Benutzer skycab schrieb:
[...] Streamingportale für Filme/Serien: Es drängt sich jedem auf, dass es nicht ok ist Filme gratis zu konsumieren,
Dieses "es drängt sich jedem auf" bewirkt, dass man sich beim Streaming von aktuellen Kinofilmen nicht auf die Ausnahme "Privatkopie" berufen kann. Jedoch gilt die andere von der Bundesregierung genannte Ausnahme, nämlich die "vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen" unabhängig davon, ob der Sender des Streams legal ist oder nicht! Hier kommt es nur darauf an, dass beim Nutzer keine dauerhafte Kopie entsteht!
Wenn schon solche Sachen durchgewunken werden, wo die Rechtesituation genauso unklar ist wie die Rechtmäßigkeit der Adressbeschaffung,
Dafür hat das LG Köln schwer einstecken müssen, und wird künftig viel genauer prüfen.
und ich kann mir eigentl nicht vorstellen, dass die Rechteinhaber mit der aktuellen Situation, also dass jeder nach Herzenslust alles gratis streamen kann, zufrieden sind.
Natürlich sind sie das nicht. Es gab ja auch schon genug Verfahren gegen die Streaming-Portale, wie die Schließung von kino.to oder die Verhaftung von Kim Schmitz alias Kimble alias Kim Dotcom. Doch genau an letzterem beißt sich die Medienindustrie gerade ziemlich die Zähne aus, weil sie ihm halt doch nicht so viel nachweisen können, wie sie gerne würden. Auf Kaution ist "Kimble" schon wieder frei, und es ist gut möglich, dass er sogar ganz frei kommt.
Die Medienindustrie müsste also zunächst einmal Lobby-Arbeit für ein noch strengeres Urheberrechtsgesetz machen, und das weltweit, bevor sie dem Streaming den Hahn zudrehen kann. Und mit "weltweit" meine ich wirklich "weltweit", denn selbst, wenn es gelingt, 95% der Länder auf Linie zu bringen, dann sind die anderen 5% halt "Streaming-Oasen", ganz gleich den "Steueroasen", die bis heute ebenfalls nicht ausgetrocknet werden konnten.
Kai