Filesharing-Traffic

Kabel Deutschland drosselt jetzt auch Filesharing-Nutzer mit Alt-Verträgen

Kabel Deutschland drosselt die Internet-Zugänge seiner Kunden zwar nicht grundsätzlich, der Filesharing-Traffic wird aber nach Erreichen von 10 GB pro Tag gedrosselt. Wie das Unternehmen nun auch Bestandskunden dazu zwingt, erläutern wir hier.
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Bild: Kabel Deutschland
Eine generelle Drosselung des Internet-Traffics, wie dies beispielsweise bei den Call-&-Surf-via-Funk-Tarifen der Fall ist und auch einmal bei den Festnetz-DSL-Tarifen der Telekom geplant war, stand für Kabel Deutschland nie zur Debatte. In neueren Verträgen findet sich lediglich folgender Hinweis:

"Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kBit/s zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdatenvolumen von 60 GB pro Tag durchgeführt." Galt dies bisher nur für Kunden ab einem bestimmten Datum, will der Netzbetreiber dies per Änderungskündigung nun auch bei Kunden durchsetzen, die diesen Passus bisher nicht in den Nutzungsbedingungen hatten. Dies berichtet das Magazin golem.de.

Darum setzt Kabel Deutschland die Filesharing-Drossel ein

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Bild: Kabel Deutschland
Auf der Seite Unser Leistungsversprechen [Link entfernt] schreibt das Unternehmen: "Unsere intelligente Netzsteuerung sorgt [...] dafür, dass Sie Echtzeit- und Basisdienste wie soziale Netzwerke, E-Mail-Messaging, Video-Streaming, Video-Telefonie oder Online-Gaming zu jeder Zeit uneingeschränkt nutzen können. Aus diesem Grund priorisieren wir diese Services in Zeiten extrem hoher Auslastungen und stellen sicher, dass Ihnen jederzeit ausreichend Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung steht. Um dies sicherzustellen, können Bandbreiten für Filesharing-Anwendungen bei Bedarf für kurze Zeit reduziert werden.

Darüber hinaus kommen viele weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Einsatz, damit Sie auch wirklich schnell im Internet surfen können. So können bei wenigen einzelnen Anwendern mit überdurchschnittlich hohem Datenvolumen, die Bandbreiten für Filesharing reduziert werden. Wird im Laufe eines Tages ein bestimmtes Gesamtdatenvolumen überschritten, sinkt die Übertragungsgeschwindigkeit dieses Anschlusses nur für die Filesharing-Anwendungen für den Rest des Tages auf 100 kBit/s. Aktuell wird diese Regelung für Filesharing erst ab 60 GB pro Tag durchgeführt, d.h.: nur 0,1 Prozent der Kunden sind von Einschränkungen bei Filesharing-Anwendungen betroffen - im Gegenzug profitieren 99,9 Prozent der Kunden von einer hohen Servicequalität und -sicherheit! Um die Servicequalität für den Großteil unserer Nutzer langfristig auf hohem Niveau zu halten, behalten wir uns vor, eine Begrenzung ab 10 GB durchzuführen."

Leser hat Brief mit AGB-Änderungen bekommen

Ein Golem-Leser hat offenbar einen Brief erhalten, mit dem er auf eine AGB-Änderung hingewiesen wurde. Im Übersichtsblatt stand allerdings nichts davon, dass die Drosselungsgrenze bei Filesharing-Anwendungen neu eingeführt wird. Dort war nur zu lesen, dass "der Zugang zum Internet nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen genutzt werden darf."

Bei einem Blick in die ausführlichen AGB entdeckte der Nutzer aber, dass dort nun neuerdings die Drosselungsgrenze für Filesharing-Anwendungen genannt wird. Ein Unternehmenssprecher bestätigte die Sache mittlerweile gegenüber dem Magazin. Ob dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt worden ist, wurde nicht bekannt. Die jetzigen AGB mit der Drosselungs-Klausel werden seit 2012 für neu abgeschlossene Verträge verwendet.

Für den entsprechenden Passus war Kabel Deutschland im Juli wegen irreführender Werbung verurteilt worden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem Landgericht München geklagt hatte. Gegen dieses Urteil hat Kabel Deutschland Berufung eingelegt, dieses Berufungsverfahren läuft noch. In dem Verfahren geht es also nicht primär darum, dass Kabel Deutschland den Filesharing-Traffic drosselt, sondern dass den Interessenten in der Werbung ein völlig unlimitiertes Surfen versprochen wird.

In die Schlagzeilen geraten war Kabel Deutschland in diesem Jahr auch durch die Preiserhöhung für Bestandskunden, die zum 1. Oktober wirksam geworden ist.

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