative vorgehenweise


18.03.2016 15:19 - Gestartet von LtotheH
ich würde da komplett anders rangehen. Nicht über die Verfassung sondern über's Kartellamt. Der Öffentliche Rundfunk hat ein durch den Rundfunkbeitrag ein Monopol und dies sei mit dem Grundgedanken der freien wirtschaft nicht zu vereinbaren.
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[1] blumenwiese antwortet auf LtotheH
18.03.2016 18:58
Benutzer LtotheH schrieb:
ich würde da komplett anders rangehen. Nicht über die Verfassung sondern über's Kartellamt. Der Öffentliche Rundfunk hat ein durch den Rundfunkbeitrag ein Monopol und dies sei mit dem Grundgedanken der freien wirtschaft nicht zu vereinbaren.

Jedes Monopol (von echten Monopolen aufgrund vollständigen Rohstoffbesitzes abgesehen) sind staatliche Monopole. Du glaubst doch wohl nicht wirklich, dass das Kartellamt quasi gegen sich selbst vorgeht.
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[2] garfield antwortet auf LtotheH
18.03.2016 21:04
Benutzer LtotheH schrieb:
ich würde da komplett anders rangehen. Nicht über die Verfassung sondern über's Kartellamt. Der Öffentliche Rundfunk hat ein durch den Rundfunkbeitrag ein Monopol und dies sei mit dem Grundgedanken der freien wirtschaft nicht zu vereinbaren.

Dann wären Sie NOCH SCHNELLER wieder raus aus dem Gericht als diese Kläger. Denn wo steht, dass der ÖR sich irgendeinem "freien wirtschaftlichen" Wettbewerb stellen müsste?
Genau weil er das NICHT tun muss, und es auch für seinen spezifischen Auftrag (von dem die Privatsender völlig frei sind) geradezu kontraproduktiv wäre, gibt es ja die Zwangsalimentierung durch die Gebühren.