Gesetzentwurf

Bundestag: Bußgelder bei Verstoß gegen Netzneutralität

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Bußgelder bis zu 500 000 Euro bei Netzneutralitäts-Verstößen vorsieht. Auch wenn die vereinbarte Bandbreite von einem Internetanbieter nicht eingehalten wird, können Bußgelder verhängt werden.
Von dpa / David Rist

Der Bundestag bei einer Tagung. Auch Internetanbieter müssten sich künftig an die vereinbarte Bandbreite halten
Bild: dpa
Internet­anbietern drohen künftig empfindliche Buß­gelder, wenn sie den Zugang zum offenen Internet einschränken oder wenn zugesagte Übertragungs­raten nicht erreicht werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Donnerstag­abend verabschiedet.

Damit wollen die Parlamentarier unter anderem EU-Vorgaben zur sogenannten Netz­neutralität umsetzen. Netz­neutralität bedeutet, dass Internet­provider alle Daten­pakete gleich­berechtigt durch ihre Leitungen schicken müssen. Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Online­angebote unfair bevorteilt werden.

Der Bundestag bei einer Tagung. Auch Internetanbieter müssten sich künftig an die vereinbarte Bandbreite halten
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Wenn ein Anbieter den Daten­verkehr in unzulässiger Weise behindert, können in Zukunft Bußgelder bis zu 500 000 Euro fällig werden. Bußgelder bis zu 100 000 Euro drohen darüber hinaus, wenn die tatsächliche Daten­übertragungs­rate geringer ist als die vertraglich vereinbarte Band­breite. In der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf heißt es dazu:

"Bußgelder bis zu 100.000 Euro können fällig werden, wenn Internetanbieter ihre Kunden über vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs nicht ordnungsgemäß informieren. Ein solches Bußgeld droht auch für den Fall, dass die tatsächliche Datenübermittlung von der vertraglich vereinbarten abweicht."

In unserem Editorial haben wir uns kürzlich mit der Frage auseinander gesetzt, ob die StreamOn-Option der Telekom gegen die Netzneutralität verstößt.

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