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Deshalb garantiert doch keiner


11.06.2013 09:38 - Gestartet von skycab
einmal geändert am 11.06.2013 09:41
feste Bandbreiten.

Es heisst doch im Gegenteil immer bis zu xx.xxx kbit/sec.
Die Leistungsbeschreibungen sind gespickt mit Hindweisen, dass die tatsächlich erreichte Bandbreite geringer sein kann.

Peinlich sich mit so einem Vorstoß an die Öffentlichkeit zu trauen.
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[1] MrRob antwortet auf skycab
11.06.2013 11:15
Du hast anscheinend nicht verstanden, was dieser Antrag will.
Es geht darum, dass zusätzlich zu den aktuell beworbenen Maximalgeschwindigkeiten die Mindestgeschwindigkeiten erwähnt werden, mit denen der Kunden grundsätzlich rechnen kann.

Das ist doch eine feine Sache. Ich weiß, wie schnell ich maximal surfen kann (zzt. beworben) und zusätzlich, wieviel Bandbreite ich mindestens erhalte.
Es soll also immer ein Korridor angegeben werden, in dem sich die Geschwindigkeit beim Kunden bewegen wird.

Das könnte dann so aussehen: Telekom-LTE via Funk bis zu 100 Mbit/s (mindestens 1 Mbit/s).

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[1.1] skycab antwortet auf MrRob
11.06.2013 13:58
Benutzer MrRob schrieb:
Du hast anscheinend nicht verstanden, was dieser Antrag will.

Ja, das mag sein. Und trotzdem weiß ich, dass es eine dumme Idee ist.

Denn natürlich werden derartige Garantien nicht gratis angeboten werden können. Ich bin vollkommen zufrieden mit der aktuellen Situation und muss trotzdem mehr zahlen!? Für mich kein Fortschritt.
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[1.1.1] myselfme antwortet auf skycab
11.06.2013 16:41
Ich find das gut. Sonderkündigung bei Nichterreichen der Maximalgeschwindigkeit. Geb ich meinen Lambo sofort zurück !
Nein, im Ernst, was hilft es ?
Kunde kommt aus dem Vertrag, nimmt neuen Anbieter mit gleichem Speed, kündigt wieder und so weiter, und so weiter. Zumindest solange bis gar kein Port mehr frei ist. Kein DSL braucht dann auch nicht schnell zu sein.
Klar, es gibt Sonderfälle (LTE, Kabelanbieter etc), aber idR hat Speed was Entfernung (zum HVT) zu tun - und nicht mit schlechtem Willen. Eine Sonderkündigung für die abgelegene Mietwohnung würde meist wohl mehr helfen...
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[1.2] niknuk antwortet auf MrRob
11.06.2013 19:51
Benutzer MrRob schrieb:

Es geht darum, dass zusätzlich zu den aktuell beworbenen Maximalgeschwindigkeiten die Mindestgeschwindigkeiten erwähnt werden, mit denen der Kunden grundsätzlich rechnen kann.

Es gibt nur noch wenige Anbieter, die keine Mindestgeschwindigkeit angeben. In den Leistungsbeschreibungen fast jedes Breitbandanbieters findest du klar definierte Mindestbandbreiten.

Nun könnte man natürlich fordern, dass diese Mindestbandbreiten genauso deutlich in der Werbung genannt werden wie die Maximalbandbreiten. Allerdings ist es so, dass man unmöglich *alle* Klauseln und Konditionen eines DSL-Vertrags in die Werbung aufnehmen kann. Der Kunde ist also in jedem Fall gezwungen, das Kleingedruckte zu lesen, weil da außer der Mindestbandbreite noch viele andere vertragsrelevante Dinge drinstehen. Tut er das, stößt er unweigerlich auf die Mindestbandbreiten-Angaben und weiß Bescheid. Tut er es nicht, ist er - das muss einfach mal gesagt werden dürfen - selber schuld.

Gruß

niknuk