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Tolle Richterentscheidung


18.08.2016 14:40 - Gestartet von B-urgy
Da beklagt sich eine Jugendliche, dass sie per Whatsapp sexuell angemacht wird und was ist die Konsequenz? Der Jugendlichen wird Whatsapp abgenommen. Das wollte sie bestimmt nicht. Also künftig Schnauze halten, wenn so eine Anmache passiert?
Dass dem Täter noch auf anderem Gebiet der Prozess gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.
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[1] tosho antwortet auf B-urgy
21.08.2016 04:44
Benutzer B-urgy schrieb:
Da beklagt sich eine Jugendliche, dass sie per Whatsapp sexuell angemacht wird und was ist die Konsequenz? Der Jugendlichen wird Whatsapp abgenommen. Das wollte sie bestimmt nicht. Also künftig Schnauze halten, wenn so eine Anmache passiert? Dass dem Täter noch auf anderem Gebiet der Prozess gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.

Vielleicht ist das die Annäherung an die Verhältnisse unserer arabischen Freunde, wo die vergewaltigte Frau ihren Peiniger heiraten darf wen sie nicht wegen außerehelichem Verkehr bestraft werden will.

Auch das Vermummungsverbot scheint ja nur noch für deutsche zu gelten.

Ich versteh's langsam nicht mehr.