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Sonderkündigungsrecht


13.07.2014 11:03 - Gestartet von frankrebenstock
einmal geändert am 13.07.2014 11:04
Das mit der "5-Prozent-Hürde" in den AGB von Kabel Deutschland ist ja ein netter Versuch, aber da gab es schon mal was zu. 2007 urteilte der BGH in einem vergleibaren Fall, dass eine derartige Regelung unwirksam ist:

http://www.olnhausen.com/rechtsprechung/urteile2007/bgh-urteil-v-15-11-2007-iii-zr-24706-unwirksamkeit-einzelner-paytv-agb/