Entscheidung: Der Rundfunkbeitrag bleibt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag bleibt.
Grafik: rundfunkbeitrag.de
Jetzt ist es entschieden: Rundfunkbeitrag bleibt. Und damit auch der Ärger - denn
auch wenn das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss gekommen ist, dass der
im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig sei, so bleibt doch der Frust einiger Bürger,
die sich gezwungen sehen, für etwas zu bezahlen, das sie gar nicht haben wollen. Die Revisionen
der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung
in seiner Verkündung heute zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag bleibt.
Grafik: rundfunkbeitrag.de
Die Kläger hatten
verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des
Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen
Rundfunk vorgebracht.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die bislang einheitliche Rechtsprechung in allen Bundesländern. Zuvor hatten bereits über 30 Verwaltungsgerichte, mehrere Obergerichte und die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag überprüft und seine Rechtmäßigkeit bestätigt.
Öffentlich-Rechtliche sehen sich bestätigt
Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar, Hermann Eicher, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative." Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: "Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren."
Letzte Hoffnung Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den Grundrechten, vor allem dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar sei. Insbesondere der Umstand, dass für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen sei, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind, sei verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden.
Mit der Abweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ist der Verwaltungsrechtsweg erschöpft. Die Kläger haben nun noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben.