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Und was wäre dann zulässig?


26.02.2015 11:51 - Gestartet von Heutger
Es steht ausser jeder Frage und ich musste es bisher zwei mal erleben, jedes mal hat mich ein glücklicherweise vorhandener Zeuge mit Zivilcourage gerettet, dass Unfälle passieren können, die ein Unfallgegner abstreitet. Die Absicht der Dashcam ist also ganz klar keine Urlaubsvideos und noch weniger ein Onlinestellen. Man kann Dashcams so einstellen, dass sie auch nach außen blinken wie eine Überwachungskamera, man könnte Überwachungsschilder anbringen, wie man sie zu Hauf an öffentlichen Plätzen vorfindet, man könnte gar eine Schleife einbauen, Aufnahmen älter x automatisch zu überschreiben, die Cams erkennen gar harte Bewegungen und markieren entsprechendes Material. Die Frage ist also für ein berechtigtes Interesse, was ich hier nachweisen könnte, es war jedes mal mir rückwärts wer aufgefahren, einmal gar ein Transporter mir aufgerollt, das ist sonst schwer zu beweisen, Polizei hatte keine Lust es aufzunehmen und Unfallgegner des deutschen nicht mächtig und sein Chef das totale A...loch. Musste dann erst anwaltlich überzeugt werden, trotz Zeuge, wie wäre eine datenschutzkonforme Nutzung.
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[1] blumenwiese antwortet auf Heutger
24.04.2015 05:14
Benutzer Heutger schrieb:
Es steht ausser jeder Frage und ich musste es bisher zwei mal erleben, jedes mal hat mich ein glücklicherweise vorhandener Zeuge mit Zivilcourage gerettet,

Bei mir fuhr ein Zeuge davon - wahrscheinlich ohne böse Absicht. Und so behauptete die Unfallgegnerin, sie wäre bei grün und ich bei rot gefahren. Glücklicherweise zahlte meine Versicherung nach einer gutachterlichen Ortsbesichtigung keinen Cent. Aber ich hatte die Rennerei und den Stress.

Eine Dashcam hätte das Problem gar nicht erst entstehen lassen.
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[1.1] x-user antwortet auf blumenwiese
24.04.2015 11:16
Benutzer blumenwiese schrieb:
Bei mir fuhr ein Zeuge davon - wahrscheinlich ohne böse Absicht. Und so behauptete die Unfallgegnerin, sie wäre bei grün und ich bei rot gefahren. Glücklicherweise zahlte meine Versicherung nach einer gutachterlichen Ortsbesichtigung keinen Cent. Aber ich hatte die Rennerei und den Stress.

Eine Dashcam hätte das Problem gar nicht erst entstehen lassen.

Da hast Du sicherlich einen Top-Anwalt gehabt? Seit den 70er Jahren nämlich wird dem Geschädigten fast immer eine Teilschuld aufgebrummt wenn es Aussage gegen Aussage steht.

Ohne Beifahrer und ohne Zeugen gibt es kaum eine Chance auf Gerechtigkeit. Darum sollten Unfallbilder einer Dashcam immer als Beweismittel zugelassen werden.

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[1.1.1] blumenwiese antwortet auf x-user
25.04.2015 05:25
Benutzer x-user schrieb:
Da hast Du sicherlich einen Top-Anwalt gehabt? Seit den 70er Jahren nämlich wird dem Geschädigten fast immer eine Teilschuld aufgebrummt wenn es Aussage gegen Aussage steht.

Nein, es ging ganz ohne Anwalt. Meine Versicherung fand die Schilderung der Unfallgegnerin unglaubwürdig und schickte einen Gutachter zur Unfallkreuzung. Der sah sich alles an und erstellte seinen Bericht. Nach Ansicht des Gutachters ist der von der Unfallgegnerin geschilderte Unfallhergang lebensfremd und unglaubwürdig. Meine Versicherung zahlte daraufhin keinen Cent.

Natürlich kann die Unfallgegnerin das gerichtlich überprüfen lassen, schließlich beträgt ihr Schaden geschätzte €4.000-€5.000. Die Ablehnung ist nun über zwei Monate her und bisher hat sie noch keine Klage gegen meine Versicherung eingereicht. Könnte noch kommen, glaube ich aber eher nicht.

Da ich weiß, was passiert ist und dass sie lügt, ist das natürlich ein ganz nettes Gefühl, dass sie damit nicht durchgekommen ist. Und das bleibt hoffentlich auch so.