Thread
Menü

Vertrag - Willenserklärung


25.03.2016 15:23 - Gestartet von Moneysac
Kosten sind wohl kaum durchsetzbar, wenn ein Dritter die Karte sperrt, schließlich setzt ein Rechtsanspruch eine Willenserklärung voraus und die muss derjenige, der Ansprüche stellt beweisen. So könnten Kunden, bei denen das Handy wieder auftaucht auch behaupten, ein Dritter habe die Karte gesperrt und Ansprüche auf Zahlung eines Geldbetrages seien unbegründet.

Darüber hinaus kann auch Schadensersatz des Kunden ggü. MD in Betracht kommen.