Stellungnahme

Kabel Deutschland: Sonder­kün­di­gung nach Preiserhöhung weiter nur auf Kulanz

Nach unserer Zusammen­fassung der Kunden­reaktionen auf die Preis­er­höhung bei Kabel Deutsch­land haben wir den Provider um eine Stellung­nahme gebeten. Wer erhält ein Sonder­kün­di­gungs­recht, werden die Kosten­steige­rung­en publik gemacht und was droht Kunden, die nicht bezahlen?
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Aktuelle Werbung: bei Kabel Deutschland Aktuelle Werbung: Mega Sparpreis für Neukunden - gestiegene Kosten zahlen Bestandskunden?
Bild: Kabel Deutschland
Die Preiserhöhungen für Bestandskunden bei Kabel Deutschland könnten dem Kabel-Provider ein erhöhtes Aufkommen an E-Mails, Briefen und Anrufen von Kunden beschert haben. Das Unternehmen hat seine Kunden sogar selbst dazu aufgefordert, wegen der Sache den Kundenservice zu kontaktieren. Kabel Deutschland will bei diesen Telefonaten den Bestandskunden aktuellere Tarife anbieten, die auf die Bedürfnisse der Kunden passen sollen.

Doch viele Kunden suchen gar keinen Dialog, sondern sind mit der Preiserhöhung grundsätzlich nicht einverstanden und wollen ihren Vertrag außerordentlich kündigen. Das aktuelle Tarifportfolio scheint nicht unbedingt allen Bedürfnissen zu entsprechen. In einer ausführlichen Meldung haben wir zusammengetragen, was teltarif.de-Leser, die Kunde bei Kabel Deutschland sind, auf die Preiserhöhung geantwortet haben. Überraschend waren die relativ uneinheitlichen Rückantworten des Providers - manchen Kunden wird sofort ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, anderen wird es verwehrt. Darum haben wir bei Kabel Deutschland nachgefragt und um eine Stellungnahme gebeten.

Kabel Deutschland: Sonderkündigung bleibt eine Kulanzleistung

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Als erstes wollten wir von Kabel Deutschland wissen, nach welchen Kriterien der Provider den Kunden ein Sonderkündigungsrecht gewährt - oder auch nicht. Dazu schreibt ein Sprecher des Providers an teltarif.de: "Da die Preisanpassung unter 5 Prozent liegt, könnte Kabel Deutschland laut AGBs eine Preisanpassung ohne Sonderkündigung vornehmen. Aus Kulanz räumt Kabel Deutschland seinen Kunden jedoch die Möglichkeit einer Sonderkündigung ein." Dies deutet darauf hin, dass Kabel Deutschland tatsächlich bei jedem Kunden einzeln entscheidet, ob dieser den Vertrag außerordentlich kündigen darf oder nicht. Ob es hierzu Vorgaben der Geschäftsleitung gibt oder ob dies im im Ermessensspielraum des Service-Mitarbeiters liegt, hat das Unternehmen nicht bekannt gegeben.

Auf die Rückfrage, ob Kunden eher mit einem Sonderkündigungsrecht rechnen können, wenn sie Kabel Deutschland zu einer genauen Auflistung der Kostensteigerung mit Begründung auffordern, wie Rechtsanwalt Matthias Böse dies auf teltarif.de empfohlen hatte, stellt der Sprecher nochmals klar: "Die Sonderkündigung ist eine Kulanz von Kabel Deutschland."

Rätsel um Kostensteigerungen: Unternehmen hält sich bedeckt

Die Frage, ob Kabel Deutschland überhaupt eine detaillierte Aufstellung der Kostensteigerungen an Kunden versendet, die darum gebeten haben, beantwortet der Provider mit einem klaren "nein". Dies deckt sich mit den Erfahrungen der teltarif.de-Leser, von denen kein einziger eine detaillierte Übersicht über die gestiegenen Kosten erhalten hatte. Unsere im vorangegangenen Bericht vorgetragene Vermutung, dass Kabel Deutschland diese Infos bewusst zurückhält, um den Kunden keine weiteren Angriffspunkte zu bieten und der Konkurrenz keine allzu tiefen Einblicke in interne Vorgänge und Kalkulationen zu gewähren, wird dadurch bestärkt.

Viele Betroffene hatten sich gefragt, warum die Kostensteigerungen nur ausgewählte Tarife und nicht das gesamte Tarifportfolio von Kabel Deutschland betreffen. Hierzu schreibt das Unternehmen: "Die Preisanpassung ist vom jeweiligen Vertrag, der Vertragsdauer und dem Tarif abhängig, beträgt aber weniger als 5 Prozent der bisherigen Grundgebühr. Es wurden zudem nur Tarife angepasst, die Kabel Deutschland nicht mehr aktiv vermarktet, d.h. so sind 100-MBit/s-Produkte nicht betroffen."

Ob das Unternehmen intern tatsächlich eine getrennte Kostenkalkulation für Bestands- und Neukunden-Tarife aufstellt, darf allerdings bezweifelt werden, zumal die verwendete Netztechnik, für die ja die Kostensteigerungen angefallen sein sollen, dieselbe ist. Es ist eher zu vermuten, dass Kabel Deutschland mit den rabattierten Neukundenaktionen wenig verdient oder diese sogar noch bezuschusst, um Neukunden zu locken, und dass hauptsächlich die Bestandskunden zum Gewinn des Unternehmens beitragen. Der Provider veröffentlicht dazu allerdings keine konkreten Zahlen, die diese These bekräftigen oder widerlegen könnten.

Profitieren Kunden auch von Kostensenkungen?

Rechtsanwalt Matthias Böse hatte in seiner Stellungnahme auch das Thema Kostensenkungen und deren Weitergabe an die Kunden ins Spiel gebracht. Auf unsere Frage, ob Kabel Deutschland auch Kostensenkungen an Bestandskunden weitergibt, heißt es: "Im Bereich Internet und Telefon ist es das erste Mal, dass wir die Preise für Kunden mit bestehenden Verträgen ab 2009 zum 1. Oktober 2014 moderat anpassen, da die die Kosten für den Betrieb unseres Netzes in letzter Zeit deutlich gestiegen sind. Bis dato konnten wir die Preise immer stabil halten. Gesunkene Kosten waren bis dato noch nicht zu verzeichnen."

Zur Rückfrage, wie viele Kunden bei Kabel Deutschland nach dem Preiserhöhungs-Brief einfach Zahlungen einbehalten oder die Einzugsermächtigung widerrufen haben, gibt der Kabelprovider keine konkreten Zahlen bekannt. Das Prozedere in diesem Fall ist allerdings klar festgelegt: "Für gewöhnlich werden diese Kunden von unserem Kundenservice kontaktiert und befragt. Ändert der Kunde sein Zahlungsverhalten nicht, beginnt ein Mahnverfahren."

Es ist also keine gute Idee, nach der Preiserhöhungsankündigung ohne Rücksprache mit dem Kundenservice die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Dem Kunden bleibt somit aktuell nichts anderes übrig, als den Service zu kontaktieren - und auf größtmögliche Kulanz zu hoffen.

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