Benutzer MrRob schrieb:
Es geht darum, dass zusätzlich zu den aktuell beworbenen Maximalgeschwindigkeiten die Mindestgeschwindigkeiten erwähnt werden, mit denen der Kunden grundsätzlich rechnen kann.
Es gibt nur noch wenige Anbieter, die keine Mindestgeschwindigkeit angeben. In den Leistungsbeschreibungen fast jedes Breitbandanbieters findest du klar definierte Mindestbandbreiten.
Nun könnte man natürlich fordern, dass diese Mindestbandbreiten genauso deutlich in der Werbung genannt werden wie die Maximalbandbreiten. Allerdings ist es so, dass man unmöglich *alle* Klauseln und Konditionen eines DSL-Vertrags in die Werbung aufnehmen kann. Der Kunde ist also in jedem Fall gezwungen, das Kleingedruckte zu lesen, weil da außer der Mindestbandbreite noch viele andere vertragsrelevante Dinge drinstehen. Tut er das, stößt er unweigerlich auf die Mindestbandbreiten-Angaben und weiß Bescheid. Tut er es nicht, ist er - das muss einfach mal gesagt werden dürfen - selber schuld.
Gruß
niknuk