Bei zu geringer Bandbreite: SPD fordert Sonderkündigungsrecht
Die SPD will Netzneutralität
und Mindest-Bandbreiten gesetzlich regeln
Foto: dpa
Die SPD will in dieser Woche einen
Antrag (Nr. 17/1632) zum Thema Netzneutralität und
Mindestqualität bei Breitband-Anschlüssen in den Deutschen Bundestag einbringen. Unter anderem fordert die Partei in dem
Papier, das teltarif.de vorliegt, ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher, die von einer
Verletzung der Netzneutralität durch ihren Anbieter betroffen sind oder nicht die Bandbreiten
erreichen, die ihnen der Anbieter vertraglich zugesichert hat. Der Antrag soll am Dienstag
Nachmittag von der SPD-Fraktion final verabschiedet werden.
Die SPD will Netzneutralität
und Mindest-Bandbreiten gesetzlich regeln
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In ihrem Antrag fordert die SPD von der Bundesregierung eine weitere
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die "die
Aufnahme wirksamer Regelungen zur nachhaltigen Sicherung der Netzneutralität und von
Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen vorsieht".
In puncto Netzneutralität will die Partei "kein Zwei-Klassen-Internet, (...) in dem wenige
Netzbetreiber Kontrolle darüber ausüben, welche Inhalte- oder Diensteanbieter beim Endkunden
ankommen".
Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Netzneutralität
Eine unterschiedliche Behandlung von Datenpaketen sei nur dann zulässig, "wenn sie sich ausschließlich nach den spezifischen technischen Anforderungen der Dienste hinsichtlich Parametern wie Bandbreite, Verzögerung, Signalschwankung und Datenverlust richtet. Eine inhaltliche Klassifizierung darf nicht erfolgen."
Zudem müssten Anbieter ihren Kunden - aber auch der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde - deutlich mitteilen, wenn es Eingriffe in die Datenübertragung wie die Priorisierung oder Behinderung bestimmter Dienste gebe. Verbraucher sollen ein Sonderkündigungsrecht erhalten, "falls ihr Anbieter festzulegende Mindeststandards nicht einhält oder nachhaltig gegen die Netzneutralität verstößt".
Bundesnetzagentur soll Einhaltung der Netzneutralität überwachen
Die Bundesnetzagentur soll die im neuen TKG (Paragraph 41a [Link entfernt] ) bislang nur abstrakt festgelegten Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten künftig tatsächlich nutzen und "effektiv gegen eine Diskriminierung oder Sperrung bestimmter Internetdienste durch Netzbetreiber" vorgehen. Hierfür soll sie "ausreichende Prüf-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten" durch die Bundesregierung erhalten.
Anbieter sollen Mindest-Bandbreite vertraglich zusichern...
Nachdem auch die Bundesnetzagentur in einer kürzlich vorgelegten Untersuchung festgestellt hatte, dass viele Internet-Nutzer die ihnen versprochenen "bis-zu-"Bandbreiten nicht erhalten, fordert die SPD nun von der Bundesregierung, kurzfristig "eine Rechtsverordnung vorzulegen, die Anbieter zu transparenten Informationen über die Dienstequalität verpflichtet" - und damit von der Möglichkeit des Paragraph 45n [Link entfernt] TKG Gebrauch zu machen.
...bei Nicht-Einhaltung sollen Kunden auch hier außerordentlich kündigen können
Konkret sollen Anbieter ihren Nutzern künftig zwingend eine bestimmte (Mindest-) Bandbreite vertraglich zusichern. Dies, so die SPD in ihrem Antrag, diene "der Abgrenzung zu der theoretisch erzielbaren maximalen Downloadrate, die beworben, aber oftmals gerade nicht erreicht wird". Kunden sollen künftig ein Sonderkündigungsrecht erhalten, wenn diese Geschwindigkeit wiederholt nicht eingehalten wird.