Benutzer hornyboy schrieb:
Das heisst,ich darf nicht mal mehr fotogrfieren,weil diese besch...nen "Persönlichkeitsrechte" verletzt werden.
Eben. Mit der gleichen albernen Begründung müsste jedes Fotografieren in der Öffentlichkeit verboten sein, wo man Personen erkennbar ablichtet. Da kann ich auch jahrelang hinterher zeigen, dass sich diese oder jene Gestalt an der und der Stelle rumgetrieben hat, was ihr vielleicht gar nicht recht ist.
DA erkennt auch das letzte Gericht die Absurdität einer solchen Forderung an, aber beim sogar vom Gericht bestätigten "legitimen Beweissicherungsinteresse" steht plötzlich eine "Verletzung von Persönlichkeitsrechten" höher.
Mit der gleichen albernen Begründung könnte man auch die Kameraüberwachung des eigenen Heims (reiner Privatbereich) verbieten, da ja ein Einbrecher - und dann mit Sicherheit - seine "Persönlichkeitsrechte verletzt" sieht. Oder ist es sogar schon verboten? Würde mich nicht wundern.