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Schon wieder diese Diskussion...


10.06.2015 11:14 - Gestartet von tommy0910
Ich weiss garnicht, warum das Thema ständig wieder aufgegriffen wird. Dabei ist kaum ein Gesetz so eindeutig wie dieses. Sinngemäss heisst es, "die Benutzung eines Mobiltelefons bei laufendem Motor ist untersagt". Und damit ist eigentlich alles klar:

- Uhrzeit ablesen während der Motor läuft -> nein, wenn das Gerät (zum Entsperren) in die Hand genommen werden muss
- Telefonieren, während Motor aus (Start-Stopp-Automatik) -> klar erlaubt, da Motor nicht läuft
- Smartwatch benutzen -> klar erlaubt, solange sie keine Telefoniefunktion hat bzw. umgekehrt bei laufendem Motor klar verboten, wenn damit telefoniert werden kann.

Der Gesetzgeber hat die Gerätschaften mit Telefoniefunktion und laufendem Motor definiert. Warum braucht es da alle paar Monate einen neuen Artikel???
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[1] christian_koehler antwortet auf tommy0910
10.06.2015 13:58
Ich sehe durch die Smartwatches durchaus neuen Klärungsbedarf.

- Ist eine Smartwatch, mit der man nur "indirekt" (über das verbundene Mobiltelefon) telefonieren kann, juristisch gesehen ein "Handy"? Sie könnte auch vergleichbar sein mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Headset, was ja durchaus verwendet werden darf. Ist eine Smartwatch, mit der man nur Textnachrichten austauschen kann, oder eine, die nur vom anderen aufgezeichnete Sprachnachrichten abspielt, ein "Handy"? Wenn nein: Wird sie evtl. zum "Handy", wenn man darauf eine VoIP App installiert? Ist sie schon ein "Handy", weil man theoretisch eine VoIP App installieren könnte?
Wenn die Smartwatch ein "Handy" ist, verliert sie diesen Status, wenn man die Verbindung zum Telefon vor der Fahrt trennt? Darf man dann wieder den Knopf drücken, um die Uhrzeit abzulesen?

- Nehme ich die Smartwatch juristisch gesehen "in die Hand", wenn sie am Handgelenk ist? Wenn ja: Darf ich überhaupt losfahren, ohne sie ausziziehen? Oder ist sie vergleichbar mit einem Handy in eienr Halterung? Es ist ja immerhin möglich, die Hand mit der Uhr am Lenker zu lassen, während man die Uhr mit der anderen Hand bedient.

Nicht falsch verstehen. Ich bin auch der Meinung, dass man diese Dinge beim Fahren unterlassen sollte. Aber die jetzigen Gesetze lassen Spielraum für noch so manches Gerichtsverfahren.

Christian