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Nicht ungeschickt


23.02.2015 12:06 - Gestartet von garfield
Zu
https://www.teltarif.de/dashcam-persoenl...

Nicht ungeschickt die Argumentation des Gerichts:
Die Aufnahmen mit der Dashcam sind "zumindest DANN nicht erlaubt", wenn die Aufnahmen mit dem Zweck zur späteren Veröffentlichung im Internet angefertigt werden.
Aber genau DARUM geht es ja meist nicht, sondern - wie das Gericht auch (weiter unten im Beitrag) anerkennt, um die legitime(!) Beweissicherung. Also greift der zuerst genannte Verbotsgrund gar nicht und es musste ein weiterer her:
" die schutzwürdigen Interessen Dritter" im Rahmen des Datenschutzes. Das wiederum ist inzwischen derart lächerlich, weil diese von Staats wegen ständig ignoriert werden (NSA- und Inlandsüberwachung lassen grüßen).
Warum darf - nein - muss sogar eine Firma meine Telekommunikationsdaten speichern - ob zur Zeit ausgesetzt oder nicht - (was eindeutig meine schutzwürdigen Interessen verletzt), nur um hinterher beweisen zu können, dass ich was Böses getan habe. Warum wird mein Kfz-Kennzeichen gefilmt und ich damit nachverfolgbar. Warum werde ich im öffentlichen Raum gefilmt, was nichts anderes ist, als was meine Dashcam auch tun würde. Doch der Bürger darf genau DAS nicht.
Fazit: Überwachung und Beweissicherung ist immer dann gut, wenn sie von Staats wegen angeordnet wird, aber immer dann schlecht, wenn sie dem Bürger Mittel zur Entlastung in die Hand gibt. Apropos: wundert sich übrigens noch jemand, dass sich Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern so gegen die individuelle und sei es verschlüsselte Kennzeichnung ihrer Polizeibeamten sträubt?
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[1] PsychoMantis antwortet auf garfield
23.02.2015 17:17
Benutzer garfield schrieb:
Zu
https://www.teltarif.de/dashcam-persoenl...

Nicht ungeschickt die Argumentation des Gerichts: Die Aufnahmen mit der Dashcam sind "zumindest DANN nicht erlaubt", wenn die Aufnahmen mit dem Zweck zur späteren Veröffentlichung im Internet angefertigt werden. Aber genau DARUM geht es ja meist nicht, sondern - wie das Gericht auch (weiter unten im Beitrag) anerkennt, um die legitime(!) Beweissicherung. Also greift der zuerst genannte Verbotsgrund gar nicht und es musste ein weiterer her: " die schutzwürdigen Interessen Dritter" im Rahmen des Datenschutzes. Das wiederum ist inzwischen derart lächerlich, weil diese von Staats wegen ständig ignoriert werden (NSA- und Inlandsüberwachung lassen grüßen).
Warum darf - nein - muss sogar eine Firma meine Telekommunikationsdaten speichern - ob zur Zeit ausgesetzt oder nicht - (was eindeutig meine schutzwürdigen Interessen verletzt), nur um hinterher beweisen zu können, dass ich was Böses getan habe. Warum wird mein Kfz-Kennzeichen gefilmt und ich damit nachverfolgbar. Warum werde ich im öffentlichen Raum gefilmt, was nichts anderes ist, als was meine Dashcam auch tun würde. Doch der Bürger darf genau DAS nicht.
Fazit: Überwachung und Beweissicherung ist immer dann gut, wenn sie von Staats wegen angeordnet wird, aber immer dann schlecht, wenn sie dem Bürger Mittel zur Entlastung in die Hand gibt. Apropos: wundert sich übrigens noch jemand, dass sich Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern so gegen die individuelle und sei es verschlüsselte Kennzeichnung ihrer Polizeibeamten sträubt?


Seltsam ist auf alle Fälle, dass eine Beweissicherung mit der Dashcam in Ländern wie Russland, Ukraine usw. problemlos erlaubt ist (und vor Gerichten als Beweismittel zugelassen ist).
Ich habe jetzt seit über 4 Jahren eine Dashcam im Auto. Und? Veröffentliche ich irgendwelche Informationen davon im Internet? Nein! Wozu auch?
Ich verletze Persönlichkeitsrecht Dritter? Wann? Die Aufnahmen bekommt ja niemand zur Gesicht und die älteren Aufnahmen werden automatisch durch neue überschrieben.
Daher erkenne ich das Urteil des Gerichts nicht an. Meine Dashcam bleibt im Auto. Und sollte es mal zu einem Unfall kommen und ich mit meinen Aufnahmen meine Unschuld beweisen können und das Gericht lässt meine Aufnahmen als Beweismittel nicht zu, dann kann mich das Gericht einfach mal...
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[1.1] garfield antwortet auf PsychoMantis
23.02.2015 17:37
Benutzer PsychoMantis schrieb:

Seltsam ist auf alle Fälle, dass eine Beweissicherung mit der Dashcam in Ländern wie Russland, Ukraine usw. problemlos erlaubt ist (und vor Gerichten als Beweismittel zugelassen ist).

Also gerade in den bösen - sorry, in DEM bösen Unrechtsstaat ;-)

Aber ernsthaft:

Ich habe jetzt seit über 4 Jahren eine Dashcam im Auto. Und? ...
Meine Dashcam bleibt im Auto.

Was mich dabei interessiert: Wie ist das Überschreiben geregelt - UND -
wie wird verhindert, dass bei einem Unfall, falls sich kein Insasse mehr bewegen kann, das Überschreiben (Zeitschleife?) PAUSIERT, damit nicht die Unfallszenen wieder weg sind?
Danke.
Gruss,
garfield
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[1.1.1] PsychoMantis antwortet auf garfield
23.02.2015 18:06
Was mich dabei interessiert: Wie ist das Überschreiben geregelt
- UND - wie wird verhindert, dass bei einem Unfall, falls sich kein Insasse mehr bewegen kann, das Überschreiben (Zeitschleife?) PAUSIERT, damit nicht die Unfallszenen wieder weg sind?

Bei mir ist da eine 32 GB SD-Karte drin. Es werden immer 15-Minuten-Blöcke gespeichert. Die älteste 15-Minuten-Datei wird immer von der neusten überschrieben. Auf der 32 GB-Karte habe ich ungefähr die letzten 5 Stunden der Autofahrt immer drin. Falls ich also bewusstlos im Auto liege, hat die Polizei einige Stunden Zeit mich da rauszuholen und die Dashcam auszuschalten (zumal die sowieso ausgeht, wenn die keinen Stom mehr kriegt).
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[2] ToWo antwortet auf garfield
23.02.2015 17:52

einmal geändert am 23.02.2015 17:54
Naja, soooo geschickt ist das Urteil IMHO gar nicht. Ich unterstelle mal, da wollte sich ein Richter profilieren, hat aber gar nicht so richtig verstanden, um was es eigentlich geht......
Das ist einfach (s)eine Interpretation des BDSG §6b.
Ich würde im Zweifels(un)fall den Satz (1), Punkt 3 nehmen: "Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume......ist nur zulässig, 3) soweit sie ...zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke dient...."

Ich habe ein berechtigtes Interesse daran, konkret im Falle eines Unfalles nicht als D epp dazustehen und meine Unschuld beweisen zu können, um nicht (finanziell oder mit Knast) bestraft zu werden.

Und das Verwertungs"verbot" ist ebenfalls auf gaaaanz dünnem Eis geparkt!
Weil: "Satz 2, (3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist...."
Wenn ich vor Gericht meine Unschuld beweisen soll/MUSS, dann ist die Aufzeichnung ein Mittel "zum Erreichen des verfolgten Zwecks"!

kopfschüttelnde Grüße
ToWo
PS: "Anerkennen" muss man so ein Urteil sowieso nicht, da es nur ein Landgerichtsurteil ist.