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@teltarif: welches Fernabsatzgesetz?


15.06.2013 19:52 - Gestartet von noplease
Liebe Paulina, liebes teltarif,

isch 'abe gar keine Fernabsatzgesetz...

Schaut bitte einmal in den letzten Absatz.
Das 'Fernabsatzgesetz' wurde mit der Schuldrechtsreform 2002 und der weitgehenden Einbringung in das BGB bereits vor ganz vielen Jahren vollständig abgelöst, obsolet und überflüssig.
Schlimm genug, dass - gefühlt - noch immer jeder vierte Privatverkäuferdisclaimer auf eBay das Wort benutzt (und jeder zweite am Stammtisch), so dass Gerichte inzwischen eher danach urteilen, was die-/derjenige vermutlich beabsichtigte und nicht danach, was wörtlich dort steht, ...
... nun rutscht das Wort auch Euch im letzten Absatz bei Überschrift und Inhalt wieder raus, obwohl Ihr Euch doch Tag für Tag eigentlich intensiv damit beschäftigt.

Schaut auch einmal in die von Euch im Artikel verlinkte Seite mit dem Online-Shopping-Ratgeber.
Auf https://www.teltarif.de/internet/sicherheit/...
findet sich das Wort 'Fernabsatzgesetz' auch noch - als Absatz-Überschrift.

Ihr seid auch in dem Bereich eine 'Institution', auf die gerne verwiesen, verlinkt und bezug genommen wird. Vor dem Hintergrund wünsche ich mir, dass Ihr mit Freuden noch mehr zur Nichtverwirrung der Bevölkerung beitragt.
Deshalb ist das auch kein Anpfiff, sondern ein 'bitte, gern geschehen'. ;)

Grüße

np
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[1] Kuch antwortet auf noplease
15.06.2013 23:22
Hallo,

Benutzer noplease schrieb:
Liebe Paulina, liebes teltarif,

isch 'abe gar keine Fernabsatzgesetz...

natürlich wissen wir bei teltarif.de, dass das ehemalige Fernabsatzgesetz nur von 2000-2002 existiert hat. Sachlich richtig müssten wir natürlich schreiben:

"Die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz, festgelegt im §§ 312b ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung".

Dieses Wortungetüm haben wir eben unter der Bezeichnung "Fernabsatzgesetz" zusammengefasst, auch wenn das Gesetz gar nicht mehr existiert, sondern auf BGB, EGBGB und BGB-InfoV verteilt wurde.

Eine bessere Abkürzung wäre vielleicht einfach "Gesetzliche Regelungen zum Fernabsatz".

Alexander Kuch