Sexting-Schutz

Vater muss WhatsApp von den Handys seiner Töchter löschen

Eltern haften für ihre Kinder: Ein Vater muss zum Schutz vor sexueller Belästigung bei seinen Töchtern die Löschung von WhatsApp vornehmen, so der Beschluss des Gerichts.
Von dpa / Daniel Rottinger

Urteil sieht Löschung von WhatsApp auf den Smartphones der Kinder vor Urteil sieht Löschung von WhatsApp auf den Smartphones der Kinder vor
Bild: teltarif
Zum Schutz vor sexueller Belästigung über Messenger auf den Smartphones seiner Töchter ist ein Vater zu präventiver Mithilfe verdonnert worden. Das Amtsgericht Bad Hersfeld verurteilte ihn deswegen, Apps wie WhatsApp und andere von den Geräten zu entfernen, um seine minderjährigen Mädchen vor Sex-Nachrichten zu schützen. Das besagt ein noch nicht rechtskräftiger Beschluss (Az.: F 361/16 EASO) des Amtsgerichts Bad Herfeld:

Urteil sieht Löschung von WhatsApp auf den Smartphones der Kinder vor Urteil sieht Löschung von WhatsApp auf den Smartphones der Kinder vor
Bild: teltarif
"Nimmt eine erwachsene, den Kindeseltern bekannte Person von sich aus Kontakt zu deren Kind auf und unternimmt dabei den Versuch, über digitale Medien mit dem Kind Text- und Bild-Kommunikation mit sexualisierten Inhalten ("Sex-Texting") zu führen, haben die Kindeseltern dafür Sorge zu tragen, dass ein Kontakt des Kindes zu dieser Person nicht mehr stattfindet, weder im physisch-realen noch im virtuellen Bereich."

Der geschiedene Vater muss mit seinen Töchtern laut dem Beschluss monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Handys führen und alle drei Monate prüfen, welche Apps darauf installiert sind - und ob es Ungereimtheiten gibt. Der Vater muss dies dem Gericht nachweisen.

Anzeige wegen sexueller Anmache gegen Schulfreund des Vaters

Im Mai wurde bei der Polizei wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen ehemaligen Schulfreund des Vaters Anzeige erstattet. Die sexuelle Anmache habe dem Wohlbefinden der Mädchen arg zugesetzt, befand das Gericht. Bezüglich dieses Vergehens habe die Staatsanwaltschaft Fulda gesondert zu entscheiden. Es habe im Beschluss nicht berücksichtigt werden können, teilte das Gericht heute auf Anfrage mit.

Das Amtsgericht betonte, dass Messenger wie WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen könnten. Smartphones könnten in dem Alter nicht ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden.

Apropos Messaging: Heute hatten wir bereits über den neu aufgelegten 1&1-Messenger FreeMessage berichtet.

Mehr zum Thema WhatsApp