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Panoramafreiheit


10.08.2014 14:10 - Gestartet von blumenwiese
In Deutschland gibt es die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet ich kann jederzeit im öffentlichen Raum von allem und jedem Fotos anfertigen.

Videoaufnahmen sind auch nichts anderes als Fotoaufnahmen - 24 mal pro Sekunde.

Aber wo kämen wir denn dahin, wenn noch andere als der Staat Videoaufnahmen machen dürfen, gell. Das hier ausgerechnet eine staatliche Behörde so etwas verbieten will, ist nur noch krotesk.
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[1] chrisild antwortet auf blumenwiese
10.08.2014 16:55
Benutzer blumenwiese schrieb:
In Deutschland gibt es die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet ich kann jederzeit im öffentlichen Raum von allem und jedem Fotos anfertigen.

Viel Spaß vor Gericht. ;) Zum einen bezieht sich die Panoramafreiheit auf dauerhaft errichtete/installierte Werke, zum anderen kann das Fotografieren von Personen bzw. die Veröffentlichung solcher Fotos Persönlichkeitsrechte verletzen. Mit Begriffen wie "von allem und jedem" wäre ich also seeehr vorsichtig. Die Art von Aufnahmen, die eine solche Dashcam macht, dürfte aber in der Regel unproblematisch sein.

Da hat übrigens, ebenfalls in Bayern, auch schon mal ein Gericht im Sinne des beklagten Kameranutzers entschieden. http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140052 Das letzte Wort ist bei diesem Thema sicherlich noch nicht gesprochen, ganz gleich wie das Ansbacher Verwaltungsgericht nun entscheidet. Allen Beteiligten sollte allerdings auch klar sein: Wenn die Nutzung einer Dashcam legal ist, dann ist auch die Auswertung ihrer Aufnahmen durch die Polizei möglich. Also Vorsicht, wenn man bei "Dunkelgelb" noch über die Kreuzung fährt ...
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[1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf chrisild
10.08.2014 17:38
Benutzer chrisild schrieb:
Benutzer blumenwiese schrieb:
In Deutschland gibt es die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet ich kann jederzeit im öffentlichen Raum von allem und jedem Fotos anfertigen.

Viel Spaß vor Gericht. ;) Zum einen bezieht sich die Panoramafreiheit auf dauerhaft errichtete/installierte Werke, zum anderen kann das Fotografieren von Personen bzw. die Veröffentlichung solcher Fotos Persönlichkeitsrechte verletzen.

Warum. Er hat doch vollkommen recht. Hinzu kommt, dass eine Dash-Cam im eigenen Kfz am Ende rein rechtlich nicht gar anders behandelt werden kann, wie das anbringenen einer Überwachungskamera auf eigenem Grund und Boden. Abgesehen von der Mobilität ist das der tupfengleiche Sachverhalt für den es keinen legitimen Rechtsgrund zu einer anderen Behandlung gibt. Kfz ist und bleibt PRIVATRAUM! So lange der Veröffentlichungstatbestand NICHT verwirklicht ist, kann einem kein dahergelaufener Feld-, Wald- und Wiesenjurist oder ein anderer Verkehrsteilnehmer die Verwendung einer Kamera im Kfz verbieten. Denn das Persönlichkeitsrecht ist nicht im geringsten tangiert. Alles Privataufnahmen für's "Album".
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[1.1.1] test222 antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
10.08.2014 17:51
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Dash-Cam im eigenen Kfz am Ende rein rechtlich nicht gar anders behandelt werden kann, wie das anbringenen einer Überwachungskamera auf eigenem Grund und Boden. Abgesehen von

Richtig. Nur darf man mit Überwachungskameras auf eigenem Grund und Boden auch nur den eigenen Grund und Boden überwachen, nicht den öffentlichen Gehweg oder die öffentliche Straße davor und auch nicht das Nachbargrundstück. Mit der Dashcam nach der Logik auch nur das eigene Auto, nicht jedoch die öffentliche Straße, auf der es sich bewegt, sie darf also nur nach innen oder auf die Motorhaube gerichtet sein, so das sichergestellt ist, dass nichts von der Umgebung des Autos aufgenommen wird.

Kfz ist und bleibt PRIVATRAUM! So lange der
Richtig. Aber nur das Kfz, nicht die öffentliche Straße, auf der es fährt.

Veröffentlichungstatbestand NICHT verwirklicht ist, kann einem kein dahergelaufener Feld-, Wald- und Wiesenjurist oder ein anderer Verkehrsteilnehmer die Verwendung einer Kamera im Kfz verbieten. Denn das Persönlichkeitsrecht ist nicht im geringsten tangiert. Alles Privataufnahmen für's "Album".

Richtig. Nur darf man die Aufnahmen weder Dritten zugänglich machen noch veröffentlichen. Ein Unfallgegner, der darauf zu sehen ist, könnte erfolgreich versuchen, die Aufnahmen nicht als Beweis zuzulassen, da sie ja nicht veröffentlicht werden dürfen, was sie in einem öffentlichen Prozess ja würden.
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[1.2] blumenwiese antwortet auf chrisild
11.08.2014 05:33
Benutzer chrisild schrieb:
Zum einen bezieht sich die Panoramafreiheit auf dauerhaft errichtete/installierte Werke,

Nein, sie erlaubt es, dass ein jeder frei in der Öffentlichkeit fotografieren kann und darf. Selbstverständlich dürfen dabei auch fremde Personen mit aufs Bild.

zum anderen kann das Fotografieren von Personen bzw. die Veröffentlichung solcher Fotos Persönlichkeitsrechte verletzen.

Veröffentlichung ist eine andere Geschichte, ja. Aber darum geht es hier ja nicht.

Wenn die Nutzung einer Dashcam legal ist, dann ist auch die Auswertung ihrer Aufnahmen durch die Polizei möglich. Also Vorsicht, wenn man bei "Dunkelgelb" noch über die Kreuzung fährt ...

Jein. Wenn es einen richterlichen Beschluss zur Beschlagnahmung und Durchsuchung gibt, ist das möglich. Aber sicher gibt es schon bald Dashcams mit Verschlüsselung des Datenträgers.
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[1.2.1] ronfein antwortet auf blumenwiese
13.08.2014 11:27
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer chrisild schrieb:
Zum einen bezieht sich die Panoramafreiheit auf dauerhaft errichtete/installierte Werke,

Nein, sie erlaubt es, dass ein jeder frei in der Öffentlichkeit fotografieren kann und darf.
>
Jein. Jeder darf in der Öffentlichkeit fotografieren - ja. In der Öffentlichkeit darf alles und jeder fotografiert werden - nein.

Selbstverständlich dürfen dabei auch fremde Personen mit aufs Bild.

Jein. Fremde Personen müssen dem Grundsatz nach gefragt werden, ob diese der Fotografie zustimmen. Das kann im Einzelfall unterbleiben, falls bestimmte Umstände zutreffen.
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[1.2.1.1] blumenwiese antwortet auf ronfein
13.08.2014 21:06
Benutzer ronfein schrieb:
In der Öffentlichkeit darf alles und jeder fotografiert werden - nein.

Ja. Solange ich diese Aufnahmen nur für mich persönlich mache, dürfen selbstverständlich auch Menschen auf den Fotos erkennbar sein. Gebäude selbstverständlich sowieso.

Veröffentliche ich diese Fotos dann, kann es Einschränkungen geben.

Das kann im Einzelfall unterbleiben, falls bestimmte Umstände zutreffen.

Die bei Fotoaufnahmen von Privatpersonen für eigene Zwecke und ohne Veröffentlichung immer vorliegen.
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[1.2.1.1.1] ronfein antwortet auf blumenwiese
13.08.2014 21:26
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer ronfein schrieb:
In der Öffentlichkeit darf alles und jeder fotografiert werden - nein.

Ja. Solange ich diese Aufnahmen nur für mich persönlich mache, dürfen selbstverständlich auch Menschen auf den Fotos erkennbar sein.
>
Auch hierbei kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Sind die Menschen nicht das Motiv sondern einfach nur auf dem Bild mit drauf - stimmt es. Sind die Menschen ein wesentlicher Bestandteil des Fotos wird es schwieriger - dann ist im Regelfall schon die Aufnahme - auch nur für private Zwecke - von einer Erlaubnis abhängig.

Das kann im Einzelfall unterbleiben, falls bestimmte Umstände zutreffen.

Die bei Fotoaufnahmen von Privatpersonen für eigene Zwecke und ohne Veröffentlichung immer vorliegen.
>
Falsch. Falls Dir jemand zu verstehen gibt, dass er nicht fotografiert werden möchte, dann hast Du das zu respektieren. Und das nicht nur aus Anstandsgründen sondern auf Grundlage des deutschen Rechts. Niemand muss dulden, ungewollt und unbegründet das Fotomotiv anderer Privatpersonen zu werden.
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[1.2.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf ronfein
13.08.2014 21:54
Benutzer ronfein schrieb:
Falsch. Falls Dir jemand zu verstehen gibt, dass er nicht fotografiert werden möchte, dann hast Du das zu respektieren. Und das nicht nur aus Anstandsgründen sondern auf Grundlage des deutschen Rechts. Niemand muss dulden, ungewollt und unbegründet das Fotomotiv anderer Privatpersonen zu werden.

Außer natürlich der Fotograf nennt sich Journalists. Nachzusehen auf vielerlei Demos der unterschiedlichsten Couleur, wo es fast immer "Journalisten" der Gegenseite gibt, die eifrig Hunderte von Fotos der Gesichter der Teilnehmer anfertigt.

Oder man nennt sich Polizei, dann darf man natürlich sowieso jeden und alles fotografieren.

Ja, ja, manche sind eben gleicher. Und natürlich gerichtlich abgesegnet.

Übrigens ist das Fotografieren einer Person gegen ihren Willen in der Öffentlichkeit keine Straftat, allenfalls könnte dies zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aber wie du schon schreibst: Da kommt es dann ganz und gar auf den Einzelfall drauf an. Eine harte gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Da die dazugehörenden Gesetze schleimiger als eine Ansprache eines Politikers im Wahlkampf sind, stellt sich hier sogar ernsthaft die Frage nach deren Verfassungskonformität (Bestimmtheitsgrundsatz).