Zu
https://www.teltarif.de/dashcam-persoenl...Nicht ungeschickt die Argumentation des Gerichts:
Die Aufnahmen mit der Dashcam sind "zumindest DANN nicht erlaubt", wenn die Aufnahmen mit dem Zweck zur späteren Veröffentlichung im Internet angefertigt werden.
Aber genau DARUM geht es ja meist nicht, sondern - wie das Gericht auch (weiter unten im Beitrag) anerkennt, um die legitime(!) Beweissicherung. Also greift der zuerst genannte Verbotsgrund gar nicht und es musste ein weiterer her:
" die schutzwürdigen Interessen Dritter" im Rahmen des Datenschutzes. Das wiederum ist inzwischen derart lächerlich, weil diese von Staats wegen ständig ignoriert werden (NSA- und Inlandsüberwachung lassen grüßen).
Warum darf - nein - muss sogar eine Firma meine Telekommunikationsdaten speichern - ob zur Zeit ausgesetzt oder nicht - (was eindeutig meine schutzwürdigen Interessen verletzt), nur um hinterher beweisen zu können, dass ich was Böses getan habe. Warum wird mein Kfz-Kennzeichen gefilmt und ich damit nachverfolgbar. Warum werde ich im öffentlichen Raum gefilmt, was nichts anderes ist, als was meine Dashcam auch tun würde. Doch der Bürger darf genau DAS nicht.
Fazit: Überwachung und Beweissicherung ist immer dann gut, wenn sie von Staats wegen angeordnet wird, aber immer dann schlecht, wenn sie dem Bürger Mittel zur Entlastung in die Hand gibt. Apropos: wundert sich übrigens noch jemand, dass sich Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern so gegen die individuelle und sei es verschlüsselte Kennzeichnung ihrer Polizeibeamten sträubt?