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Wer dauerhaft im Ausland lebt . . . aber eine dt. Meldeadresse hat !


29.12.2012 16:10 - Gestartet von chickolino1
Wie schaut es denn aus bei denjenigen die im ausland leben und in deutschland eine Meldeadresse (wo niemand anderes wohnt und GEZ-Gebühren zahlt - auch kein fernseher oder Radio steht und ihre post abgeholt und per E-Mail weitergeleitet wird) haben um dort post zu empfangen !

Wenn unter der Meldeadresse jemand wohnen würde, wäre es einfach, denn hätte derjenige ja den Haushalt, aber wie wird der Begriff Haushalt von der GEZ den gefasst ?

Ist eine leerstehende Wohnung (Meldeadresse) ein Haushalt, bzw. welche voraussetzungen müssen dort dafür erfüllt sein ? Muss dort ein bett und ein schrank und ein tisch stehn, damit es ein haushalt wird.

Ist ein leerstehende Wohnung ien Haushalt ?

Wie schaut es aus wenn jemand in eine neue wohnung umzieht und einige Wochen (wegen renovierungsarbeitne) 2 Wohnungen angemietet hat. muss derjenige dann solange doppelt zahlen ?

oder zahlt in der Zeit in der eine wohnung zur neuvermietung leersteht der vermieter ? Weil die Frage ob eine leerstehende Wohnung nun ein haushalt ist - ist ja noch nicht geklärt.

Wie ist es wenn der Vermieter eine Wohn ung möbliert vermieten will und noch kein neuer Mieter gefunden ist. Ist es dann solange die zweitwohnung des verieters und er muss solange die GEZ-Gebühren für diese Wohnung bezahlen ?

Für mich sind einfach noch viele Fragen - selbst nach diesen Beispielen im Artikel - ungeklärt !
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[1] mersawi antwortet auf chickolino1
29.12.2012 16:16
Hast Du eine Meldeadresse wo nur Du gemeldet bist dann zahlst Du.
Egal wie die Hütte eingerichtet ist...
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[1.1] chickolino1 antwortet auf mersawi
29.12.2012 16:25

einmal geändert am 29.12.2012 16:26
@mersawi
Hast Du eine Meldeadresse wo nur Du gemeldet bist dann zahlst Du.
Egal wie die Hütte eingerichtet ist...

Das wage ich mal zu bezeifeln das das vor einem deutschen Gericht so durchgeht.

Ich denke die Sache wird so laufen das sich die GEZ das so wünschen würde und ggf. auch eine Aufforderung zur Anmeldung erteilen wird, aber ich denke das ein Gericht da andere Massstäbe anlegen würde.

Mal abwarten was uns da die Zukunft bringen wird.

Ich sehe da einige Personenkreise die sich "Gerichtlich wehren" werden, gegen die Auffassung die die GEZ verteten wird.

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[1.1.1] chickolino1 antwortet auf chickolino1
29.12.2012 16:35

einmal geändert am 29.12.2012 16:36
@mersawi
Hast Du eine Meldeadresse wo nur Du gemeldet bist dann zahlst Du.
Egal wie die Hütte eingerichtet ist...

Bislang zahle ich keine GEZ-Gebühren in deutschland weil ich ja keinen Fernseher und kein Radio usw. in deutshcland habe.

Da ich mich ja eh`bei der GEZ melden muss, könnte ich ja - sozusagen zur Sicherheit - mal von meiner Thailändischen Adresse aus einen Brief an die GEZ senden und nachfragen.

Rein von der Thailändischen Adresse aus können sie kaum auf meinen deutschen Wohnsitz kommen und so müssen sie es auch erstmal mit einer Antwort nach thailand schaffen - denn in Thailand kommt post mit europäischer Schrift für die Adresse nicht immer beim gesünschten Empfanger an und so etwas wie ein einschreiben gibt es hier auch nicht . . .

Sollte sich aber die GEZ dann unter der deutschen Adresse melden, dann verweist man darauf das nach meiner meinung dort kein haushalt begründet ist und das die GEZ ja mit der Beantwortung der Anfrage nicht zu mir vorgedrungen ist . . .

und dann kann man es dann immer noch gerichtlich klären lassen . . .

Auf jedem Fall sehe ich die GEZ btzw. die Nachfolgeorganisation der GEZ da erstmal in der informationspflicht - was sie als haushalt ansehen und auch in der Plicht die notfalls vor einem Gericht zu klären !
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[1.1.1.1] paeffgen antwortet auf chickolino1
29.12.2012 17:31
Benutzer chickolino1 schrieb:
(...) Auf jedem Fall sehe ich die GEZ btzw. die Nachfolgeorganisation der GEZ da erstmal in der informationspflicht - was sie als haushalt ansehen und auch in der Plicht die notfalls vor einem Gericht zu klären !

GEZahlt wird nicht pro Haushalt, sondern pro Wohnung! Und wer in Deutschland gemeldet ist, hat in Deutschland eine (Erst-, Zweit-, Dritt- oder sonst was) Wohnung.
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[1.1.1.1.1] chickolino1 antwortet auf paeffgen
29.12.2012 18:57
@paeffgen
Auf jedem Fall sehe ich die GEZ btzw. die Nachfolgeorganisation der GEZ da erstmal in der informationspflicht - was sie als haushalt ansehen und auch in der Plicht die notfalls vor einem Gericht zu klären !

GEZahlt wird nicht pro Haushalt, sondern pro Wohnung! Und wer in Deutschland gemeldet ist, hat in Deutschland eine (Erst-, Zweit-, Dritt- oder sonst was) Wohnung.

Nun, dann brauche ich mir bei meinem (ab 01.01.13 leerstehenden) Haus (in dem ich gemeldet bin) keine gedanken zu machen. Ich habe ja keine Wohnung . . .

Bislang brauchte ich dort keine GEZ zu zahlen weil ich keinen fernseher und kein radxio hatte.

tja und mene schwester die dort noch bis zum 31.12. wohnt hatte ja auch bislang dort GEZ Gebühren bezahlt - insofern war ja bislang alles o.k.

tja nachdem sie nun auszieht und es keine wohnung ist und (leerstehend ohne Möbel) dann auch (in meinen Augen) kein Haushalt brauche ich dann wie viel andere Hausbesitzer zukünftig wohl keine GEZ zu zahlen - ODER ?
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[1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf chickolino1
29.12.2012 19:18
tja nachdem sie nun auszieht und es keine wohnung ist und (leerstehend ohne Möbel) dann auch (in meinen Augen) kein Haushalt brauche ich dann wie viel andere Hausbesitzer zukünftig wohl keine GEZ zu zahlen - ODER ?

Ich kann Dir keine verbindliche Auskunft geben.

Auf rundfunkbeitrag.de steht im Glossar folgendes:

Wohnungsinhaber

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die in der Wohnung lebt. Dazu zählen auch Personen, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

Wohnen mehrere volljährige Personen in einer Wohnung, sind sie gemeinsam für die Zahlung des Rundfunkbeitrags verantwortlich.

----

Ist denn ab 01.01.2013 in Deiner Wohnung noch jemand gemeldet oder steht im Mietvertrag?

Wenn ich es richtig verstanden habe, bist Du dort gemeldet. Aus Sicht der RDFK-Gebühren empfehle ich, Dich dort abzumelden, da Du IMHO sonst zahlungspflichtig bist.

Telly
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[1.1.1.1.1.1.1] chickolino1 antwortet auf Telly
29.12.2012 23:16
@Telly

Auf rundfunkbeitrag.de steht im Glossar folgendes:

Wohnungsinhaber

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die in der Wohnung lebt. Dazu zählen auch Personen, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

Wohnen mehrere volljährige Personen in einer Wohnung, sind sie gemeinsam für die Zahlung des Rundfunkbeitrags verantwortlich.

----

Ist denn ab 01.01.2013 in Deiner Wohnung noch jemand gemeldet oder steht im Mietvertrag?

Wenn ich es richtig verstanden habe, bist Du dort gemeldet. Aus Sicht der RDFK-Gebühren empfehle ich, Dich dort abzumelden, da Du IMHO sonst zahlungspflichtig bist.

Telly

ja, ich bin dort gemeldet, aber ich habe ja nichts zu befürchten da es ein einfamilienhaus ist und keine wohnung . . .

somit bin ich hausbesitzer bzw. hausbewohner und nicht wohnungsbewohner und habe dann entsrepchend keine Zahlungspflicht . . .

mal schauen was passiert wenn ich so argumentiere . . .

bin mal gespannt ob das gericht mir und anderen einfamilienhasbeitzern bestätigen wird, das sie diese "Zielgruppe" vergessen haben !
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf chickolino1
29.12.2012 23:21
bin mal gespannt ob das gericht mir und anderen einfamilienhasbeitzern bestätigen wird, das sie diese "Zielgruppe" vergessen haben !

Das ist lächerlich. Aber bitte, dann bin ich raus!

Telly
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] chickolino1 antwortet auf Telly
30.12.2012 12:37
@Telly
bin mal gespannt ob das gericht mir und anderen einfamilienhasbeitzern bestätigen wird, das sie diese "Zielgruppe" vergessen haben !

Das ist lächerlich. Aber bitte, dann bin ich raus!


Naja, so lächerlich finde ich das nichteinmal.

Wenn eine solche Orginisation wie GEZ-Nachfolgerin eine Einfamilienhaus nicht von einer wohnung unterscheiden kann, udn in folgedessen einfamilienhäuser bzw. deren bewohner nicht als pflichtig aufführt, dann zeigt das eigentlich nur das die leute dort nicht zuende gedacht haben.

Aber das ist ja oftmals so.

Denken wir nur mal an die Steurgesetzgebung. Da gibt es sogr spezialisten die sich auf das herausfinden dieser "Schlupflöcher" spezialisiert haben und die Regierung flickt diese löcher im steuernetz regelmässig nach.

Ich würde für mich sicherlich nicht ein eigenes Gerichtsverfahren anstreben, aber ich würde die Zahlung der neuen Gebühr ohne anerkennung der rechtspflicht und mit einem widerruf bis dieses geklärt ist machen.

irgendeiner wird sich sicherlich finden, der als rechtsanwalt mal in die presse kommen will und einen verbraucher deshalb vertitt. oder evtl. schaltet sich dann sogar wenn genügnd einfamilienhausbesitzer sich dorthin wenden eine verbraucherschutzzentrale ein. ABWARTEN und zahlung nur unter vorbehalt und ohne anerkennung der rechtspflicht . . .

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[1.1.1.1.1.1.1.2] paeffgen antwortet auf chickolino1
30.12.2012 00:09
Benutzer chickolino1 schrieb:
(...) mal schauen was passiert wenn ich so argumentiere . . .

bin mal gespannt ob das gericht mir und anderen einfamilienhasbeitzern bestätigen wird, das sie diese "Zielgruppe" vergessen haben !

Ich vermute mal, daß das Gericht feststellen wird, daß ein Einfamilienhaus ein Haus mit genau einer Wohnung drin ist.
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1] chickolino1 antwortet auf paeffgen
30.12.2012 12:46
@paeffgen
Ich vermute mal, daß das Gericht feststellen wird, daß ein Einfamilienhaus ein Haus mit genau einer Wohnung drin ist.

Ich denke das Gericht wird da schon einen unterschied zwischen einenm einfamilienhaus und einer wohnung sehen . . .

ich denke eher das das einfamilienhaus als eine sonderform einer Wohnung angesehen wird.

sozusagen eine Teilmenge der wohnungen sind eben diese sonderform der Einfamilienhäuser . . .

ABER - das muss sicherlich ein Gericht klären und solange werde ich bei für mich und mein "leerstehendes" einfamiliehaus sicherlich nur "ohne anerkennung der Rechtspflicht" bis zur Klärung durch ein Gericht zahlen und dem bescheid der GEZ-folgeorangisation sicherlich auch widersprechen . . .

Das kostet ausser einer Briefmarke nichts und der aufwand ist im verhältnis zur möglichen ersparnis -falls das Gericht dann doch etwas anderes bestätigen sollte o.k.
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[1.1.1.1.1.1.1.3] kel28 antwortet auf chickolino1
30.12.2012 01:49
Benutzer chickolino1 schrieb:

ja, ich bin dort gemeldet, aber ich habe ja nichts zu befürchten da es ein einfamilienhaus ist und keine wohnung . .

Nach RBStV aber schon!

§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.
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[1.1.1.1.1.1.1.3.1] chickolino1 antwortet auf kel28
30.12.2012 13:34
@kel28
Benutzer chickolino1 schrieb:

Nach RBStV aber schon!

für was steht denn die abkürzung RBStV ?

Hat diese Verordnung (dafür wird wohl das letzte V stehen) denn auch etwas mit den rundfunkgebühren zu tun (naja - wenn das R am anfang dafür steht - würde es wohl so sein) - aber entschuldige das ich nciht jede abkürzung kenne . . .


§ 3 Wohnung (1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die 1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und 2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

Das ist doch mal ein schöne definition.

die einheit die "von Aussen" betreten werden kann und zum wohnen ioder schlafen genutz wird - könnte dann z.b. ein einfamilienhaus sein ?

fragt sich jetzt nur noch ob diese Verordnung eben auch gesetzescharakter hat oder nur die "vorstellung" dieser behörde von einer wohnung hat und ob diese Vorstellung der behörde dann auch mit den vorstellungen eines deutschen gerichtes übereinstimmt und der gerichtlichen definition entspricht.

ich weiss ja nicht wo die urheber dieser verodrnung diese definition ggf. abgeschrieben haben oder ob sie sich diese definiton nur "nach ihren wünschen und Vorstllungen" aufgeschrieben haben.

ABER das ist wie gesagt alles definitionssache.

ich bin gespannt auf die antwort der GEZ-Nachfolgeorganisation udn ob sie bei mir in thailand (mitsamt einem anmeldeformular) ankommt oder ob zuerst eine aufforderung an meine deutsche adresse kommt - GRINS
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[1.1.1.1.1.1.1.3.1.1] kel28 antwortet auf chickolino1
30.12.2012 17:11
Benutzer chickolino1 schrieb:
@kel28
Benutzer chickolino1 schrieb:

Nach RBStV aber schon!

für was steht denn die abkürzung RBStV ?

Na für den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. :-)
Findet man gut versteckt in der Höhle des Löwen:
http://service.rundfunkbeitrag.de/e360/e364/e1421/e865/resources1416/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
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[1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.1] chickolino1 antwortet auf kel28
30.12.2012 18:06
kel28

abkürzung RBStV ?

für den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. :-)

ich hatte bei dem V am ende nicht auf Vertrag sondern eher auf Verordnung getippt.

Wobei das gelich das nächste "Problem" darstellt, denn in einem Vertrag haben 2 oder merhere Vertragsparteien sich auf eine Definition geeinigt.

In einer verordnung wird dagegen eine Definition vom 8verordnenden) Staat festgeschrieben.

Insofern muss ich als "Zahle-"Mann ja nicht mit der Definition der Vertragsparteien einverstanden sein, wie es bei einer Verordnung von Staats wegen ja "als Staatsangehöriger" zumindest sinnvoll wäre.

klar kann man auch verordnungen auf Rechtmässigkeit prüfen lassen. aber ich denke eine Verordnung ist "meistens" wasserdicht, während ich einige Verträge bzw. vertragsklauseln kenne die von deutschen gerichten gekippt wurden, weil das gericht da eine andere Meinung vertritt als die vertragsparteien . . .

ich denke mal eine chance nicht zahlen zu müssen gibt es sicher - auch wenn ich sie persönlich als eher gering einschätzen würde.

Mal schauen, was die zukunft mir bringt. Lohnend würde ich auf jedem Fall einen einspruch gegen den Gebührenbescheid empfinden und ein Zahlung unter vorbehalt und ohne anerkennung der rechtspflicht.

das sind ein paar wenige dinge die dafür zu tun sind und der geringe aufwand dafür steht meines erachtens in der realtion zum möglichen (aber eher unwahrscheilichen) ergbnis so das ich mir diese Arbeit machen würde und dann darauf hoffen könnte das irgednwer vor gericht zieht und es dann ähnlich wie mit der Grunderwerbssteuer gekippt werden könnte und jeder der dagegen einspruch erhaben hatte hatte nach abschluss der gerichtsverfahrens den vorteil - währdn diejenigen die keinen einspruch gemahct hatten jetzt die A-Loch-karte haben . . .

Aber ob man den aufwand treiben will, das muss ja jeder für sich selbst entscheiden.

Ich bin auch mal darafu gespannt ,welche auffassung vertreten wird zu den zur weitervermietung leerstehenden wohneinheiten.

so wie es sich jetzt für mich darstellt - müsste dafür ja der eigentümer zahlen solange leerstand besteht - oder ist da eine "ausnahmeregelung" bekannt ?

Ach ja, für mich als anerkannter schwerbehinderter ist natürlich auch interessant welche Regelungen dafür gelten um dann ggf. zumindest nur den verminderten satz für scherbehinderte zu bekommen.

gibt es da einschränkungen zu den schwerbehindertenklassen ?

mein wissensstand ist besher das nur die die blind und taub sind bei der gebühr auf null gesetzt werden - und diejenigen die schwerbehindert sind (also ab ausweis - den es ab 50 % gibt)
eine ermässigung bekommen. Oder gibt es da auch weitere einschränkungen z.b. erst ab einem Grad von 80 % oder ähnliches wie z.b. nur mit speziellen buchstaben wie H (hilflos) oder G (gehbehindert) aG (aussergewöhnlich gehbehindert) Bl (blind) ?

ich könnte mir auch verstellen das als schwerbehindert laut diesem vertrag nur gilt wer blind oder taub ist - weil diese ja dann kein radio oder fernsehen geniessen können (und somit dann die ermässigten beitrag haben) . . . aber gehbehinderte z.b. voll zahlen sollten und wie im artikel beschrieben nur die Blind und hörbehinderten eine volle Minderung auf null bekommen.

Ich bin jedenfalls gespannt, was mir die leute nach thailand senden werden und ob ich hier überhaupt einen Antrag zum ausfüllen bekomme, oder ob sie ganz darauf "verzichten" meine anfrage aus dem ausland zu beantworten und ich dann erst im rahmen einer Aufforderung an meine deutsche meldeadresse nochmals darauf hinweisen muss, das mir meine Fragen ja weder beantwortet wurden noch mir ein vordruck zum ausfüllen an meinen aufenthaltsort zugesandt wurde . . .

ich bin gespannt - und ich warte ab !


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[1.1.1.1.1.1.1.4] chickolino1 antwortet auf chickolino1
30.12.2012 22:50
Benutzer base station

Hast Du bei der letzten Volkszählung vor anderthalb Jahren an der Wohnstättenzählung teilgenommen und die Formulare ausgefüllt oder ausfüllen lassen?

nein, zu dem zeitpunkt musste ich nix ausfüllen, weil ich damals kein eigentümer war . . .

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[1.1.1.1.1.1.1.4.1] chickolino1 antwortet auf chickolino1
31.12.2012 01:03
@base station
Wenn Du schon damals dort gemeldet warst wirst Du ein Problem bekommen.

ne, zum zeitpunkt der zählung war ich nicht hier gmeeldet.

passt also auch für mich !
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[1.1.2] chickolino1 antwortet auf chickolino1
30.12.2012 22:18
@base station
Warum bist Du denn in Deutschland gemeldet wenn Du da nicht wohnst?

da gibt es für mich als rentern gewisse Vorteile die ich dann jetzt mit den neu dazugekommenen Nachteilen neu bewerten muss.

ggf. melde ich mich auch wirklich in deutschladn komplett ab - oder zumindest in der neuen wohnung meiner schwester an (und dann ist das haus nicht nur leer - ohne möbel - sondern es ist dann auch dort niemand mehr gemeldet).

die frage ist nur ob ich als eigentümer dann bezahlen müßte ? Dann würde es sich nicht lohnen extra nach deutschland zu fliegen nur um dort die ummeldung zu mchen...
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[1.1.2.1] chickolino1 antwortet auf chickolino1
31.12.2012 01:09
@base station
Die Zwangssozialversicherungen sind ein noch größeres Problem als die GEZ.

kein problem - das wird eh direkt von der rentenkasse abgezogen


ggf. melde ich mich auch wirklich in deutschladn komplett ab

§ 7 BGB definiert Wohnsitz. Du bestimmst wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Wenn Du in Thailand verheiratet bist ist der dann dort.

wie kommst du darauf das ich ein übel gegen ein noch grösseres eingetauscht hätte ?

die ehe bzw. danach die scheidung verschlingt mehr geld als das einsparen der GEZ in einem ganze leben einbringen könnte . . .



die frage ist nur ob ich als eigentümer dann bezahlen müßte ?

Frag doch mal hier nach:

https://service.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

ich werde da sicher nachfragen, aber eben per post und nicht per internet.

so muss man mir auch an meine thaiadresse antworten und nicht einfach eine e-mail zusenden.

eigentlich ist es mir ja lieber wenn keine antwort (mit einem anmeldebogen) auf meine anfrage ankommt - GRINS
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[1.1.2.1.1] Telly antwortet auf chickolino1
31.12.2012 09:29

einmal geändert am 31.12.2012 09:36
eigentlich ist es mir ja lieber wenn keine antwort (mit einem anmeldebogen) auf meine anfrage ankommt - GRINS

Du solltest nicht glauben, dass der Beitragsservice von einer Zahlungspflicht abstand nehmen wird, nur weil sie Dir nie oder an eine falsche Adresse geantwortet haben.

Diese (Nicht-)korrespondenz interessiert im Zweifel niemanden. Sollte Zahlungspflicht bestehen, werden die entsprechend nachfordern. Dann bleibt Dir nur zahlen oder entsprechend großer Verwaltungsaufwand, an dessen Ende nicht unbedingt die Befreiung steht.

Mir gings hier jetzt nur um den Brief an sich und nicht um die Bewertung, ob Du zahlungspflichtig bist oder nicht.

Mal allgemein in die Runde gesagt: Wer Befreiungstatbestände geltend machen kann, muss sich vorab befreien lassen. Die GEZ - und das wird sich wohl mit dem Beitragsservice nicht ändern - fordert immer nur nach; zahlt aber keine zuviel einbehaltenen Beiträge zurück oder verzichtet auf deren Eintreibung!

Das finde ich zutiefst ungerecht! Sollte aber jeder wissen!

Telly
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[1.1.2.1.1.1] chickolino1 antwortet auf Telly
31.12.2012 10:40
@Telly
eigentlich ist es mir ja lieber wenn keine antwort (mit einem anmeldebogen) auf meine anfrage ankommt - GRINS

Du solltest nicht glauben, dass der Beitragsservice von einer Zahlungspflicht abstand nehmen wird, nur weil sie Dir nie oder an eine falsche Adresse geantwortet haben.

Diese (Nicht-)korrespondenz interessiert im Zweifel niemanden. Sollte Zahlungspflicht bestehen, werden die entsprechend nachfordern.

genau daraum geht es mir ja.

wenn ich schreibe sie möchten mir doch bitte einen Antrag senden und dazu eine Antrag auf minderung wegen der bestehenden schwerbehinderung, dann habe ich das damit beantragt.

wenn sie mir den (fromular-)antrag nicht zusenden, denn werde ich wohl ggf. zwar nachzahlen müssen, da ich aber bereits (formlos) die minderung des beitrages beantragt habe, können sie mir zumindest nicht den vollen Beitrag nachbelasten.

das macht denen dann wieder viel arbeit und mir die befriedigung etwas für meinen (finanziellen) Beitrag zurückzuerhalten.

Ich bekomme ja leider nichts anderes von der GEZ, weil ich ja keinen fernsehr, kein radio und keinen pc in good old Jermanie habe und entrepchend auch in germanie kein deutsches programm emprangen kann was die GEZ ja mit den beiträgen unterstützt . . .
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[1.1.2.1.2] chickolino1 antwortet auf chickolino1
31.12.2012 10:27
@base station

wie kommst du darauf das ich ein übel gegen ein noch grösseres eingetauscht hätte ?

Ich weis ja nicht wie Thailand Aufenthaltsvisas gewährt.


für rentern sind sie dort realtiv leicht zu bekommen . . .

selbst wenn sie unterhalb der normalen Rentenaltersgrenze sind !




Du könntest es Dir auch einfacher machen und hier nachlesen:

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#buerger-leer-stehende-wohnung

Aber die GEZ Nachfolgeorganisation freut sich bestimmt über reges Bürgerinteresse durch viele Anfragen. Wenn Du die Antwort nicht zeitnah bekommst, noch mal anfragen.

genau das ist es was ich will.

wenn jemand mein geld will ohne das ich dafür eine gegenleistung habe, dann fordere ich die gegenleistung in form von Arbeitskraft ab.

in meinem fall heisst das "übersetzt" ich habe keinen fernseher, keinen PC, kein Radio in deutschland und kann kein von der GEZ gesponsertes programm in deutschladn empfangen. . .

ich erhalte somit keine leistung und soll trotzdem bezahlen, also mache ich dieser organisation die mir keine gegenelistung bietet die Arbeit so schwer wie möglich, schaffe damit weningstens einen sicheren arbeitsplatz für einen servicemitarbeiter und stelle eine anfrage nach der nächsten . . .

immer in der hoffnung das dieser angestellte der durch meine vielen anfragen seinen job behalten könnte, dann mit seinem einkommen wieder waren kauft unsere wirtschaft ankurbelt und so die wirtschaftskriese beendet wird.

kleinigkeiten können in der masse eben auch etwas bewirken . . .

. . . und ich habe die befriedigung für meinen beitrag (mein Geld) auch eine gegenleistung zu erhalten. wenn schon kein fernsehprogramm und kein radioprogramm, dann doch weningstens in form einer Antwort, gegenfragen von mir und erneuten antworten . . .




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[1.1.2.1.2.1] SoloSeven antwortet auf chickolino1
31.12.2012 10:46
Benutzer chickolino1 schrieb:

immer in der hoffnung das dieser angestellte der durch meine vielen anfragen seinen job behalten könnte, dann mit seinem einkommen wieder waren kauft unsere wirtschaft ankurbelt und so die wirtschaftskriese beendet wird.



Jetzt weiss ich, warum überall schon die Jugendlichen ständig und überall telefonieren. Selbst im Restaurant oder beim "Chillen". Unterhaltung untereinander gibt es da kaum noch.
Abhängen und Telefonieren, Simsen und Touchpads zum Glühen bringen bis ins Rentenalter.
Eine perfekete Dienstleistungsgesellschaft, wie sie zukunftsträchtiger kaum sein könnte. Jeder beschäftigt jeden.
Und in China und anderen fernen Ländern, arbeiten die menschen doch gerne für ein Brot ohne Butter, um diese Phantasiewelt in voller Pracht aufblühen zu lassen.
Nur so kann´s gehen.
;-)
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[1.1.2.1.2.1.1] chickolino1 antwortet auf SoloSeven
31.12.2012 11:28
@SoloSeven
Jetzt weiss ich, warum überall schon die Jugendlichen ständig und überall telefonieren. Selbst im Restaurant oder beim "Chillen". Unterhaltung untereinander gibt es da kaum noch. Abhängen und Telefonieren, Simsen und Touchpads zum Glühen bringen bis ins Rentenalter.

ich weiss nicht warum die jugendlichen das machen - aber ich bin ja auch schon im rentenalter . . .

Eine perfekete Dienstleistungsgesellschaft, wie sie zukunftsträchtiger kaum sein könnte. Jeder beschäftigt jeden.

Tja, wenn dabei jeder auch noch etwas verdient - o.k. für mich !

- - -

EINE SAGE ICH JETZT NOCH (bevor ich mich aus diesem Thread verabschiede, denn eigentlich sit ja alles gesagt).

Ich finde es unfair, das eine Organisation von jemand einen Beitrag fordert wenn dieser der organsisation weder beitreten will noch irgendeine Gegenleistung von dieser organisation
bekommt.

Im klartext - GEZ-Gebühren ohne das ein fernseher oder radio vorhanden ist finde ich schlichtweg unfair, und nicht gerecht !

Genauso wenn zwar ein fernseher vorhanden ist (z.b. fürs Telespiel oder einen videorekorder) aber kein empfang möglich ist (z.b. die zweitwohnung auf der Berghütte)

Das mögen zwar nur einzelfälle sein auf die das zutrifft.

Es wird sicherlich mehr gegen die versuchen sich auf einen "konstruierten" einzelfall hin, drücken zu wollen, als diejanigen die es tatsächlich trifft, ABER in meinen Augen ist es trotzdem ungerecht.

Ungerecht finde ich genauso wenn man der GEZ schreibt und um Befreiung wg. "xxx" bittet bzw. dieses mit dem schreiben ja eigentlich "formlos beantragt" und man bekommt dann zurück, wende dich erstmal hier oder dorthin und erst wenn die antwort von denen (Sozialamt) da ist, dann gibts eine befreiung, aber eben nicht zum zeitpunkt deines (fromlosen) antrages sondern erst wenn alles komplett bei uns eingetroffen ist . . .

Ein Formloser Antrag muss auch von der GEZ so bewertet werden und wenn die GEZ einen Formantrag nicht oder verspätet zusendet, denn muss sie trotzdem das datum der formlosen antrages aktzeptieren.

Wer eine Leistung erhhält sollte auch daran interessiert sein, das diese leistung weiter geliefert werden kann.

Wenn ich mal das beispiel von thailand bemühen darf . . .

in deutschladn zahle ich steuern - habe dafür aber auch den deutschen rechtsstaat und kann ein deutsches Gericht "um Entscheidung anrufen".

in Thailand entscheidet oftmals das Bakschisch, das der polizist bekommen (oder besser eingefordert) hat bevor er z.b. einen unfallbericht aufgenommen hat. Wer das versäumt hat, muss dort oftmals noch viel mehr bakschisch an den staatsanwalt zahlen um zu seinem recht zu kommen.

Insofern bin ich jedes mal froh wenn ich in deutschland meine Steuern bezahlen kann - weil ich weiss das damit auch vieles realisiert wird was mir hilft.

ABER LEISTUNG OHNE GEGENLEISTUNG IST UND BLEIBT UNFAIR !

Ohne Fernseher/Radio oder ohne Empfang keine GEZ-Gebühren wäre mein Wunsch !
;-)
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[1.1.2.1.2.1.1.1] SoloSeven antwortet auf chickolino1
31.12.2012 12:50

einmal geändert am 31.12.2012 12:52
Benutzer chickolino1 schrieb:
@SoloSeven Ohne Fernseher/Radio oder ohne Empfang keine GEZ-Gebühren wäre mein Wunsch !


Mein Wunsch wäre, dass die ÖR-Zwangshaushaltsgebühr komplett wegfallen würde.
Eine Kollekte mit Klingelbeutel oder per Spendenaufruf würde die Akzeptanz für diese Institution fördern und den lautschreieneden und klagenden Profiteuren mal den Spiegel vor Augen führen.
Dann hätten diese endlich die Gelegenheit, für ihr, anderen aufoktruiertes Steckenpferd, selbst so viel zu zahlen, wie sie es für richtig halten.
Wäre gespannt, was dann von diesem Solidaritätsgefasel und "Grundversorgungsgequatsche" übrigbleibt.
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[1.1.2.1.2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf SoloSeven
31.12.2012 13:27
Benutzer SoloSeven schrieb:

"Grundversorgungsgequatsche" übrigbleibt.


diese ist ja nirgendwo klar definiert

es ist eine willkürliche Beschränkung dass die Inhalte derzeit nur über Erdfunk/SAT/Kabel/Internet verbreitet werden.

es sllte ebenso im Bereich Zeitung/Zeitschrift/Buch/Kino/Veranstaltung eine gebührenfinanziertes Angebot geben.

die Einnahmen dafür sind ja bereits vorhanden.
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[1.1.2.1.2.1.1.1.2] chickolino1 antwortet auf SoloSeven
31.12.2012 17:48
@SoloSeven
Mein Wunsch wäre, dass die ÖR-Zwangshaushaltsgebühr komplett wegfallen würde.
Eine Kollekte mit Klingelbeutel

Stimmt - erinnert an KIRCHENSTEUER - noch so ein ding das man (meineserachtens) ersatzlos streichen könnte . . .

Obwohl, komme ich eigentlich in die hölle wenn ich die zahlung der kirchensteuer verweigere indem ich mich von diesem verein abmelde ?

oder reicht es aus ein paar ablassscheine vom Papst "abzukaufen" um den gang richtung hölle doch noch zu vermeiden ?

Last - not Least - was ist günstger ? Regelmässig die kirchensteuer zahlen oder besser kurz vor dem ableben die Ablassscheine (allerdings nur sofern beides "zuverlässig" ist - ich will ja SICHERHEIT)

GRINS


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[1.1.2.1.2.1.1.1.2.1] Telly antwortet auf chickolino1
01.01.2013 03:47
Benutzer chickolino1 schrieb:
@SoloSeven

ich will ja SICHERHEIT)

GRINS

Wenn Du wirklich noch zahlen solltest, ist Dir nicht mehr zu helfen - bei dem, was Du hier geschrieben hast. ^^

Telly
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[1.1.2.1.2.1.1.1.2.1.1] chickolino1 antwortet auf Telly
01.01.2013 11:01
@Telly
@SoloSeven


Wenn Du wirklich noch zahlen solltest, ist Dir nicht mehr zu helfen - bei dem, was Du hier geschrieben hast. ^^


nun, ich werde tatsächlich zahlen !

Weil ich es wichtig finde eine Solidargemeinschaft zu stützen.

Aber deshalb muss ich trotzdem nicht alles gut finden was von dieser solidargemeinschaft gemacht wird.

ich muss es nicht gut finden das leute die keinen empfang (auf einer Berghütte) haben verpflichtet sind GEZ zu zahlen.

Ich muss es nicht gut finden, wenn ein kind mit 30 jahren bei der mutti wohnt und das geld hat einen beitrag zu leisten - und einen fernsehr um zu schauen, das derjenige dann jetzt plötzlich "entlastet" wird.

trotzdem sind die Vorgaben nunmal seit heute so und ich werde mich an die vorgaben halten - aber auch versuchen so wenig wie möglich (nämlich mit behindertenrabatt) weil ich ja keine leistung bekomme (ohne radio und fernseher bei meiner dt. meldeadresse).

ABER man kann eine organisation oftmals von innen heraus leichter auf ihre schwächen hinweisen als das aussenstehende tun können.

und genau das werde ich tun. Als zahlendes mitglied werde ich sicherlich immer wieder darauf hinweisen, das ich keine leistungen bekomme.

als zahlendes mitgleid werde ich sicherlich leistungen einfordern - udn sei es in form von antwortschreiben, wenn mal eine zahlung ausbleibt, weil auch eine antwort ausgeblieben ist . . . usw.

. . . und das ganze dann immer schön . . . mit freundlichen Grüßen aus der Sonne - Grins
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[1.1.2.1.2.1.1.1.2.1.1.1] Telly antwortet auf chickolino1
01.01.2013 13:26
Wenn Du wirklich noch zahlen solltest, ist Dir nicht mehr zu helfen - bei dem, was Du hier geschrieben hast. ^^


nun, ich werde tatsächlich zahlen !

Davor ging es im Thread hauptsächlich um Deinen Exkurs zur Kirchensteuer. Und die meinte ich jetzt auch.

Telly
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[…1.2.1.2.1.1.1.2.1.1.1.1] kirchensteuer vs. Rundfunkgebühr
chickolino1 antwortet auf Telly
01.01.2013 20:56
@Telly
Davor ging es im Thread hauptsächlich um Deinen Exkurs zur Kirchensteuer. Und die meinte ich jetzt auch.

okay - aber auch hier zahle ich tatsächlich - da ich auch hier finde das mit der kirchensteuer viele sozial gute Projekte zumindest "angeschoben" werden.

Warum noch, das steht auf einem anderen blatt papier . . .

Mein wettern ging da eher in richtung der "aufgespaltenen" Christilichen religion.

Im prinzip sind sowohl judentum als auch christentum (mit beiden konfesionen) und auch der muslimische Glaube desselben ursprungs.

wenn ich mir überlege, das die evengelische kirchensteuer (wo habe ich das mal gehört) etwas günstriger ist als die katholische . . .

nunja, aber ich bin auch nicht so im sinne papast usw. erzogen (also evangelisch).

ich glabue - ja, aber ob es nun letzenendes ein kleines grünes männchen vom mrs ist oder ob es allah oder christus und gott (oder im judentum gott ohne christus) genannt wird.

nun das lasse ich mal dahingestellt sein.

für mcih ist es so das irgendetwas da oben über unser schicksal wacht.

selbst wenn uns etwas schlechtes widerfährt - bzw. etwas widerfährt das uns aus unserer sichtweise schlecht erscheint - dann hat das oft aus einem anderen blickwinkel (dem von oben aus der sicht des kleinen grünen männchens vom mars - mit dem globaleren überblick) etwas gutes.

man kann sich fragen, warum ist das flugzeug abgestürzt in dem ausgerechnet der ehemann oder bruder oder.... sasss.

man habe ich also ein pech (und er erst. . . )

mit dem globalen blick betrachtet hat in derselben maschine evtl. der nächste hitler oder der nächste osama bin laden gesessen und es stehen 150 flugpassigiere gegen hunderttausende die evlt. getötet worden wären wenn diese maschine nicht am himmel explodiert wäre.

verstanden - das ist es was ich meine mit globalerem überblick !

und weil ich an etwas gutes glaube möchte ich auch das das gute eine chance durch mich bekommt und das möchte ich unterstützen.

eben auch in form meiner (wohl etwas geringeren) kirchensteuer (wals wenn ich katholisch erzogen worden wäre und diese konfesion hätte)

wobei wie schn geschrieben ob katholisch oder evangelisch , oder auch muslimisch oder jüdisch.

es sind alles religionen die aus demselben sachverhalt gegründet wurden - alle sin nach einem einzigen gott ausgerichtet und was ich überhaupt nicht verstehen kann ist das bei denselben wurzeln solche unerbittlichen kriege im namen von regligionen geführt wurden udn geführt werden.

warum mussten unsere Tempelritter unbedingt im mittelalter nach jerusalem um es zu "befreien", warum muss ein osame bin laden zum heiligen krieg gegen die ungläubigen aufrufen die eingetlich denselben ursprung haben.

Das kann ich nicht vestehen udn erst recht nicht nachvollziehen.

mein motto lautet da eher leben und leben lassen.

und mit einer priese ironie klappt das umso besser . . .
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[…2.1.2.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf chickolino1
02.01.2013 01:07

einmal geändert am 02.01.2013 01:20
okay - aber auch hier zahle ich tatsächlich - da ich auch hier finde das mit der kirchensteuer viele sozial gute Projekte zumindest "angeschoben" werden.

Das habe ich mir auch lange eingeredet; dass quasi "mein" Beitrag der Kirchensteuer für die gemeinnützigen Sachen verwendet wird.

Letztlich war es aber ein Mitgliedsbeitrag in einem Verein, der mich als Mitglied gar nicht will, da er mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft überhaupt nicht klarkommen will. Mit der Verpartnerung trat ich daher aus der Kirche aus.

Dennoch ändert das nichts an meinem Glauben. Nur das "Bodenpersonal" von Gott kann mir gestohlen bleiben.

Warum noch, das steht auf einem anderen blatt papier . . .

Mein wettern ging da eher in richtung der "aufgespaltenen" Christilichen religion.

Ich weiß, was Du meinst. Edit: Ich vermutete, Du meintest die Spaltung zwischen Glaube und der Institution Kirche. Jetzt denke ich, Du meinst den Unterschied zwischen EV und RK.

wenn ich mir überlege, das die evengelische kirchensteuer (wo habe ich das mal gehört) etwas günstriger ist als die katholische . . .

Das ist so nicht korrekt. In den meisten Bundesländern beträgt der Kirchensteuersatz 9% von der Einkommensteuer. In wenigen 8%. Die wird bei den Konfessionen katholisch und evangelisch gleichermaßen erhoben. Da gibt es keinen Unterschied.

Was Du vielleicht mal gehört hast, ist die pauschaler Lohnsteuer und daraus resultierende pauschale Kirchensteuer. Diese Steuer fließt in einem bestimmten Verhältnis in beide "Töpfe".

Siehe hier erste Tabelle von oben, letzte Spalte:

http://www.lohnberechnung.de/kirchensteuer.htm

für mcih ist es so das irgendetwas da oben über unser schicksal wacht.

So sehe ich das auch.

und was ich überhaupt nicht verstehen kann ist das bei denselben wurzeln solche unerbittlichen kriege im namen von regligionen geführt wurden udn geführt werden.

Weil es immer Fanatiker gibt, die meinen, sie müssten den anderen doch von der einzig wahren Sicht überzeugen und ihn missionieren.

Wenn jeder doch nur einsehen würde, dass alles nur Glaube ist und nichts in dieser Richtung auf Wissen beruht, dann wäre alles viel entspannter.


mein motto lautet da eher leben und leben lassen.

Ja.

und mit einer priese ironie klappt das umso besser . . .

Schon. Aber bei Deinem Exkurs sah ich weniger Ironie, sondern wunderte mich tatsächlich, warum Du noch Kirchensteuern bezahlst. ^^

Telly
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[1.1.2.1.2.1.1.2] spunk_ antwortet auf chickolino1
31.12.2012 13:30
Benutzer chickolino1 schrieb:

ABER LEISTUNG OHNE GEGENLEISTUNG IST UND BLEIBT UNFAIR !

deswegen nutze ich das auch und erwrte sogar eine Ausweitung des Angebotes. (also speziell in den Bereich gebührenfinanzierter zeitungen/Zeitschriften/Bücher/Kinos/Veranstaltungen....)
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[1.1.2.1.2.1.1.2.1] chickolino1 antwortet auf spunk_
31.12.2012 17:54
@spunk_
deswegen nutze ich das auch und erwrte sogar eine Ausweitung des Angebotes. (also speziell in den Bereich
gebührenfinanzierter zeitungen/Zeitschriften/Bücher/Kinos/Veranstaltungen....)

Gute Idee - man könnte ja die GEZ auffordern doch für die Leute die keinen Fernseher und kein Radio haben 2 der Acht Kinosääle des Kassler Grosskino`s anzumieten.

Das eine fürs 1. das andere für das ZDF !

GUTE IDEE !

So kann ich dann (weil ich ja keinen Fernseher habe) wenn ich mal in Kassel bin ins kino gehen und das die öffentlich rechtlichen programme anschauen und die GEZ kommt das günstiger als die bilang diskutierte alternative jedem der keinen fernseher und kein Radio hat eine neuen 46 Zoll flatscreen nach hause zu liefern . . .
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[1.1.2.2] SoloSeven antwortet auf chickolino1
31.12.2012 08:56
Benutzer base station schrieb:

Die Zwangssozialversicherungen sind ein noch größeres Problem als die GEZ.


Ich stehe für die soziale Marktwirtschaft, glaube aber in etwas zu wissen, was Du meinst.
Es wird hier im Forum nicht mehr lange dauern, und das Geschrei geht los.
Versuche es nicht zu erklären, es hätte keinen Sinn.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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[2] chickolino1 antwortet auf chickolino1
29.12.2012 16:22
noch vergessen - - -

Wie will die GEZ (Gerade jetzt wo die "freischaffenden Prüfer" abgeschafft werden sollen entscheiden ob im mehrfamilienhaus der Herr Müller in einer eigenen Wohnung lebt oder evtl. in der Wohnung der Meiers wo herr meier bereits GEZ-Gebühren zahlt.

Aus dem eintrag im melderegister geht ja nicht hervor in welcher wohnung Herr Müller lebt . . .

Wie will die GEZ vorgehen wenn in einem 40 Parteien wohnhaus nur 39 mal die GEZ-Gebühren entrichtet werden und in dem Haus lt. Melderegister 160 Menschen leben. Wem von diesen 160 Personen (abzüglich der bereits zahlenden 39 Personen auf die ein Bescheid erteilt ist) will die GEZ eine Aufforderung zur Zahlung zusenden ?

- - -

Für mich sind einfach noch viele Fragen - selbst nach diesen
Beispielen im Artikel - ungeklärt !
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[2.1] Hilola antwortet auf chickolino1
29.12.2012 16:39
Dafür hat die GEZ doch das neue Recht erhalten, den Vermieter um Auskunft zu fragen.
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[2.1.1] chickolino1 antwortet auf Hilola
29.12.2012 16:58
@Hilola
Dafür hat die GEZ doch das neue Recht erhalten, den Vermieter um Auskunft zu fragen.

Das habe ich bislang noch nirgendwo gelesen . . .

Aber dann muss die GEZ ja die Daten vom Einwohnermeldeamt mit denen der Grundbücher abgleichen um erstmal an die Adressen der eigentümer/Vermieter zu kommen !

Auch von einem solchen Abgleich der Grundbuchdaten und einem Recht der GEZ auf Einsicht der Grundbücher habe ich bislang noch nirgendwo etwas gelesen.

Na, dann kommt auf Haus-und Wohnungseigentümer ja evtl. noch einiges zu . . .
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[2.1.1.1] mersawi antwortet auf chickolino1
29.12.2012 17:25
die gez schreibt hierzu:

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das heißt: Eine Person entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ändert sich damit finanziell nichts: 90 Prozent zahlen künftig genauso viel wie heute oder weniger.
Die neue Regelung kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.
Der Rundfunkbeitrag deckt die privaten Autos aller Bewohner mit ab.
Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Also wenn es ein Haus mit 6 Pateien gibt dann muß quasi 6 mal Beitrag gezahlt werden.
Sind es nur 5 Beiträge dann ist es doch leicht heraus zu finden wer nicht zahlt...
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[2.1.1.1.1] chickolino1 antwortet auf mersawi
29.12.2012 18:51
@mersawi
die gez schreibt hierzu:

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen.

Bisher hatte ich immer die Regelung "pro Haushalt" gelesen nicht pro Wohnung !

Wohnung wäre ja "eindeutiger" und leichter zu fassen.

Würde dann aber den vermieter leerstehender wohnungen ebenfalls in die Pflicht nehmen . . .

Wird dann zukünftig der Vermieter dazu verpflichtet seinen Mietern einen Nachweis der GEZAnmeldung abzufordern, damit er nicht selbst zahlen muss ?

Was wäre dann im Falle von Mietnomanden die den Vermieter schon genug kosten verursachen. Müßte ein vermiter dann auch noch die GEZ-Gebühren seiner säumigen Mieter zahlen ?

Naja, ob das wirklich so vom gesetzgeber "gewünscht" ist - wäre sicherlich debenfalls von einem Gericht zu klären.

Also wenn es ein Haus mit 6 Pateien gibt dann muß quasi 6 mal Beitrag gezahlt werden.
Sind es nur 5 Beiträge dann ist es doch leicht heraus zu finden wer nicht zahlt...

Nunja, ich sehe da probleme kommen, wenn es grössere Häuser werden. Ich denke da an einen Bericht über einen Wohnblock der über die Autobahn in Berlin gebaut ist und wo es hunderte von Wohnungen gibt und natürlich auch immer mal wieder einiges leersteht.
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[2.1.1.1.1.1] radolfshausen antwortet auf chickolino1
29.12.2012 20:16
Und was ist, wenn ich zwar meine eigene Adresse habe, wo ich auch gemeldet bin, aber bei meiner Freundin mich aufhalte und dort am Briefkasten dran stehe? Im Grunde dürfte das wohl egal sein, wenn beide sowieso zahlen, oder??? Gemeldet bin ich bei ihr jedenfalls nicht als Zweitwohnsitz ...
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[2.1.1.1.2] Robophone antwortet auf mersawi
29.12.2012 20:41
Benutzer mersawi schrieb:
die gez schreibt hierzu:

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das heißt: Eine Person entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ändert sich damit finanziell nichts: 90 Prozent zahlen künftig genauso viel wie heute oder weniger.


90 & Zahlen mehr, weil sie in der Vergangenheit nur 5 Euro pro Monat statt 20 Euro pro Monat gezahlt hatten. Du musst etwas mitdenken und nicht die GEZ-Prodaganda in gedruckter Form abschreiben, die einfach falsch ist.

Die neue Regelung kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.
Der Rundfunkbeitrag deckt die privaten Autos aller Bewohner mit ab.


Ich zweifle sehr stark, dass 1,5 Millionen Menschen hierzulande von der geplanten Neuerung profitieren werden, die Zahl ist stark überhöht. Vielleich werden es gerade 300.000 bundesweit im Vergleich zu 82.Millionen Menschen insgeasamt. Es werden höchstens 0.03 & der Bürger provitieren. 80& werden draufzahlen. Und Harz-IV-Empfängern wird es egal sein, da sie weiterhin befreit werden ca.20% der Bevälkerung.

Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Und genau das finde ich und hoffentlich viele andere Bürger übertriebben. Wenn die tatsächlich die zweit-und-dritt-Wohnung zahlungspflöichtig machen werden, erwarte ich eine gewaltige Klagewelle vor BGH. Keiner wird die Abzocke auf lange Sicht akzeptieren. Da auch 20 Euro monatlich kollossale Belastung für den Mittelschicht darstellt, wird keiner die zweifache und 3-fache Abkassiererei dulden.

Also wenn es ein Haus mit 6 Pateien gibt dann muß quasi 6 mal
Beitrag gezahlt werden.
Sind es nur 5 Beiträge dann ist es doch leicht heraus zu finden wer nicht zahlt...

Interessiert keinen, wievile Parteien zahlen oder nicht. Nur die Tatsache, ob man zahlungspflichtig wird. Die Arithmetik ist für Kinder, die sie da betreiben.Es werden unter Bewohnern befreite geben, die in der Statistik überhaupt nicht miterfasst werden.
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[2.1.1.1.2.1] Telly antwortet auf Robophone
29.12.2012 20:56
90 & Zahlen mehr, weil sie in der Vergangenheit nur 5 Euro pro Monat statt 20 Euro pro Monat gezahlt hatten. Du musst etwas mitdenken und nicht die GEZ-Prodaganda in gedruckter Form abschreiben, die einfach falsch ist.

Du meinst nicht 5 Euro - sondern null Euro. :-)

Ich zweifle sehr stark, dass 1,5 Millionen Menschen hierzulande von der geplanten Neuerung profitieren werden, die Zahl ist stark überhöht. Vielleich werden es gerade 300.000 bundesweit im Vergleich zu 82.Millionen Menschen insgeasamt.

Es sind alle Omas und Opas, sowie Auszubildende, die alle im Haus der Sandwichgeneration leben, die künftig als Zahlungspflichtige wegfallen. Das sind sicher deutlich mehr als 300.000.

80& werden

80% von was?

In 2011 führte die GEZ 41,8 Millionen Teilnehmerkonten.

Quelle: http://www.wbs-law.de/medienrecht/geschaftsbericht-2011-gez-einnahmen-rucklaufig-26628/

Natürlich sind dort auch Unternehmerkonten mit drin. Dennoch bin ich gespannt, wie Du mir die 80% erklären willst.

Mal ganz abgesehen davon, dass Du oben noch von 90% gesprochen hattest. Wenns so weitergeht, sind wir ja bald bei realistischen 10% der bereits bestehenden Gebührenzahlern. Schwarzseher kommen noch oben drauf.

Telly
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[2.1.1.1.3] kel28 antwortet auf mersawi
29.12.2012 22:13
Benutzer mersawi schrieb:

Also wenn es ein Haus mit 6 Pateien gibt dann muß quasi 6 mal Beitrag gezahlt werden.
Sind es nur 5 Beiträge dann ist es doch leicht heraus zu finden wer nicht zahlt...

Wenn alle amtlich gemeldet sind, weggezogene ordentlich abgemeldet, die Mitbewohner der Gebührenzahler der GEZ ebenfalls bekannt sind, dann gibt sich nur noch das Problem dass die GEZ die Anzahl der Wohnungen herausfinden muss und Leerstand müsste auch ausgeschlossen werden. In der Theorie.
Wenn der nicht GEZ-gemeldete aber mit einem Gebührenzahler zusammen wohnt und dieser Umstand der GEZ nur nicht bekannt war, dann steht die GEZ wieder am Anfang. Auskunft beim Vermieter?

In der Praxis dürften aber schon die amtlichen Melderegister eine hohe Anzahl an fehlerhaften Daten liefern. Aus Erfahrung kann ich sagen das es schon beim Umzug in eine andere Stadt vorkommen kann dass die Abmeldung nicht korrekt durchs System läuft. Dann gibts einen meldetechnisch doppelt, mit allen Konsequenzen wie doppelt wahlberechtigt usw.
Und was man Studeneten gerne nachsagt, vergessen viele gerne das An-ummelden beim Amt, und auch diejenigen nicht vergessen die sich einfach um die Zweitwohnungssteuer drücken wollen. Dann noch jene die sich falsch melden um ihr Kind im Schulbezirk der gewünschten Schule anzumelden. Ich denke 15% Fehlerquote sind in Großstädten schon realistisch. Bisher hat das keinen so richtig gestört, aber wenn die GEZ jetzt darauf aufbauen will kann das doch nur in die Hose gehen.

Setzt man wieder Aussendienst ein? Der könnte die Kligelschilder inspizieren... aber da man auch nicht immer die Daten von bereits Weggezogenen bei der GEZ hat (weil die nicht bei der GEZ gemeldet waren) könnten diese dann von der GEZ angeschrieben werden wenn sich ihr Klingelschild noch am Haus befindet. Dann würde die GEZ Phantome jagen. Ich kenne hier ja schon einige seit Jahren leerstehende Wohnungen wo die Namen noch dranstehen. Der Vermieter macht da nämlich erst etwas wenn es einen Nachmieter gibt, und bis dahin bleiben die alten Schilder dran. Für eine GEZler nicht so einfach da was korrektes rauszufinden.
Das Ganze könnte echt noch aufwendiger werden als flimmernde TV-Geräte hinter den Fenstern zu suchen.

Ganz viel Arbeit für die GEZ...
Letztlich läuft es auf ein komplettes Wohnungs- und Personenregister raus, das umfang- und detailreicher werden müsste als das amtliche. Aber auch nur wenn die Bürger in ausreichender Zahl mithelfen. Ich kenne aber keinen der das möchte. :-)

Apropos mithelfen... Schnüfflern habe ich noch nie (brauchbare) Aussagen gegeben, egal obs um TV Geräte geht, oder wer bei wem übernachtet oder regelmäßig morgens oder tags das Haus verlässt.. manchmal kann man dazu auch kaum Hartz4 und GEZ-Schnüffler von Diebesgesindel unterscheiden dass einen nur ablenken oder Einbruchsziele auskundschaften will.