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10.03.2015 15:14 - Gestartet von sputnik99
1. Wie kann man einen Beitrag über das (sinnvolle) Verbot, beim Fahren mit dem Handy zu telefonieren, zu ner Diskussion über diese Pegida-Schwachköpfe werden lassen (Sorry, das Schwachköpfe nehme ich nicht zurück).

2. Wir reden von einer Ordnungswidrigkeit. Das Gesetz verlangt, dass alles, wofür eine Strafe verhängt werden soll, eindeutig beschrieben ist (z.B. §1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz). Deshalb ist nur das verboten im Sinne von "man bekommt eine Strafe auch wenn nichts passiert ist", wenn es ausdrücklich im Gesetz steht. Zu Oralverkehr etc, was hier alles geschrieben wurde, gibt es keine Vorschrift.

Daraus zu schließen, mit dem Handy zu telefonieren müsste erlaubt sein, ist gelinde gesagt Unfug. Ihr könnt ja Euren Bundestagsabgeordneten ansprechen, damit er sich dafür einsetzt, dass Oralverkehr im Verkehr verboten wird und Zigarette anzünden oder rauchen auch. Aber deswegen telefonieren erlauben... Nö.

3. Ich glaube wir sind uns alle einig, dass Handy in der Hand halten ablenkt. Es gibt sogar Untersuchungen, dass die Reaktionsfähigkeit sinkt, wenn man über die Freisprechfunktion telefoniert. Aber man muss auch die Kirche im Dorf lassen. Dann müsste man noch das Navi, das Radio und das Gespräch mit dem Beifahrer verbieten, die Werbung am Straßenrand und Autoaufkleber auf dem Heck des Vordermanns.

4. Wenn es kracht, ist auch Oralverkehr am Steuer verboten. Man bekommt für die Unfallverursachung ein Bußgeld und Schuld am Unfall ist man auch, deshalb muss man dem anderen den Schaden ersetzen.

5. Es muss nicht für alles, was man nicht machen soll ne Strafe geben. Man kann auch einfach mal selbst nachdenken, ob man das macht oder nicht.