Urteil: Ein iPod ist kein Handy
Ein iPod ist kein Handy - darum muss ein Autofahrer für die Benutzung seines iPod im Auto kein Bußgeld zahlen.
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Ein iPod ist kein Handy - deshalb dürfen Autofahrer während der Fahrt
einen iPod verwenden. Das jedenfalls ist die
Auffassung des Amtsgerichts Waldbröl (Oberbergischer Kreis). Laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil
aus dem vergangenen Herbst sind
Geräte ohne SIM-Karte, mit denen man, wie bei einem iPod, allenfalls über eine App und eine
Internetverbindung telefonieren kann, keine Mobiltelefone. Daher
dürfen Autofahrer nicht zu einem Bußgeld verurteilt werden, wenn sie
während der Fahrt ein solches Gerät benutzen (Az.: 44 OWi - 225 Js
1055/14 - 121/14).
Ein iPod ist kein Handy - darum muss ein Autofahrer für die Benutzung seines iPod im Auto kein Bußgeld zahlen.
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Das Gericht sprach mit seinem Urteil einen Autofahrer vom Verstoß
gegen die Straßenverkehrsordnung frei. Der Autofahrer sollte ein
Bußgeld zahlen, weil er während der Fahrt Sätze in sein iPod diktiert
hatte. Ihm wurde vorgeworfen, damit verbotswidrig ein Mobiltelefon
benutzt zu haben, weil er das Gerät während der Fahrt in der Hand gehalten haben soll.
Das Amtsgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, der Begriff Mobiltelefon sei gesetzlich nicht definiert. Ein Telefon könne aber nur ein Gerät sein, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Das sei bei einem iPod nicht der Fall.
Was ist mit der Nutzung einer Smartwatch?
So richtig konsequent ist das allerdings nicht - schließlich existieren bereits Urteile, nach denen sogar das Ablesen der Uhrzeit vom Handy-Display während der Autofahrt als verbotene Handynutzung gilt. Warum die Benutzung eines iPod als Diktiergerät die Aufmerksamkeit eines Autofahrers weniger in Anspruch nehmen sollte, nur weil man mit dem Gerät nicht ohne Weiteres unterwegs telefonieren kann, sei einmal dahin gestellt. Wobei der Vorwurf dann natürlich anders lauten müsste - ein Mobiltelefon wurde in diesem Fall tatsächlich nicht genutzt.
Das wirft allerdings weitere Fragen auf, etwa ob die Benutzung einer Smartwatch am Ende dann als verbotene Handynutzung gelten muss, weil man mit der Uhr auch mobile Telefonate annehmen kann, wie das bei der Apple Watch der Fall ist? Selbst wenn man wirklich nur die Uhrzeit abgelesen hat - was durchaus erlaubt wäre, wenn man die Zeit auf dem Zifferblatt einer herkömmlichen Armbanduhr ablesen würde? Fragen über Fragen. Den Juristen wird die Arbeit in Zukunft gewiss nicht ausgehen.