Bundestags-Antrag

Bei zu geringer Bandbreite: SPD fordert Sonderkündigungsrecht

User sollen auch bei Verletzung der Netzneutralität kündigen können
Von Marc Kessler

SPD-Fahnen Die SPD will Netzneutralität
und Mindest-Bandbreiten gesetzlich regeln
Foto: dpa
Die SPD will in dieser Woche einen Antrag (Nr. 17/1632) zum Thema Netz­neutralität und Mindest­qualität bei Breitband-Anschlüssen in den Deutschen Bundestag einbringen. Unter anderem fordert die Partei in dem Papier, das teltarif.de vorliegt, ein Sonder­kündigungs­recht für Verbraucher, die von einer Verletzung der Netzneutra­lität durch ihren Anbieter betroffen sind oder nicht die Bandbreiten erreichen, die ihnen der Anbieter vertraglich zugesichert hat. Der Antrag soll am Dienstag Nachmittag von der SPD-Fraktion final verabschiedet werden.

SPD-Fahnen Die SPD will Netzneutralität
und Mindest-Bandbreiten gesetzlich regeln
Foto: dpa
In ihrem Antrag fordert die SPD von der Bundesregierung eine weitere Novellierung des Telekom­munikations­gesetzes (TKG), die "die Aufnahme wirksamer Regelungen zur nachhaltigen Sicherung der Netzneutralität und von Mindestqualitäten bei Breitband­verträgen vorsieht". In puncto Netzneutralität will die Partei "kein Zwei-Klassen-Internet, (...) in dem wenige Netzbetreiber Kontrolle darüber ausüben, welche Inhalte- oder Diensteanbieter beim Endkunden ankommen".

Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Netzneutralität

Eine unterschiedliche Behandlung von Datenpaketen sei nur dann zulässig, "wenn sie sich ausschließlich nach den spezifischen technischen Anforderungen der Dienste hinsichtlich Parametern wie Bandbreite, Verzögerung, Signalschwankung und Datenverlust richtet. Eine inhaltliche Klassifizierung darf nicht erfolgen."

Zudem müssten Anbieter ihren Kunden - aber auch der Bundesnetzagentur als Aufsichts­behörde - deutlich mitteilen, wenn es Eingriffe in die Datenübertragung wie die Priorisierung oder Behinderung bestimmter Dienste gebe. Verbraucher sollen ein Sonder­kündigungsrecht erhalten, "falls ihr Anbieter festzulegende Mindest­standards nicht einhält oder nachhaltig gegen die Netzneutralität verstößt".

Bundesnetzagentur soll Einhaltung der Netzneutralität überwachen

Die Bundesnetzagentur soll die im neuen TKG (Paragraph 41a [Link entfernt] ) bislang nur abstrakt festgelegten Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten künftig tatsächlich nutzen und "effektiv gegen eine Diskriminierung oder Sperrung bestimmter Internetdienste durch Netzbetreiber" vorgehen. Hierfür soll sie "ausreichende Prüf-, Kontroll- und Sanktions­möglichkeiten" durch die Bundesregierung erhalten.

Anbieter sollen Mindest-Bandbreite vertraglich zusichern...

Nachdem auch die Bundesnetz­agentur in einer kürzlich vorgelegten Untersuchung festgestellt hatte, dass viele Internet-Nutzer die ihnen versprochenen "bis-zu-"Bandbreiten nicht erhalten, fordert die SPD nun von der Bundesregierung, kurzfristig "eine Rechtsverordnung vorzulegen, die Anbieter zu transparenten Informationen über die Dienstequalität verpflichtet" - und damit von der Möglichkeit des Paragraph 45n [Link entfernt] TKG Gebrauch zu machen.

...bei Nicht-Einhaltung sollen Kunden auch hier außerordentlich kündigen können

Konkret sollen Anbieter ihren Nutzern künftig zwingend eine bestimmte (Mindest-) Bandbreite vertraglich zusichern. Dies, so die SPD in ihrem Antrag, diene "der Abgrenzung zu der theoretisch erzielbaren maximalen Downloadrate, die beworben, aber oftmals gerade nicht erreicht wird". Kunden sollen künftig ein Sonderkündigungs­recht erhalten, wenn diese Geschwindigkeit wiederholt nicht eingehalten wird.

Weitere Meldungen zum Thema Netzneutralität

Weitere Artikel zu Breitband-Themen