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Endlosschleife


23.02.2015 12:20 - Gestartet von Kai Petzke
Es bleibt die Frage, wie eine Dashcam zu bewerten wäre, die in einer Endlosschleife aufzeichnet und aus der nur die letzten 5 Minuten ausgelesen werden können. Denn diese würde eben nicht abertausende Unschuldige der Überwachung aussetzen, sondern vor allem den Unfallgegner. Um sicherzustellen, dass nicht immer wieder 5 Minuten nutzlos ausgelesen werden, könnte man sogar noch einen Schritt weiter gehen: Die Kamera zeichnet verschlüsselt auf, wobei nur der Hersteller den Schlüssel zur Entschlüsselung hat, und auf Anforderung die letzten Sekunden vor dem Unfall entschlüsselt. Dabei prüft der Hersteller natürlich, ob es überhaupt einen Unfall gab.

Insbesondere, da die Polizei bereits "Section Control" im Pilotversuch testet, ist der privaten "nur-Unfall-Dashcam" m.E. ebenfalls datenschutzrechtlich zuzustimmen. Bei Section Control werden an einer Kamera alle Nummernschilder gelesen und an einer zweiten Kamera einige Kilometer weiter wiederum alle Nummernschilder. Ein Computer errechnet dann, wer zu schnell unterwegs war, und nur die Kamerabilder der Temposünder werden dauerhaft gespeichert. Analog gehen auch die Mautbrücken auf den Autobahnen vor, die auch erstmal die Nummernschilder aller Lkws lesen, und dann mit einer Positivliste der Mautzahler abgleichen.
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[1] merkasan antwortet auf Kai Petzke
23.02.2015 12:40
Benutzer Kai Petzke schrieb:

noch einen Schritt weiter gehen: Die Kamera zeichnet verschlüsselt auf, wobei nur der Hersteller den Schlüssel zur Entschlüsselung hat, und auf Anforderung die letzten Sekunden vor dem Unfall entschlüsselt. Dabei prüft der Hersteller natürlich, ob es überhaupt einen Unfall gab.

Warum sollen nicht die Cops entschlüsseln? Die wissen ja auch gleich, obs nen Unfall gab.

Ja, so ne Kamera zur Unfalldokumentation wäre schon gut. Der Gesetzgeber ist vermtulich mal wieder zu träge das zu regeln und die Richter entscheiden dann wieder irgendwas, dass zwar theoretisch total sinnvoll erscheint, aber praktisch dazu führt, dass diesee eigentlich sinnvolle Möglichkeit Unfallhergänge im Nachhinein bessser nachvollziehen zu können, verhindert wird.
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[1.1] Kai Petzke antwortet auf merkasan
23.02.2015 12:46
Benutzer merkasan schrieb:

Warum sollen nicht die Cops entschlüsseln? Die wissen ja auch gleich, obs nen Unfall gab.

Weil dann jede Polizeidienststelle den Schlüssel bräuchte und ein geeignetes Gerät zur Entschlüsselung. Und wenn den Cops dann mal langweilig ist, wird dann doch wieder Material für Youtube entschlüsselt, was man ja durch die Verschlüsselung genau verhindern will.

Von daher wären die Schlüssel an möglichst wenigen Stellen zu halten.

Ja, so ne Kamera zur Unfalldokumentation wäre schon gut. Der Gesetzgeber ist vermtulich mal wieder zu träge das zu regeln und die Richter entscheiden dann wieder irgendwas, dass zwar theoretisch total sinnvoll erscheint, aber praktisch dazu führt, dass diesee eigentlich sinnvolle Möglichkeit Unfallhergänge im Nachhinein bessser nachvollziehen zu können, verhindert wird.

Ich glaube, es wäre schon geholfen, wenn solche wichtigen Entscheidungen von den Gerichten einfach schneller getroffen werden würden. Selbst, wenn der Ansbacher oder Heilbronner Fall überhaupt den Instanzenweg hochlaufen, wird möglicherweise ein halbes Jahrzehnt vergehen, bis wir ein finalesUrteil haben. Wird noch der EuGH (wegen der Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie) eingeschaltet, kann es auch ein ganzes Jahrzehnt werden.