Themenspezial: Verbraucher & Service Gastbeitrag

Digital-Konzerne: Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2021

Vier Parteien haben bis Ende April 2021 den Entwurf ihres Programms zur Bundestags­wahl am 26. September veröf­fent­licht. Dieser Artikel unter­sucht Aussagen der Entwürfe zur Regu­lie­rung digi­taler Platt­form­kon­zerne.
Von Torsten J. Gerpott

Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott
Foto: Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott
Vier Parteien haben bis Ende April 2021 den Entwurf ihres Programms zur Bundestags­wahl am 26. September veröf­fent­licht. Dieser zweite Artikel unter­sucht (nach dem ersten Teil zum Thema Medi­enpo­litik) Aussagen der Wahl­pro­gramm-Entwürfe zur Regu­lie­rung digi­taler Platt­form­kon­zerne.

Digi­tale Platt­form­kon­zerne

Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott
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Die Linke
Die Linke will die wirt­schaft­liche und poli­tische „Macht der Inter­net­kon­zerne und Platt­formen“ (89; im Folgenden verweisen Ziffern in Klam­mern auf die Seite des jewei­ligen Programm­ent­wurfs zur Bundestags­wahl 2021, auf der ein wört­liches Zitat zu finden ist. Da der SPD-Entwurf ohne Seiten­zahlen arbeitet, wird bei ihm die Seiten­zahl der auf der Website der Partei verfüg­baren einschlä­gigen PDF-Datei genannt.), von denen sie explizit „Google, Amazon, Face­book, Apple und Micro­soft“ (89) nennt, durch Zerschla­gung der Unter­nehmen begrenzen. An deren Stelle sollen „commons­basierte öffent­liche Alter­nativen“ (90), „Platt­form­genos­sen­schaften und öffent­lich-recht­lich betrie­bene Platt­formen“ (90) sowie Dorf­läden „mit Zugang zu Bestell­platt­formen der regio­nalen Produ­zenten“ (80) geför­dert werden. Was man mit diesen Schlag­worten und Förde­rung meint, wird nicht verdeut­licht. Ebenso irri­tiert, dass die Linke seit langem belegte und schon in Einfüh­rungs­lehr­büchern erklärte Größen- und Verbund­vor­teile in der Platt­for­möko­nomie sowie die sich aus ihnen erge­benden Tendenzen zur Markt­kon­zen­tra­tion auf wenige Anbieter oder gar zum „Kippen“ in Rich­tung eines Mono­pols igno­riert. Eine solche Program­matik ist besten­falls naiv und schlimms­ten­falls anma­ßend. Sie lässt die Verschwen­dung von Steu­ergel­dern für Dezen­tra­lisie­rungs- und Koope­rati­ons­ideo­logien befürchten. Die Partei strebt ein „Platt­form­struk­tur­gesetz“ (90) und für Wett­bewerber „ein Zugriffs­recht auf Daten von Platt­formen .., die auf Daten­mono­polen basieren“ (90), an. Die Linke hinkt mit diesen Forde­rungen dem Status quo hinterher. Auf der EU-Ebene beinhaltet der Vorschlag der Euro­päi­schen Kommis­sion vom 15.12.2020 für einen „Digital Markets Act“ (DMA) Möglich­keiten für Kartell­behörden ökono­misch bedeut­same Platt­form­kon­zerne aufzu­spalten (Art. 16 Abs. 1 DMA) und ihnen vorbeu­gend die Verpflich­tung, Wett­bewer­bern Daten­zugang zu gewähren (Art. 6, Abs. 1, lit. i DMA), aufzu­erlegen. Äqui­valente Inter­ven­tions­optionen wurden auf natio­naler Ebene in Deutsch­land mit der am 19.1.2021 in Kraft getre­tenen 10. Novelle des Gesetzes gegen Wett­bewerbs­beschrän­kungen (GWB) für das Bundes­kar­tellamt im Hinblick auf struk­turelle Eingriffe (§ 32 Abs. 2 GWB) und Vorfeld­ver­bote beim Daten­zugang für Wett­bewerber großer Platt­form­betreiber (§ 19, Abs. 2 Nr. 4, § 19a, Abs. 4 und § 20 Abs. 1a GWB) geschaffen.

Bei der Menge der über große digi­tale Platt­formen verbrei­teten Inhalte liegt es nicht fern, dass deren Betreiber ille­galen Uploads nicht von Hand, sondern nur unter Einsatz intel­ligenter Algo­rithmen weit­gehend maschi­nell auto­mati­siert im Netz entge­gen­treten können. Dennoch lehnt die Linke Upload-Filter zum Schutz von Urheber- und Persön­lich­keits­rechten vor allem auf Platt­formen zum Teilen von Inhalten ebenso ab wie die – derzeit in § 3 Abs. 2 Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz veran­kerten Rege­lungen zur – Sper­rung von Inhalten durch Betreiber sozialer Netz­werke ohne rich­ter­lichen Beschluss. Diese Sicht ist populär. Sie klärt aber nicht, wie die Partei Persön­lich­keits- und Urhe­ber­rechts­schutz im Netz trotzdem ange­messen voran­treiben will. Zwar fordert die Linke die straf­recht­liche Verfol­gung von „Hass­kri­mina­lität gegen queere Menschen, Commu­nities oder ihre Unter­stützer*innen“ (104). Darüber hinaus gehende diffe­ren­zierte Über­legungen zum Umgang mit Hass­kri­mina­lität auf digi­talen Platt­formen sucht man in ihrem Programm vergeb­lich.

Netz­neu­tra­lität soll „grund­gesetz­lich gesi­chert werden“ (91). Warum der bestehende Schutz der Netz­neu­tra­lität in der Verord­nung (EU) 2015/2120 nicht ausrei­chen könnte, erklärt die Partei nicht.

Insge­samt zeichnen sich die Ausfüh­rungen zu großen Betrei­bern digi­taler Platt­formen im Programm der Linken durch einen feind­selig-aggres­siven Ton und ein Ausblenden der wissen­schaft­lichen Fach­dis­kus­sion aus.

SPD

Die SPD verspricht für Betreiber großer digi­taler Platt­formen „gemeinsam mit den EU-Mitglieds­staaten eine starke und präzise Regu­lie­rung“ (14) zu schaffen, die gesetz­liche Inter­ope­rabi­litäts­ver­pflich­tungen für Messenger-Dienste, soziale Netz­werke und digi­tale Platt­formen sowie eine Inte­gra­tion von „ex-ante-Kontrollen“ (14) in das Kartell­recht beinhalten soll. Große Digi­tal­kon­zerne möchte die Partei „durch neue euro­päi­sche Instru­mente ... zähmen oder notfalls .. entflechten“ (14). Auch bei der SPD bleibt unver­ständ­lich, warum sie nicht zu einschlä­gigen aktu­ellen Geset­zes­ände­rungen oder -initia­tiven zur Inter­ope­rabi­lität von Platt­formen (§ 19a Abs. 2 Nr. 5 GWB, Art. 6 Abs. 1 lit. f DMA) und zur Begren­zung ihrer Markt­macht (vor allem § 19a und 20 GWB, Art. 5 und 6 DMA) Posi­tion bezieht, sondern sie außer Acht lässt.

Ebenso wie die Linken wünschen sich die Sozi­alde­mokraten, dass „es .. Alter­nativen zu den großen Platt­formen .. mit echten Chancen für lokale Anbieter“ gibt (14). Sie wollen deshalb „Platt­formen für den regio­nalen Handel und regio­nale Dienst­leis­tungen fördern“ (14). Ökono­mische Mecha­nismen auf Online-Vermitt­lungs­märkten werden damit verkannt oder als durch poli­tischen Willen über­windbar inter­pre­tiert (s.o.). Die Finan­zie­rung der ange­kün­digten Förde­rung bleibt im Dunkeln.

Hass­kri­mina­lität und anderen Straf­taten im Internet will die SPD begegnen, indem sie Platt­form­betrei­bern aufer­legt, „Voraus­set­zungen für eine grund­sätz­liche Iden­tifi­zier­bar­keit“ (14) von Verdäch­tigen zu schaffen, „die natio­nalen Schutz­vor­schriften im Straf­gesetz­buch und Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz“ (15) weiter­ent­wickelt und „verbind­liche Rege­lungen auf euro­päi­scher Ebene (Digital Service Act)“ (15) sowie „euro­päi­sche Früh­warn­sys­teme gegen Desin­for­mati­ons­kam­pagnen“ (53) voran­treibt. Abwä­gungen zwischen dem Schutz der Persön­lich­keit sowie der Rede- und Infor­mati­ons­frei­heit im Netz sind bei den Sozi­alde­mokraten ebenso wenig zu finden wie Anhalts­punkte zur prak­tischen Umset­zung des erwähnten Früh­warn­sys­tems.

Alles in allem formu­liert die SPD ihre Vorstel­lungen zum Umgang mit digi­talen Platt­form­kon­zernen etwas weniger aggressiv und klar als die Linken. Inhalt­lich liegen die beiden Parteien auf diesem digi­tal­poli­tischen Feld jedoch sehr nah beiein­ander.

Bündnis 90/Die Grünen

Auch die Grünen beab­sich­tigen, „Dienst­leis­tungen von Platt­formen... und .. [deren ] Markt­macht [zu] regu­lieren“ (38). Sie äußern sich dazu mate­riell aller­dings eher nebulös. Eine Posi­tio­nie­rung zum DMA, der in Art. 5 und 6 lange Listen einschlä­giger Verhal­tens­auf­lagen enthält, sucht man im Programm vergeb­lich. Einer­seits soll in Deutsch­land das Bundes­kar­tellamt zukünftig bei „Inter­net­giganten ... Erwerbs­vor­gänge“ (40) prüfen. Ande­rer­seits befür­wortet die Ökopartei ein eigen­stän­diges euro­päi­sches Kartellamt, um eine „euro­päi­sche Digi­tal­auf­sicht [zu] etablieren“ (40). Wie eine paral­lele Kompe­tenz­erwei­terung des Bundes­kar­tell­amtes und eines euro­päi­schen Kartell­amtes harmo­nieren soll, bleibt im Dunkeln. Ebenso lässt die Partei offen, ob Entschei­dungen zur gefor­derten Option der Aufspal­tung von großen Digi­tal­kon­zernen „unab­hängig von einem Miss­brauch ..., wenn ihre Markt­macht zu groß wird“ (41), vom Bundes­kar­tellamt oder der Kommis­sion gefällt werden sollten. In jedem Fall planen die Grünen die Unter­stüt­zung von „Smart-City-Projekte[n zum] Aufbau unab­hän­giger digi­taler Platt­formen, mit denen der örtliche Einzel­handel attrak­tivere Ange­bote machen kann“ (73). Dies deutet auf den Einsatz von Steu­ergel­dern für wirt­schafts­poli­tisch inef­fizi­ente Förder­pro­gramme (s.o.) hin.

Bei der Bekämp­fung von „Hass­kri­mina­lität im Netz“ (96) vertrauen die Grünen vor allem auf eine „zügige Umset­zung des euro­päi­schen Digital Services Act“ (96; DSA). Dieser EU-Verord­nungs­ent­wurf verla­gert die Kontrolle und Rechts­durch­set­zung gegen­über großen Platt­formen im Zusam­men­hang mit der Verbrei­tung ille­galer Inhalte auf die Euro­päi­sche Kommis­sion, die dabei durch eine neu einzu­rich­tende zentrale EU-Behörde unter­stützt werden soll (vgl. insbe­son­dere Art. 47 Abs. 2 lit. b, 48 Abs. 4 und Art. 58 Abs. 3 DSA). Das blendet das Programm aus, wenn es parallel für Deutsch­land im glei­chen Absatz zusätz­lich zu den bereits vorhan­denen Landes­medi­enan­stalten ohne Nutzen-Kosten-Erwä­gungen eine „gemein­same Medi­enan­stalt der Länder“ (96) fordert. Hier hatte man nicht den Mut, den hinter­gründig mitschwin­genden Zweifel an der Wirt­schaft­lich­keit der heutigen Orga­nisa­tion mit 14 Anstalten, poin­tierter auszu­drü­cken. Die Grünen akzep­tieren „eine Verpflich­tung zum Einsatz von Upload­fil­tern“ (96) eben­falls nicht. Nicht erör­tert wird damit, wie die Partei Persön­lich­keits- und Urhe­ber­rechts­schutz sowie Rede- und Infor­mati­ons­frei­heit austa­rieren will.

In der Summe hinter­lässt das grüne Programm zu digi­talen Platt­form­kon­zernen einen ambi­valenten Eindruck: Einer­seits findet man Hinweise auf nuan­cierte Kennt­nisse der einschlä­gigen Fach­debatten. Ande­rer­seits mangelt es an präzisen, in sich wider­spruchs­freien wirt­schafts­poli­tischen Vorschlägen zu dieser Anbie­ter­gruppe.

FDP

Die Libe­ralen fordern, dass Digi­tal­kon­zerne „einer spezi­ellen Regu­lie­rung unter­worfen werden“ (8), um zu verhin­dern, dass sie „den Wett­bewerb verzerren“ (8). Staats­ein­griffe sollen nicht allein auf natio­naler, sondern zudem auf EU-Ebene erfolgen. Deshalb unter­stützt die Partei „die Pläne zur Schaf­fung eines Digital Markets Act“ (8), aller­dings ohne zu skiz­zieren, wie man sich die Verzah­nung der zwei Ebenen vorstellt.

„Den Einsatz von Upload­fil­tern im Netz“ (48) lehnen die Libe­ralen „als immense Gefahr für Meinungs- und Kunst­frei­heit ... ab“ (48). „Meinungs­frei­heit in vollem Umfang“ (41) will die Partei zudem u.a. durch eine Abschaf­fung des Netz­werk­durch­set­zungs­gesetzes und einer damit verbun­denen Besei­tigung von Sper­rungs­ent­schei­dungen privater Unter­nehmen, die man „durch Einrich­tungen der Selbst­regu­lie­rung als Beschwer­dein­stanz“ (41) ersetzen möchte, gewähr­leisten. Was man sich unter solchen Einrich­tungen vorstellen darf, bleibt verborgen. Opfern von Hass­reden oder anderen Vergehen im Netz soll mit einem „Auskunfts­anspruch gegen Platt­formen und Inter­net­pro­vider“ (41) geholfen werden.

Netz­neu­tra­lität will die Partei schützen und „neue quali­täts­gesi­cherte Dienste ermög­lichen“ (26). Auch bei der FDP bleibt unklar, warum hier über die Verord­nung (EU) 2015/2120 hinaus weitere staat­liche Maßnahmen geboten sein könnten.

Insge­samt nimmt das Programm der FDP wirt­schafts­poli­tisch verhält­nis­mäßig genau kontu­rierte Posi­tionen gegen­über digi­talen Platt­form­kon­zernen ein.

Zwischen­fazit

Die Programme der Linken und der SPD greifen aktu­elle recht­liche Entwick­lungen zum Umgang mit Betrei­bern großer Online-Platt­formen nicht auf und vermit­teln den aus wirt­schafts­wis­sen­schaft­licher Sicht befremd­lichen Eindruck, dass durch poli­tische Maßnahmen die Wett­bewerbs­bedeu­tung lokaler Platt­formen effi­zient gestei­gert werden könne. Das Programm der Grünen ist in sich nicht wider­spruchs­frei und inhalt­lich sehr offen gehalten. Die Vorstel­lungen der FDP weichen oft deut­lich von denen der anderen drei Parteien ab.

Zur Person

Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott leitet den Lehr­stuhl für Unter­neh­mens- und Tech­nolo­gie­pla­nung an der Mercator School of Manage­ment Duis­burg der Univer­sität Duis­burg-Essen. E-Mail: torsten.gerpott@uni-due.de.

In einem nachfol­genden Artikel geht Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott auf die Posi­tionen der genannten Parteien zum Ausbau von Netzen für die elek­tro­nische Kommu­nika­tion ein.

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