Online-Shopping: Neue Vorgaben werden umgesetzt
Kundin macht eine DHL Retoure fertig
Bild: DHL/Screenshot
Ob Kleidung, Schuhe oder Lebensmittel - längst erledigen viele
Verbraucher ihre Einkäufe online. Zu ihrem Schutz gelten seit einem
Jahr neue Regeln. Eine erste Bilanz.
Kundin macht eine DHL Retoure fertig
Bild: DHL/Screenshot
Ein Jahr nach Inkrafttreten neuer Regeln für
Online-Käufe ziehen Verbraucherschützer und Händler eine vorsichtig
positive Bilanz. Es gebe "erstaunlich wenig Beschwerden", sagte
Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern der Deutschen
Presse-Agentur. Die meisten Anbieter hätten die neuen Anforderungen
relativ zügig auf ihren Internetseiten umgesetzt. Auch die
Zertifizierungsstelle Trusted Shops, die Gütesiegel an Online-Händler
vergibt, bewertete die Reform "unter dem Strich als gelungen". Der
Handelsverband Deutschland (HDE) hält die Vorgaben dagegen für
"praxisfern und nicht rechtssicher umsetzbar".
Am 13. Juni 2014 war eine EU-Richtlinie, die Verbraucher besser vor versteckten Kosten und Klauseln schützen soll, ins deutsche Recht umgesetzt worden. Veränderungen gab es in vielen Einzelpunkten.
Eine kostenfreie Zahlvariante ist Pflicht
Unter anderem sind Online-Shops seither verpflichtet, Kunden mindestens eine kostenlose Zahlweise anzubieten. Zusatzleistungen, die extra kosten, dürfen nicht automatisch mit einem Häkchen vorausgewählt sein. Die Kosten für Rücksendungen allerdings können grundsätzlich den Kunden auferlegt werden. Neue Regeln gab es auch für Bestellungen per Telefon und Katalog und sogenannte Haustürgeschäfte, also den Kauf von Waren und Dienstleistungen außerhalb von Läden.
Online-Reisebüros haben gegen Regelung verstoßen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Umsetzung in einem Praxistest überprüft und nach eigenen Angaben mindestens 42 Abmahnungen ausgesprochen, in rund 17 Fällen sei Klage erhoben worden. Beanstandet wurde etwa, dass einige Online-Reisebüros ihren Kunden keine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anboten oder zu hohe Kreditkartengebühren verlangten. Vor allem bei Lebensmittelhändlern fanden sich unzureichende Widerrufsbelehrungen. Bei einigen Telekommunikations-Anbietern ließen sich die AGB nicht abrufen.
Vereinzelt hätten Verbraucher außerdem beim Widerruf per E-Mail vergeblich auf Bestätigung gewartet, berichtete Halm. Für ein abschließendes Fazit sei es aber noch zu früh. Rechtliche Grauzonen kristallisierten sich oft erst nach einiger Zeit heraus.
Händler bewerten Änderungen fast ausnahmslos positiv
In einer Umfrage von Trusted Shops unter den zertifizierten Online-Händlern war jeder Zweite der Ansicht, dass Kunden und Händler gleichermaßen von den Änderungen profitierten. Zu dem Stimmungsbild ein Jahr nach der Reform trugen 120 Händler bei. Nur 17 Prozent von ihnen sehen negative Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell. Gut drei Viertel der Shops gaben an, dass sie die Rücksendekosten nicht freiwillig übernehmen. Auf die Zahl der Retouren oder Bestellungen hat sich das den Angaben zufolge aber nur in der Minderzahl der Fälle ausgewirkt.
Der HDE kritisiert beispielsweise, dass die Händler ihren Kunden neuerdings schon vor der Bestellung eine Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung stellen müssen - so lasse sich diese nicht mehr passgenau auf den Einzelfall zuschneiden, teilte die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels auf Anfrage mit. "Die Unternehmen tun, was sie können", erklärte HDE-Experte Peter Schröder. "Aufgrund der nicht umsetzbaren Vorgaben laufen aber trotzdem viele Händler Gefahr, zum Opfer von Abmahnanwälten zu werden."
Wie Sie seriöse Online-Shops erkennen, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber. Weitere Tipps zum Einkaufen im Netz, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt.