Bundestag: Bußgelder bei Verstoß gegen Netzneutralität
Auch Internetanbieter müssten sich künftig an die vereinbarte Bandbreite halten
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Internetanbietern drohen künftig empfindliche Bußgelder, wenn sie den Zugang zum offenen Internet einschränken oder wenn zugesagte Übertragungsraten nicht erreicht werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet.
Damit wollen die Parlamentarier unter anderem EU-Vorgaben zur sogenannten Netzneutralität umsetzen. Netzneutralität bedeutet, dass Internetprovider alle Datenpakete gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken müssen. Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Onlineangebote unfair bevorteilt werden.
Auch Internetanbieter müssten sich künftig an die vereinbarte Bandbreite halten
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Wenn ein Anbieter den Datenverkehr in unzulässiger Weise behindert, können in Zukunft Bußgelder bis zu 500 000 Euro fällig werden. Bußgelder bis zu 100 000 Euro drohen darüber hinaus, wenn die tatsächliche Datenübertragungsrate geringer ist als die vertraglich vereinbarte Bandbreite. In der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf heißt es dazu:
"Bußgelder bis zu 100.000 Euro können fällig werden, wenn Internetanbieter ihre Kunden über vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs nicht ordnungsgemäß informieren. Ein solches Bußgeld droht auch für den Fall, dass die tatsächliche Datenübermittlung von der vertraglich vereinbarten abweicht."
In unserem Editorial haben wir uns kürzlich mit der Frage auseinander gesetzt, ob die StreamOn-Option der Telekom gegen die Netzneutralität verstößt.