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Denke, dass es laut Staatsvertrag nicht möglich ist zu verschlüsseln!


27.02.2015 09:43 - Gestartet von DerWatz
Ich glaube auch nicht, dass die ernsthaft darüber nachdenken.
Dann wäre die GEZ hinfällig und fast jeder würde sich abmelden.
Da würde ich viel lieber auf den Fußball verzichten,
da ich sonst meine ganze AV-Hardware teuer tauschen oder erweitern müsste.
Die schaffen es nicht einmal, das analoge Kabel abzuschalten.
Ein Problem ist auch, dass es in der Politik nach den Interessen
der Industrie geht und nicht nach den Endkunden.
Wie sollten die Regierigen auch sonst in die Aufsichtsräte
einsickern können, wenn diese nicht vorher "Ihren Job" gemacht haben.
Die Lösung mit den Spot-Beams finde ich dann viel besser.
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[1] Jooge antwortet auf DerWatz
27.02.2015 11:32
Von der GEZ kann man sich nicht anmelden.

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[1.1] LtotheH antwortet auf Jooge
27.02.2015 12:48

einmal geändert am 27.02.2015 13:03
Benutzer Jooge schrieb:
Von der GEZ kann man sich nicht anmelden.


geht schon, man braucht einfach mal nicht zahlen... Ob das rechtens ist oder nicht ist zwar eine andere Sache, aber auf den Sachverhalt bezogen würde wohl die Zahl der Zahlungsverweigerer drastisch steigern und die Öffentlichrechtlichen an sich würde ihren Auftrag nicht mehr nachkommen womit das ganze konstrukt "GEZ" in sich selbst obsolet wäre.
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[1.1.1] Herr Doktor antwortet auf LtotheH
27.02.2015 14:31
Benutzer LtotheH schrieb:
Benutzer Jooge schrieb:
Von der GEZ kann man sich nicht anmelden.


geht schon, man braucht einfach mal nicht zahlen...

Dann kommt der gute alte(vielleicht auch junge) Gerichtsvollzieher...
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[1.2] DerWatz antwortet auf Jooge
27.02.2015 13:00
... ' gibt die GEZ ja auch nicht mehr ;-).

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[1.3] Herr Doktor antwortet auf Jooge
27.02.2015 14:27
Benutzer Jooge schrieb:
Von der GEZ kann man sich nicht anmelden.

...und abmelden erst recht NICHT.
:-()
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[1.3.1] roesI antwortet auf Herr Doktor
27.02.2015 15:40

2x geändert, zuletzt am 27.02.2015 15:43
...und abmelden erst recht NICHT.
>
Doch, wenn man in einen Haushalt zieht wo ein Mitglied schon die Gebühr bezahlt und dies per Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und der Teilnehmernummer+Name des schon zahlenden Mieters nachweist.