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Flatrate-Nutzer werden zu Betrügern?!


11.08.2013 17:50 - Gestartet von Telefonist2
Was meint die Telekom mit Missbräuche und Betrugsversuche eigentlich? Sie meint wohl, dass jemand, der eine Flatrate auch ausnutzt, ein Betrüger ist. Anders gesagt, die Pinken Schwachmaten sind selbt unfähig, günstige aber faire Tarife anzubieten, und geben Millionen für eine Möchtegern-Polizei aus, damit die unwirtschaftlichen Kunden drangsaliert werden.
Zum Thema "Betrügerische Kunden mit günstiger Auslandsflatrate..." fehlen mir die Worte. Wenn jemand lange nach São Tomé, Guinea oder sonstwo hin telefoniert, was kümmert es die Telekom? Sie ist doch selbst schuld, wenn sie in diese Länder Flatrates anbietet. Niemand hat die Telekom dazu gezwungen, eine Flat in diese Länder anzubieten. Was da von den Verbindungspreisen in die Taschen der "Betrüger" wandert, ist mir ein Rätsel.
Aber die Details sind auch egal, was wichtig ist: Inzwischen merkt auch der letzte deutsche Michel, was sich Telko-Anbieter, Geheimdienste und Politik inzwischen für ein Neusprech angeeignet haben. Der Steuerzahler wird zum Terroristen, Flatratenutzer werden zu Betrügern, und so weiter.
Bleibt zu hoffen, dass das Volk nicht nur aufwacht, sondern auch endlich Artikel 20 (4) Grundgesetz ausführt, bevor es zu spät wird.
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[1] Burny88 antwortet auf Telefonist2
12.08.2013 16:09
Zum Thema "Betrügerische Kunden mit günstiger Auslandsflatrate..." fehlen mir die Worte. Wenn jemand lange nach São Tomé, Guinea oder sonstwo hin telefoniert, was kümmert es die Telekom? Sie ist doch selbst schuld, wenn sie in diese Länder Flatrates anbietet. Niemand hat die Telekom dazu gezwungen, eine Flat in diese Länder anzubieten. Was da von den Verbindungspreisen in die Taschen der "Betrüger" wandert, ist mir ein Rätsel.

Aus einem Bericht:
falls immer wieder lange Gespräche nach Guinea oder in den afrikanischen Inselstaat São Tomé geführt werden, für die die Telekom hohe Minutenpreise zahlen muss im Fall eines Missbrauchs streicht der Kunde
einen Teil dieser Gebühren ein.

Genauso gilt als Missbrauch/Betrug, wenn du einen solchen Privatanschluss in einem Internet-Cafe nutzt oder du gegen Geld deine Telefonleitung von anderen benutzen lässt. Darum geht es in diesen Fällen, nicht um die Leute, die ihre Verwandten in São Tomé jede Woche anrufen...
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[1.1] Telefonist2 antwortet auf Burny88
12.08.2013 19:14
Benutzer Burny88 schrieb:

Aus einem Bericht:
falls immer wieder lange Gespräche nach Guinea oder in den afrikanischen Inselstaat São Tomé geführt werden, für die die Telekom hohe Minutenpreise zahlen muss im Fall eines Missbrauchs streicht der Kunde einen Teil dieser Gebühren ein.

Genauso gilt als Missbrauch/Betrug, wenn du einen solchen Privatanschluss in einem Internet-Cafe nutzt oder du gegen Geld deine Telefonleitung von anderen benutzen lässt. Darum geht es in diesen Fällen, nicht um die Leute, die ihre Verwandten in São Tomé jede Woche anrufen...

Also... Kunde führt lange Gespräche in die genannten Länder. Die Telekom muss ihrerseits dafür hohe Minutenpreise zahlen (Interconnection zwischen Prividern länderübergreifend, oder wofür?). Die Telekom bietet dem Kunden aber eine Flatrate an.

1. WO IST HIERBEI DER BETRUG ?

2. Wie soll sich der Kunde hier bereichern? Der sitzt doch in Deutschland und ruft seine Verwandten in São Tomé an.
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[1.2] Zündi antwortet auf Burny88
12.08.2013 20:53
Benutzer Burny88 schrieb:
Zum Thema "Betrügerische Kunden mit günstiger Auslandsflatrate..." fehlen mir die Worte. Wenn jemand lange nach São Tomé, Guinea oder sonstwo hin telefoniert, was kümmert es die Telekom? Sie ist doch selbst schuld, wenn sie in diese Länder Flatrates anbietet. Niemand hat die Telekom dazu gezwungen, eine Flat in diese Länder anzubieten. Was da von den Verbindungspreisen in die Taschen der "Betrüger" wandert, ist mir ein Rätsel.


Aus einem Bericht:
falls immer wieder lange Gespräche nach Guinea oder in den afrikanischen Inselstaat São Tomé geführt werden, für die die Telekom hohe Minutenpreise zahlen muss im Fall eines Missbrauchs streicht der Kunde einen Teil dieser Gebühren ein.

Das erinnert mich irgendwie an das "uploopen" von alten o2-Prepaidkarten :-D. Da bekam bzw bekommt man 2 Cent/min für eingehende Anrufe gutgeschrieben. Manche Leute laden so immer nachts mit o2-Flatrate ihr Handy auf.

Genauso gilt als Missbrauch/Betrug, wenn du einen solchen Privatanschluss in einem Internet-Cafe nutzt oder du gegen Geld deine Telefonleitung von anderen benutzen lässt.

Ach, wenn man seinen Nachbarn gegen Kostenbeteiligung sein WLAN und eine freie Telefonleitung zur Verfügung stellt, dann soll das Betrug sein? Wäre mir neu. Ich würde das als Nachbarschaftshilfe bezeichnen ;-)

Hmm, da fällt mir gerade ein, das ich ja selbst 4 Rufnummern und 2 Leitungen habe und eigentlich nur eine brauche. Eigentlich könnte ich die andere ja "verleihen". Also, liebe Nachbarn, wenn ihr eine Festnetzflatrate, eine Flatrate ins o2-Netz und eine Flatrate in europäische Festnetze sehr günstig nutzen wollt, einfach bei mir melden ;-)
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[1.2.1] Wiewaldi antwortet auf Zündi
12.08.2013 21:06
Da hat mal einer die AGBs nicht gelesen...
Wird wohl nicht unter privatanschluss fallen, da gewerbsmäßiger Weiterverkauf.
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[1.2.1.1] Zündi antwortet auf Wiewaldi
12.08.2013 22:32
Benutzer Wiewaldi schrieb:
Da hat mal einer die AGBs nicht gelesen... Wird wohl nicht unter privatanschluss fallen, da gewerbsmäßiger Weiterverkauf.

Hast recht, da steht sowas. Das kostenlose "zur Verfügung stellen" von Telefon oder WLAN wäre allerdings erlaubt ;-).

Wollte aber auch nur darauf hinweisen, das es durchaus nichts ungewöhnliches ist, wenn Telefon/Internet-Anschlüsse mit Nachbarn geteilt werden. Und Betrug ist das sicher nicht, schon gar nicht im strafrechtlichen Sinn.
Man teilt ja auch andere Sachen (wenn auch nicht unbedingt mit Nachbarn), wie z.B. Autos (z.B. Fahrgemeinschaften), noch nicht abgelaufene Parkscheine oder Busfahrkarten, Musik usw. Es gibt natürlich immer irgendwer, dem das nicht gefällt, in der Regel diejenigen, die Geld damit verdienen. Deshalb gibts auch viele AGB, die alles, was eigentlich sinnvoll ist, verbieten wollen. Ich habe z.B. auch mal irgendwo gelesen, das ein Internet-Anschluss über WLAN nur in der gleichen Wohnung genutzt werden darf. Da wäre es theoretisch sogar verboten, den DSL-Anschluss zu teilen, wenn eine Familie im gleichen Haus übereinander oder nebeneinander in mehreren Wohnungen lebt. Zum Glück kann man das nicht überprüfen, von welcher Wohnung der Anschluss genutzt wird. Fehlt jetzt nur noch, das die Anbieter einem auch noch verbieten wollen, das man Bekannte, die zu Besuch sind, über den eigenen Anschluss telefonieren lässt (was jeder gute Gastgeber macht) ;-).
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[1.2.1.1.1] trzuno antwortet auf Zündi
13.08.2013 10:25
Benutzer Zündi schrieb:

Das kostenlose "zur Verfügung stellen" von Telefon oder WLAN wäre allerdings erlaubt ;-).

Nein ist es nicht.
Zumindest nicht dauerhaft an "Dritte".

"Dritte" sind alle die nicht zum Haushalt des Anschlußinhabers gehören.

Kein Anbieter verbietet es jemanden sein Internet/Telefon auch Gästen zur Verfügung zu stellen, so lange sie zu Besuch sind. Und sie werden es normalerweise auch dulden, wenn "eine" Familie sogar in verschiedenen Wohnungen nebeneinander wohnt aber dennoch einen Haushalt bildet.

Was aber eindeutig gegen die AGB vieler Anbieter verstößt ist es ein ganzes Wohnhaus/Wohnblock/Nachbarschaft mit verschiedenen Familien/Haushalten dauerhaft über einen Internet-/Telefonanschluss zu versorgen, wenn für Telefon/Internet eine Flatrate gebucht ist.

Wenn die Überlassung an Dritte untersagt ist, dann ist so eine dauerhafte Mitbenutzung eindeutig ein Betrug.
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[1.2.1.1.1.1] Zündi antwortet auf trzuno
13.08.2013 11:18
Benutzer trzuno schrieb:
Benutzer Zündi schrieb:

Das kostenlose "zur Verfügung stellen" von Telefon oder WLAN wäre allerdings erlaubt ;-).

Nein ist es nicht.
Zumindest nicht dauerhaft an "Dritte".

Ich bin von den AGB meines Anbieters ausgegangen und da steht nichts davon, das ich über mein WLAN nicht andere mitsurfen lassen kann.

"Dritte" sind alle die nicht zum Haushalt des Anschlußinhabers gehören.

Kein Anbieter verbietet es jemanden sein Internet/Telefon auch Gästen zur Verfügung zu stellen, so lange sie zu Besuch sind. Und sie werden es normalerweise auch dulden, wenn "eine" Familie sogar in verschiedenen Wohnungen nebeneinander wohnt aber dennoch einen Haushalt bildet.
>
Da bleibt den Anbietern auch nichts anderes übrig, denn wie schon erwähnt, kann man zum Glück nicht feststellen, aus welcher Wohnung man über WLAN online geht oder über DECT telefoniert.

Was aber eindeutig gegen die AGB vieler Anbieter verstößt ist es ein ganzes Wohnhaus/Wohnblock/Nachbarschaft mit verschiedenen Familien/Haushalten dauerhaft über einen Internet-/Telefonanschluss zu versorgen, wenn für Telefon/Internet eine Flatrate gebucht ist.

Wenn die Überlassung an Dritte untersagt ist, dann ist so eine dauerhafte Mitbenutzung eindeutig ein Betrug.

Es ist definitiv kein Betrug, sondern lediglich ein AGB-Verstoß, der im schlimmsten Fall zur Kündigung führen könnte. Betrug wäre ein strafrechtlicher Tatbestand, der hier nicht vorliegt. Den Staatsanwalt würde es nicht einmal interessieren, wenn man sein WLAN einfach offen lässt und jeder Hinz und Kunz in der Nähe kostenlos surfen könnte. Problematisch wird es erst, wenn Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen über den Anschluss begangen werden, da es in Deutschland die sogenannte Störerhaftung gibt. Gäbe es die nicht, dann hätten wir hier wahrscheinlich genauso viele offene WLANs wie im Ausland.