Benutzer decaflon schrieb:
Ich möchte Dich nicht angreifen aber ich glaube, dass Du Dich nicht besonders gut mit den Prinzipien des BDSG auskennst. Verantwortliche Stelle ist derjenige, der die Daten erfasst.
Ich bin kein Jurist, aber ich kann Gesetze lesen.
Und vielen Dank für die Bestätigung (und für die Mitlesenden: das steht z.B. in §4b (5)). Für mich heißt das erneut: Das Urteil erging zu Recht.
Blöderweise führt das in diesem Fall dazu, dass WA selber mit den Daten machen kann, was es will.
Das mag so sein. WhatsApp und der Mutterkonzern gehen damit, was mit den Daten passiert, aber sehr offen um. Die betroffene alleinerziehende Mutter kann sich nicht damit rausreden, von nichts gewußt zu haben.
Und deswegen macht man dem Kind Auflagen, die kein Erwachsener erfüllt?! Ich kenne jede Menge WA Nutzer und keinen, der von allen Kontakten schriftliche Einverständniserklärungen einholt. Kennst Du jemanden, der das macht?
Ich kenne eine Familie, in der den Kindern die Nutzung von WhatsApp vom Vater untersagt wurde. Die Familie (inkl. Eltern) nutzt jetzt Threema.
Ich finde es nicht gut, Dinge okay zu finden, nur weil sie "jeder" tut. Mit dieser Sichtweise dürften wir auch niemanden mehr bestrafen, weil er am Handy telefoniert, Müll auf die Straße wirft, im Parkverbot parkt usw.
Das geht nicht nur mit Hashes.
Aha, wie denn sonst?
Du magst Dir z.B. mal Hoccer anschauen?
Nein, die korrekte Umsetzung muss Teil der Diskussion sein. Eine Lösung gäbe es ja auch und die hiesse, dass Quellcode veröffentlicht werden muss (Open-Source)
Ich sehe nicht, wie ein offener Quellcode das ursprüngliche Problem löst. WhatsApp und Facebook sind ja, wie gesagt, sehr offen damit, was mit den Daten gemacht wird.
Und was hast Du gewählt? Hast Du eine Erlaubnis Deiner Kontakte eingeholt, um damit zu synchronisieren?
Ich habe einen europäischen Dienst gewählt, der mir Privatsphäre garantiert; daß also nur ich Zugriff auf meine Daten habe. Dort werden die betreffenden Daten auch lediglich gelagert und nicht verarbeitet.
Aber vielleicht findet sich ja ein Richter, der eine Alleinerziehende Mutter verpflichtet, sich eine Nextcloud-Installation auf dem Homeserver für die Handynutzung ihres Kindes einzurichten.
Es gibt sicherlich auch andere Möglichkeiten. Ich finde es etwas grenzwertig, Extremszenarien dazu zu nutzen, um Menschen eine bestimmte Sichtweise aufzudrängen. Das ist in Deutschland schonmal schiefgegangen.
Diese Firmen tun etwas, das ihr ureigenstes Interesse ist.
Wenn sie dabei gegen Gesetze verstossen, dann muss man das unterbinden und nicht die Nutzer in Verantwortung ziehen! Das sie ihre Interessen verfolgen ist kein Freibrief!
Das ist eine andere Geschichte. Es geht aber hier nicht um etwaige Gesetzesverstöße bei den beteiligten Firmen, sondern um die Weitergabe personenbezogener Daten ohne Zustimmung der Betroffenen durch einen Kunden der Firma. Und die besagte Firma hat auch noch extra darauf hingewiesen, daß diese Zustimmung einzuholen ist.