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Sonderkündigungsrecht?


04.04.2014 00:00 - Gestartet von Chris111
Sind die Möglichkeiten, zu dem jeweiligen Tarif ein bestimmten Volumen zu einem bestimmten Preis nachzukaufen, nicht Bestandteil des Vertrages und zieht eine Erhöhung nicht ein Sonderkündigungsrecht nach sich?
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[1] Kai Petzke antwortet auf Chris111
04.04.2014 13:36
Benutzer Chris111 schrieb:
Sind die Möglichkeiten, zu dem jeweiligen Tarif ein bestimmten Volumen zu einem bestimmten Preis nachzukaufen, nicht Bestandteil des Vertrages und zieht eine Erhöhung nicht ein Sonderkündigungsrecht nach sich?

Jein. Leider ist das Sonderkündigungsrecht des Kunden nach Preiserhöhungen nach §28 Abs. 3 TKV schon vor gut einem Jahrzehnt bei einer Gesetzesänderung still und leise getilgt worden. Andererseits gilt das allgemeine AGB-Recht, und das verbietet willkürliche Preiserhöhungen für Hauptleistungen in laufenden Verträgen. Problem ist jedoch hier, ob die Möglichkeit, unterwegs Datenvolumen nachzubuchen, nun eine "Hauptleistung" oder eine "Nebenleistung" ist.

Bei einer früheren Preiserhöhung von Vodafone hatte ich dazu schon einmal einen Kommentar geschrieben, siehe hier:
https://www.teltarif.de/vodafone-preiser...

Vom Prinzip her kann man das fast 1:1 auf die aktuelle Situation übersetzen. Das nächste Editorial wird also wohl zu Vodafone sein ;-)


Kai