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Die BNetzA legt die EU-Roamingregelung nicht eng aus!


10.11.2017 14:33 - Gestartet von wolfbln
3x geändert, zuletzt am 10.11.2017 14:39
Der Vorwurf der engen Auslegung der EU-Roamingregelung durch die Telekom ist absurd. Die BNetzA muss sich genau an die Vorgaben des europ. Regulierers BEREC halten und hat sie in der Vergangenheit eher weit ausgelegt:
- die nicht automatisch vollzogene Umstellung der Tarife bei O2/Drillisch.
- die bisher nicht voll kompatiblen Tarife von Lycamobile
die stehen klar im Widerspruch und wurde durchgewunken.

Beim EU-Roaming von StreamOn hat sie aber kaum eine andere Wahl, sollte nicht "Roam like at home" außer Kraft gesetzt werden. Damit würde sie ja den Grundsatz: Roamingtarif = Inlandstarif bei der Nutzung im EU-Ausland in Frage stellen. Das wäre klar das Gegenteil des Geists der Regelung.

Aber die Regelung hält viele Türen offen für Anbieter sogenannter unbegrenzter Pakete, die fast alle anderen Anbieter im Ausland auch nutzen. Sie werden von der Industrie gerne als FUP (Fair Use Policy) beschrieben, sind aber effektiv eine Drossel.

Danach könnte die Telekom die max. Menge im Streaming im Ausland begrenzen und darüber Aufpreise verlangen. Oder sie könnte die Roamingdauer auf max. 4 Monate beschränken. Oder sie schalten als Brachiallösung Roaming ab, bzw. das LTE-Roaming ab, was bei Streaming sicher zu Einbußen führt. Auch könnte die Telekom heimlich die Leistungen im Roaming bei StreamOn depriorisieren, wodurch der Stream einfach im Ausland kaum mehr benutzbar wäre, weil er ständig abbricht.

Damit setzen sie ihr Produkt aber qualitativ runter. Telekom sieht hierzulande auch als alleinige Konkurrenz Vodafone. Sie müssten eine komplizierte "FUP" kommunizieren, die Vodafone aber (bisher) nicht hat. Ohne offizielle Beschränkung oder technische Tricks wird das aber für die Telekom zum völligen Kostenrisiko im EU-Ausland. Nur Aussitzen wird diesmal bei der Telekom nicht gehen.....