Themenspezial: Verbraucher & Service Bestätigt

Entscheidung: Der Rundfunkbeitrag bleibt

Das Bundes­verwaltungs­gericht weist Revisionen der Kläger zurück - damit ist entschieden, dass der Rundfunkbeitrag bleibt.
Von Marie-Anne Winter

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag bleibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag bleibt.
Grafik: rundfunkbeitrag.de
Jetzt ist es entschieden: Rundfunkbeitrag bleibt. Und damit auch der Ärger - denn auch wenn das Bundes­verwaltungs­gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig sei, so bleibt doch der Frust einiger Bürger, die sich gezwungen sehen, für etwas zu bezahlen, das sie gar nicht haben wollen. Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung heute zurück. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag bleibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag bleibt.
Grafik: rundfunkbeitrag.de
Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk vorgebracht.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die bislang einheitliche Rechtsprechung in allen Bundesländern. Zuvor hatten bereits über 30 Verwaltungsgerichte, mehrere Obergerichte und die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag überprüft und seine Rechtmäßigkeit bestätigt.

Öffentlich-Rechtliche sehen sich bestätigt

Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar, Hermann Eicher, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative." Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: "Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren."

Letzte Hoffnung Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den Grundrechten, vor allem dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar sei. Insbesondere der Umstand, dass für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen sei, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind, sei verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden.

Mit der Abweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ist der Verwaltungsrechtsweg erschöpft. Die Kläger haben nun noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben.

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