Benutzer andip71 schrieb:
o2 macht das besser,... allnet flat u 300gb reichen jedem...
Natürlich reichen die auch nicht "jedem", sonst wäre es den Mehraufwand nicht wert, den die Mengenerfassung verursacht.
Wenn das Urteil Verbraucherzentrale vs. Telekom rechtskraft hat, kann O2 seine Verträge auch nicht mehr Flatrate nennen. Sobald ein O2-Kunde klagt, sind dann die Drosselgrenzen von O2 ebenfalls ungültig.
Es wird spannend werden, wie O2 jetzt seine Werbung anpasst, während die Telekom in die Berufung geht. Daran kann man dann schon ablesen, dass (ob) O2 glaubt, dass die Telekom in der Berufung (keinen) Erfolg haben wird.